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Geschäftsordnung des Schleswig-Holsteinischen Landtages - Kommentar für die Praxis

Hier finden Sie den von den Mitgliedern des Wissenschaftlichen Dienstes bearbeiteten Kommentar für die Praxis zur Geschäftsordnung des Schleswig-Holsteinischen Landtages. Mit einem Klick auf die Überschriften gelangen Sie zu den einzelnen Paragraphen. 

II. Vertretung und Aufgaben der Präsidentin oder des Präsidenten; Schriftführerinnen und Schriftführer
VIII. Petitionen und Anhörungen zu Initiativen aus dem Volk
IX. Beteiligung an Verfassungsstreitigkeiten, Behandlung von Immunitätsangelegenheiten

Überarbeitung des Kommentars

Der Kommentar der Geschäftsordnung des Schleswig-Holsteinischen Landtages wird zurzeit überarbeitet. Sie können den aktuellen Stand der Überarbeitung hier einsehen.

Soweit einzelne Paragraphen noch nicht bearbeitet sind, können Sie den Kommentar von 1999 heranziehen.