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Datenschutzerklärung

Zutritt zum Landeshaus

Einlassregeln

Herzlich Willkommen im Landeshaus! Wir freuen uns über Ihren Besuch! Der Zutritt erfolgt gemäß der Hausordnung. Beachten Sie bitte folgende Regeln, wenn Sie das Landeshaus besuchen.

Haupteingang des Landeshauses
Foto: Durchdiestadt GmbH

Einzelbesucherinnen und -besucher beachten bitte folgende Punkte:

  • Sie erhalten von der Sicherheitszentrale am Eingang des Landeshauses gegen Abgabe eines gültigen Lichtbildausweises (beispielsweise eines Personalausweises, Führerscheins, Dienstausweises oder Reisepasses) einen Tagesausweis.
  • Der Tagesausweis ist während des Aufenthalts im Landeshaus offen zu tragen.
  • Beim Verlassen des Gebäudes ist der Tagesausweis wieder abzugeben.

 

Für größere Veranstaltungen oder Besuchsgruppen gibt es jeweils angepasste Verfahren. Beachten sie bitte in jedem Fall folgende Punkte:

  • Sie erhalten grundsätzlich nur Zutritt zum Landeshaus, wenn Sie einen gültigen Lichtbildausweis (beispielsweise einen Personalausweis, Führerschein, Dienstausweis oder Reisepass) mit sich führen.
  • Sie erhalten einen Tagesausweis, der während des Aufenthalts im Landeshaus offen zu tragen ist.
  • Sie geben den Tagesausweis beim Verlassen des Landeshauses bitte wieder ab.

Hinweise für Ihren Besuch

Hausordnung für die Liegenschaften des Schleswig-Holsteinischen Landtages

Einwilligung in Foto- und/oder Videoaufnahmen

Kontakt

Sicherheitsmanagement

Norbert Ekhardt

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Herrn Ekhardt

Tel. 0431 988-1046