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§ 14a

Verfahren bei der Mitwirkung im Bundesrat und in Angelegenheiten der Europäischen Union

Soweit die Mitwirkung im Bundesrat oder Vorhaben im Rahmen der Europäischen Union betroffen sind, kann in eilbedürftigen Angelegenheiten der federführende Ausschuss vorläufig Stellung nehmen (§ 7 Abs. 3 und § 9a Absatz 4 Parlamentsinformationsgesetz). Eilbedürftig sind Angelegenheiten, über die nach dem vom Ältestenrat festgelegten Terminplan der Landtag nicht mehr rechtzeitig beschließen kann.

Kommentar

1. § 7 Abs. 3 und § 9a Abs. 4 Parlamentsinformationsgesetz (PIG) regeln die Voraussetzungen, unter denen die Landesregierung bei ihrer Entscheidung über ihr Abstimmungsverhalten im Bundesrat eine vorläufige Stellungnahme des federführenden Ausschusses des Landtags zu berücksichtigen hat. § 7 Abs. 3 PIG bestimmt dies allgemein für die Mitwirkung im Bundesrat; § 9 a Abs. 4 PIG regelt dies in Bezug auf Angelegenheiten der Zusammenarbeit mit der Europäischen Union. In beiden Fällen ist Voraussetzung für die Verpflichtung der Landesregierung zur Berücksichtigung einer vorläufigen Stellungnahme des federführenden Ausschusses des Landtages die Eilbedürftigkeit der Angelegenheit.

Diese Bestimmungen des Parlamentsinformationsgesetzes übersetzt § 14 a Satz 1 in die Geschäftsordnung und verleiht dem federführenden Ausschuss entsprechend die Befugnis zu vorläufigen Stellungnahmen in eilbedürftigen Angelegenheiten.

2. Satz 2 bestimmt, dass Angelegenheiten dann eilbedürftig sind, wenn über sie nach dem vom Ältestenrat festgelegten Terminplan der Landtag nicht mehr rechtzeitig beschließen kann. Der „vom Ältestenrat festgelegte Terminplan“ wird in § 7 Abs. 2 Satz 2 auch als „Arbeitsplan des Landtages“ bezeichnet. Dieser wird regelmäßig im Voraus für ein Jahr aufgestellt und umfasst zehn ordentliche Plenartagungen. Eilbedürftigkeit im Sinne des Satzes 2 besteht also dann, wenn die nächste ordentliche Tagung des Landtages i. S. d. § 45 nicht erreicht werden kann.

Kommentar zur Geschäftsordnung des Schleswig-Holsteinischen Landtages

Stand: 28. Dezember 2022

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