Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.
Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags
Springe direkt zu:
Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.
Kristina Herbst
Telefon: 0431 988-1000
praesidentin@landtag.ltsh.de
Prof. Dr. Utz Schliesky
Telefon: 0431 988-1010
utz.schliesky@landtag.ltsh.de
Frank Platthoff
Telefon: 0431 988-1120
pressesprecher@landtag.ltsh.de
frank.platthoff@landtag.ltsh.de
Detlef Ziep
Telefon: 0431 988-1527
detlef.ziep@landtag.ltsh.de
Carolin Schäfer
Telefon: 0431 988-1118
besucherdienst@landtag.ltsh.de
Kathrin Empacher
Telefon: 0431 988-1121
besucherdienst@landtag.ltsh.de
Kirsten Mumm
Telefon: 0431 988-1163
kirsten.mumm@landtag.ltsh.de
Katrin Möller
Telefon: 0431 988-1611
katrin.moeller@landtag.ltsh.de
Telefon: 0431 988-1147
ausschussbuero@landtag.ltsh.de
Nanette Allers
Telefon: 0431 988-1108
iud.info@landtag.ltsh.de
Martin Fenske
Telefon: 0431 988-1106
iud.info@landtag.ltsh.de
Ludmilla Winschel
Telefon: 0431 988-1105
iud.info@landtag.ltsh.de
Pamela Kahl
Telefon: 0431 988-1111
ltsh.Bibliothek@landtag.ltsh.de
Andrea Fleischer
Telefon: 0431 988-1110
ltsh.Bibliothek@landtag.ltsh.de
Zur Umsetzung des Gesetzes für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (Hinweisgeberschutzgesetz) hat die Verwaltung des Schleswig-Holsteinischen Landtages eine interne „Meldestelle Hinweisgeberschutzgesetz“ eingerichtet. Die Meldestelle steht neben den Beschäftigten der Landtagsverwaltung auch natürlichen Personen offen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit mit der Landtagsverwaltung im Kontakt stehen.
Sie können Hinweise telefonisch während der regulären Arbeitszeiten (0431 988-1158), per E-Mail (hinweisgeberschutz@landtag.ltsh.de) oder schriftlich (Schleswig-Holsteinischer Landtag, Meldestelle Hinweisgeberschutzgesetz, Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel) abgeben. Wünschen Sie ein persönliches Treffen, teilen Sie dies gerne per E-Mail oder telefonisch mit.
Die Meldestelle wahrt die Vertraulichkeit der Identität
Identitäten werden ausschließlich den Personen bekannt, die für die Entgegennahme von Meldungen oder für das Ergreifen von eventuellen Folgemaßnahmen zuständig sind, sofern nicht eine Ausnahme von dem Vertraulichkeitsgebot nach § 9 Hinweisgeberschutzgesetz vorliegt.
Daneben steht Ihnen auch die Externe Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz (BfJ) für Hinweise zur Verfügung. Nähere Informationen finden Sie im Internet unter
https://www.bundesjustizamt.de/DE/MeldestelledesBundes/MeldestelledesBundes.html.
Neben der externen Meldestelle des Bundes beim BfJ stehen Ihnen die Meldesysteme bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sowie beim Bundeskartellamt für ihren speziellen Aufgabenbereich zur Verfügung.
Vermuten Sie eine Verletzung aufsichtsrechtlicher Bestimmungen, deren Einhaltung die BaFin kontrolliert? Dann kontaktieren Sie die Hinweisgeberstelle der BaFin. Nähere Informationen zu den Meldekanälen der BaFin erhalten Sie im Internet unter https://www.bafin.de/DE/DieBaFin/Hinweisgeberstelle/hinweisgeberstelle_node.html.
Hinweise auf Kartelle, Marktmachtmissbrauch und sonstige Verstöße nimmt das Bundeskartellamt entgegen, auch anonym und digital. Nähere Informationen zu den Meldekanälen des Bundeskartellamts finden Sie im Internet unter https://www.bundeskartellamt.de/DE/Kartellverbot/Anonyme_Hinweise/anonymehinweise_node.html.
Datenschutzerklärung der Landtagsverwaltung für Meldungen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz