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Datenschutzerklärung

Kontakt und Anreise

So erreichen Sie die Abgeordneten und die Landtagsverwaltung

Anfahrtsskizze Landtag
1 = Landtag, 2 = Beauftragte Grafik: Landtag, amatik

Präsidentin des Landtages

Kristina Herbst
Telefon: 0431 988-1000
praesidentin@landtag.ltsh.de

Direktor des Landtages

Prof. Dr. Utz Schliesky
Telefon: 0431 988-1010
utz.schliesky@landtag.ltsh.de

Pressesprecher

Frank Platthoff
Telefon: 0431 988-1120
pressesprecher@landtag.ltsh.de
frank.platthoff@landtag.ltsh.de

Onlineredaktion

Detlef Ziep
Telefon: 0431 988-1527
detlef.ziep@landtag.ltsh.de

Besucherdienst

Carolin Schäfer
Telefon: 0431 988-1118
besucherdienst@landtag.ltsh.de
 
Kathrin Empacher
Telefon: 0431 988-1121
besucherdienst@landtag.ltsh.de

Veranstaltungsanfragen

Kirsten Mumm
Telefon: 0431 988-1163
kirsten.mumm@landtag.ltsh.de

Katrin Möller
Telefon: 0431 988-1611
katrin.moeller@landtag.ltsh.de

Ausschussbüro

Telefon: 0431 988-1147
ausschussbuero@landtag.ltsh.de

Parlamentarische Dokumentation

Nanette Allers
Telefon: 0431 988-1108
iud.info@landtag.ltsh.de
 
Martin Fenske
Telefon: 0431 988-1106
iud.info@landtag.ltsh.de

Ludmilla Winschel
Telefon: 0431 988-1105
iud.info@landtag.ltsh.de

Landtagsbibliothek

Pamela Kahl
Telefon: 0431 988-1111
ltsh.Bibliothek@landtag.ltsh.de
 
Andrea Fleischer
Telefon: 0431 988-1110
ltsh.Bibliothek@landtag.ltsh.de

Anreise

Schleswig-Holsteinischer Landtag
Landeshaus
Postfach 71 21
24171 Kiel

Besucheradresse

Düsternbrooker Weg 70
24105 Kiel

Anreise mit dem Bus

Ab Hauptbahnhof: Linie 41, 42 und 51 bis Haltestelle Landtag oder Reventloubrücke.

Anreise mit dem Auto

Über die A215, A210, A21/B404 oder die B76 nach Kiel. In Kiel der Ausschilderung Richtung Zentrum/Ostseekai/Landtag folgen.

Bitte beachten Sie

Für den Zutritt in das Landeshaus benötigen Sie einen amtlichen Lichtbildausweis.

Hausordnung

Für die Liegenschaften des Landtages gilt die Hausordnung des Schleswig-Holsteinischen Landtages.

Zutritt

Beachten Sie bitte die Zutrittsregeln, wenn Sie das Landeshaus besuchen.

Meldestelle in der Verwaltung des Schleswig-Holsteinischen Landtages nach dem Hinweisgeberschutzgesetz

Zur Umsetzung des Gesetzes für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (Hinweisgeberschutzgesetz) hat die Verwaltung des Schleswig-Holsteinischen Landtages eine interne „Meldestelle Hinweisgeberschutzgesetz“ eingerichtet. Die Meldestelle steht neben den Beschäftigten der Landtagsverwaltung auch natürlichen Personen offen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit mit der Landtagsverwaltung im Kontakt stehen.

Sie können Hinweise telefonisch während der regulären Arbeitszeiten (0431 988-1158), per E-Mail (hinweisgeberschutz@landtag.ltsh.de) oder schriftlich (Schleswig-Holsteinischer Landtag, Meldestelle Hinweisgeberschutzgesetz, Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel) abgeben. Wünschen Sie ein persönliches Treffen, teilen Sie dies gerne per E-Mail oder telefonisch mit.

Die Meldestelle wahrt die Vertraulichkeit der Identität

  • der hinweisgebenden Person,
  • der Personen, die Gegenstand einer Meldung sind und
  • der sonstigen in der Meldung genannten Personen.

Identitäten werden ausschließlich den Personen bekannt, die für die Entgegennahme von Meldungen oder für das Ergreifen von eventuellen Folgemaßnahmen zuständig sind, sofern nicht eine Ausnahme von dem Vertraulichkeitsgebot nach § 9 Hinweisgeberschutzgesetz vorliegt.

Weitere Meldekanäle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz

Daneben steht Ihnen auch die Externe Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz (BfJ) für Hinweise zur Verfügung. Nähere Informationen finden Sie im Internet unter 
https://www.bundesjustizamt.de/DE/MeldestelledesBundes/MeldestelledesBundes.html.

Neben der externen Meldestelle des Bundes beim BfJ stehen Ihnen die Meldesysteme bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sowie beim Bundeskartellamt für ihren speziellen Aufgabenbereich zur Verfügung. 

Vermuten Sie eine Verletzung aufsichtsrechtlicher Bestimmungen, deren Einhaltung die BaFin kontrolliert? Dann kontaktieren Sie die Hinweisgeberstelle der BaFin. Nähere Informationen zu den Meldekanälen der BaFin erhalten Sie im Internet unter https://www.bafin.de/DE/DieBaFin/Hinweisgeberstelle/hinweisgeberstelle_node.html.

Hinweise auf Kartelle, Marktmachtmissbrauch und sonstige Verstöße nimmt das Bundeskartellamt entgegen, auch anonym und digital. Nähere Informationen zu den Meldekanälen des Bundeskartellamts finden Sie im Internet unter https://www.bundeskartellamt.de/DE/Kartellverbot/Anonyme_Hinweise/anonymehinweise_node.html.

 

Datenschutzerklärung der Landtagsverwaltung für Meldungen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz