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Datenschutzerklärung

Aktuelle Schutzmaßnahmen für Ausstellungen

Wichtige Informationen für Ihren Besuch im Landeshaus

Auch für Besucherinnen und Besucher des Landeshauses gilt: Ihre Gesundheit steht an erster Stelle. Wir bitten Sie daher, die folgenden Schutzmaßnahmen genau zu lesen. Sie gelten vorerst für alle Ausstellungen.

Ein Schild mit der Aufschrift
In der Eingangshalle des Landeshauses weisen Schilder auf die Abstandsregeln hin. Foto: Landtag, Johannes Utzolino

Wir vertrauen auf das verantwortungsbewusste Verhalten aller Besucherinnen und Besucher. Wenn Sie symptomfrei sind, freuen wir uns auf Ihren Besuch – wenn nicht, bleiben Sie bitte zu Hause. 

Sicherheit und Hygiene

  • Falls Sie Luftnot, Husten, Schnupfen, Fieber oder sonstige Erkältungssymptome haben, ist ein Zutritt zum Landeshaus nicht gestattet.
  • Bitte beachten Sie stets die allgemein geltenden Kontaktbeschränkungen und Hygieneregeln sowie die ausgeschilderten Vorschriften vor Ort.
  • Während des Aufenthalts im Landeshaus ist durchgängig eine qualifizierte Mund-Nase-Bedeckung zu tragen (sog. „OP-Maske“ oder Maske ohne Ausatemventil der Standards FFP2, FFP3, N95, KN95, P2, DS2 oder KF94).
  • Halten Sie einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen ein.
  • Vermeiden Sie das Händeschütten, waschen und desinfizieren Sie sich regelmäßig die Hände, husten oder niesen Sie in die Armbeuge und vermeiden Sie es, sich ins Gesicht zu fassen. Im Landeshaus finden Sie Spender mit Desinfektionsmittel.

Laufwege

  • Bitte folgen Sie der Ausschilderung und begeben Sie sich auf direktem Weg in die Ausstellungsfläche. Eine Besichtigung anderer Räumlichkeiten (z.B. Veranstaltungsräume, Büros) ist zum Schutz unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht gestattet. Beachten Sie die Absperrungen vor Ort.
  • Bitte beachten Sie die Stellen, an denen eine „Einbahnstraßenregelung“ gilt (vor Ort markiert) und halten Sie sich an die vorgegebenen Laufrichtungen.
  • Bitte benutzen Sie im Haus nach Möglichkeit die Treppenhäuser und halten die Aufzüge für Menschen frei, die mobilitätseingeschränkt sind. Wenn Sie die Aufzüge benutzen, dann bitte nur einzeln.
  • Im Eingangsbereich des Landeshauses soll es nicht zur Schlangen- oder Gruppenbildung kommen. Wenn sich im Eingangsbereich gerade eine Person befindet, warten Sie bitte daher vor der Tür, bis der Eingangsbereich frei ist.

Garderobe und Gastronomie

  • Die Kantine des Landeshauses steht bis auf Weiteres nur Bediensteten, nicht aber Besucherinnen und Besuchern zur Verfügung.

Hier finden Sie aktuelle Informationen zum Coronavirus für Schleswig-Holstein.

Allgemeines

Ausstellungen können nur von Einzel­personen besucht werden. Gruppen­besuche, Gruppen­führungen und Veranstaltungen sind bis auf Weiteres nicht möglich. Während der Plenar­tagungen ist eine Besichtigung von Ausstellungen nicht möglich.

Für den Ausstellungsbesuch muss laut aktueller Landesverordnung ein gültiger Impfnachweis oder Genesungsnachweis vorgelegt werden (2G-Regel).