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Die Veranstaltung „Altenparlament“ besteht seit 1989. Grundgedanke war die Idee, „nicht nur über Senioren sondern mit Senioren zu reden um ihre Probleme und Wünsche kennen zu lernen und ihnen mehr Gewicht zu verleihen“, so die damalige Landtagspräsidentin und Initiatorin dieser Veranstaltung Lianne Paulina-Mürl 1989 in ihrer Eröffnungsrede.
Delegierte des Landesseniorenrates, der Landesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtsverbände, des Sozialverbands Deutschland, der Gewerkschaften, Beamtenvertretungen und Parteien formulieren Anträge, beraten sie in Arbeitsgruppen und geben Empfehlungen ab. Diese werden dann von allen Teilnehmern in einer abschließenden Debatte diskutiert, mitunter verändert und schließlich vom Plenum beschlossen.
Den gesamten Tag sind Abgeordnete der im Landtag vertretenen Fraktionen, als sachkundige Berater und interessierte Zuhörer dabei. Die Beschlüsse des Altenparlamentes werden den im Landtag vertretenen Parteien, der Landesregierung und den schleswig-holsteinischen Bundestagsabgeordneten zur Stellungnahme vorgelegt.
Ein Protokoll der Veranstaltung sowie die schriftlichen Stellungnahmen gehen anschließend allen Delegierten des Altenparlamentes zu und können bei Interesse auch als Broschüre bestellt werden.
Die Beschlüsse beeinflussen immer wieder die politischen Entscheidungen, auch wenn sie nicht bindend sind. Eine nachbereitende Diskussionsrunde zwischen Altenparlamentariern und Seniorenpolitischen Sprechern der Fraktionen über die Stellungnahmen der Politiker zu den Beschlüssen des Altenparlamentes findet im Abstand von etwa einem halben Jahr statt.
Für eine begrenzte Anzahl von Gasthörern besteht die Möglichkeit, die Nachmittagsdebatte von der Besuchertribüne aus zu verfolgen. Eine Anmeldung erfolgt über die benennenden Verbände.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das Referat für Öffentlichkeitsarbeit des Landtages.