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15.04.25
13:28 Uhr
FDP

Christopher Vogt und Bernd Buchholz: Schwarz-Grün hat Verfassungsbruch mit Ansage begangen

15.04.2025
Christopher Vogt und Bernd Buchholz: Schwarz-Grün hat Verfassungsbruch mit Ansage begangen Zum heutigen Urteil des Landesverfassungsgerichts zum gemeinsamen Normenkontrollantrag von FDP- und SPD-Fraktion zum Haushaltsgesetz 2024 erklärt der Vorsitzende der FDP- Landtagsfraktion, Christopher Vogt: 
„Dieses glasklare Urteil ist eine heftige Klatsche für die schwarz-grüne Landesregierung. Es ist eine sehr gute Nachricht für die schleswig-holsteinischen Steuerzahler und vor allem die junge Generation, dass die schwarz-grüne Haushaltspolitik vom Verfassungsgericht einstimmig kassiert wurde. Der schwarz-grüne Haushaltsmix aus Dreistigkeit und Dilettantismus ist krachend gescheitert. Es ist ja nicht nur der beklagte Haushalt 2024, sondern auch der aktuelle Haushalt 2025 von dem Urteil betroffen. Auch wenn Finanzministerin Schneider für 2025 immerhin versucht hatte, die Notkredite zurückzufahren, hat sie dennoch einen verfassungswidrigen Haushalt vorgelegt, der jetzt korrigiert werden muss. 
Schleswig-Holstein hatte sich 2010 als erstes Bundesland klare Regeln gegeben, um die ausufernde Verschuldung einzubremsen. Der verfassungswidrige schwarz-grüne Haushalt war kein Missgeschick, sondern in Wahrheit ein vorsätzlicher Bruch der Verfassung. Es gab schließlich genug Warnungen der Opposition und auch von Verfassungsrechtlern. Schwarz-Grün wollte die Schuldenbremse mit Hilfe von dreisten Tricksereien um erfundene Notlagen einfach umgehen. Mit der Landesverfassung spielt man aber nicht. Man kann keine Notlagen ausnutzen, um den in Schieflage gebrachten Haushalt zu retten. 
Wir erwarten, dass CDU und Grüne das Urteil jetzt vollumfänglich beim laufenden Haushalt 2025 berücksichtigen. CDU und Grüne müssen sparsam haushalten und endlich eine klare Schwerpunktsetzung zugunsten der Kernaufgaben des Landes wie Bildung, Infrastruktur und Sicherheit vornehmen. Die Zeit der schwarz-grünen Taschenspielertricks muss ein Ende haben. Die angekündigten zusätzlichen Investitionen des Bundes dürfen nicht dazu führen, dass das Land seine Investitionen zurückfährt, wie es in der mittelfristigen Finanzplanung gerade beschlossen wurde. Der Ministerpräsident und seine Finanzministerin müssen umgehend eine Erklärung abgeben, wie sie ihren verfassungswidrigen Haushalt heilen wollen.“ 
 
Der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz, ergänzt: „Das war Verfassungsbruch mit Ansage. Die Landesregierung ist ihrer Darlegungspflicht nicht nachgekommen. Eine Ausnahme der Schuldenbremse erfordert eine detaillierte Begründung, nicht nur als rechtliches Erfordernis, sondern auch für die Transparenz gegenüber dem Steuerzahler. Die Darlegungsplichten sind eben nicht mit einer bloßen Behauptung erledigt. Das hätte der Landesregierung spätestens nach dem Bundesverfassungsgerichtsurteil bewusst sein müssen. Das Gericht hat darüber hinaus auch die Zusammenhänge zwischen den Maßnahmen und der Notlage zum Teil nicht erkennen können oder sogar für unplausibel erklärt. Beispielhaft nannten sie die Radwege aus dem Corona-Notkredit. Investitionen in die Energiewende oder in bestimmte Wirtschaftsbereiche sind bereits normaler politischer Alltag, der nicht über Notkredite finanziert werden darf.“



Christopher Vogt Vorsitzender



Bernd Buchholz Sprecher für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Innen & Recht, Justiz, Wohnungsbau, Kommunales, Medien, Digitalisierung, Migration, Extremismus/Verfassungsschutz, Polizei, Datenschutz, Landesplanung, Zusammenarbeit HH-SH


Kontakt: Eva Grimminger, v.i.S.d.P. Pressesprecherin
Tel.: 0431 988 1488 fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de FDP-Fraktion Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: www.fdp-fraktion-sh.de