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11.04.25
11:23 Uhr
CDU

Thomas Jepsen: Kreistagsabgeordnete haben die freie Wahl

Gerichtsurteil | 11.04.2025 | Nr. 103/25
Thomas Jepsen: Kreistagsabgeordnete haben die freie Wahl Zu den am Verwaltungsgericht abgewiesenen Klagen der AfD-Fraktionen gegen die Kreistage Stormarn und Pinneberg erklärt der kommunalpolitische Sprecher der CDU Landtagsfraktion Thomas Jepsen:
"Richtig so: Die Kreistagsabgeordneten haben die freie Wahl. Es gibt keine Pflicht jemanden zu wählen und von niemanden ein Recht, gewählt zu werden. Daran ändert auch ein Vorschlagsrecht von Fraktionen nichts; das Wahlergebnis darf auch von Minderheiten nicht vorgegeben werden. Das Urteil des Verwaltungsgerichts bestätigt das ungebundene Wahlrecht der Kommunalvertreter und gibt ihnen Sicherheit bei der freien Ausübung ihres Mandats. Dabei gibt es auch keine parteipolitischen Vorgaben, was auch bei all unseren christdemokratisch internen Abstimmungen ein bedeutender kommunalpolitischer Grundsatz ist. Es ist wichtig, dass demokratisch mehrheitlich entschieden wird, auch über Gremienbesetzungen. Dieses Demokratieprinzip muss auch die AfD akzeptieren."



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