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28.03.25
13:50 Uhr
B 90/Grüne

Silke Backsen zu Kleinstcampingplätzen

Presseinformation 28.03.2025
Nr. 100.25
Es gilt das gesprochene Wort!
TOP 21 – Camping in Schleswig-Holstein stärken – Kleinstcampingplätze wieder möglich machen
Dazu sagt die tourismuspolitische Sprecherin der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Silke Backsen:
Kein Bürokratieabbau auf Kosten von Umwelt und Natur Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleg*innen,
„Camping in Schleswig-Holstein stärken – Kleinstcampingplätze wieder möglich machen“, so lautet der Titel des vorliegenden Antrags. Bei den Kleinstcampingplätzen oder auch Fünfer-Stellplätzen handelt es sich um Plätze mit bis zu fünf Zelten, Wohnwagen oder Wohnmobilen. Diese Plätze sind seit 1982 genehmigungsfähig. Es hat sich dabei aber immer um eine befristete Ausnahme gehandelt. Grundsätzlich gilt: gecampt werden darf nur auf den dafür zugelassenen Campingplätzen!
Das Campen außerhalb von Campingplätzen ist aber trotzdem möglich, da das Landesnaturschutzgesetz einige Ausnahmen vorsieht. Gemeinden können zum Beispiel folgendes genehmigen: Zeltlager im Rahmen von Jugend-, Sport- oder ähnlichen Veranstaltung für kurze Zeit außerhalb von geschlossenen Ortschaften; nichtmotorisierte Wanderer können außerhalb von Campingplätzen eine Nacht zelten; das Campen auf Grundstücken, die zum engeren Wohnbereich gehören; Zelten und das Aufstellen von Wohnmobilen für Gruppen von bis zu 35 Personen und für einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten außerhalb von Campingplätzen – Schulausflüge, Vereine, Chöre, etc.
2020 wurde dem damaligen MELUND bekannt, dass es in den davor liegenden Jahren fehlerhafte Genehmigungen durch die Unteren Baubehörden gab. Und das waren Kleinstcampingplätze außerhalb von Campingplätzen. Daraufhin haben drei Ministerien, das Innen-, das Wirtschafts- und das Umweltministeriums einen Erlass vom 24.Februar 2021 veröffentlicht und die Rechtslage geklärt.
Camping ist eine sehr beliebte Urlaubsform, das bestreitet glaube ich auch niemand! Der Camping-Tourismus stellt in Schleswig-Holstein ein wesentliches Standbein des Tourismus dar. In der Corona-Pandemie führte das ab 2020 dazu, dass sehr viele Menschen sich für einen Campingurlaub in Deutschland entschieden, auch weil man beim Camping die vorgeschriebenen Abstände gut einhalten konnte und man nicht ins Ausland reisen durfte. Die fälschlicherweise genehmigten Campingplätze wurden während der Coronapandemie richtigerweise geduldet.
Was ist also erstmal festzuhalten: Eine Gemeinde kann über die Bauleitplanung den Bebauungsplan ändern und Gebiete für Camping ausweisen, ganz unabhängig davon, ob dort fünf oder zehn Plätze entstehen sollen. Mit der entsprechenden Zweckbestimmung im Flächennutzungsplan ist dies dann eine Sonderbaufläche beziehungsweise ein Sondergebiet. Ein Hof kann via Bauantrag eine Nebennutzung beantragen. Diese Nutzung darf, wie der Name schon sagt, aber nur eine Nebennutzung sein. Die Hauptnutzung muss dann logischerweise der landwirtschaftliche Betrieb sein
Jetzt werden einige vielleicht sagen, einen Bauantrag zu stellen, ist furchtbar aufwendig und für Campingplätze gilt nicht einmal das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren. Das stimmt, aber bei Kleinstcampingplätzen werden im Baugenehmigungsverfahren keine konkreten materiellen Anforderungen gestellt, weil die Campingverordnung keine Anwendung findet und auch in der Landesbauordnung keine Anforderungen gestellt werden. Denn die Anforderungen der LBO setzen regelmäßig voraus, dass ein Gebäude errichtet wird. Deswegen unterscheidet sich das normale Verfahren (nach §64 LBO) bei Kleinstcampingplätzen nicht vom vereinfachten Verfahren (nach §63 LBO).
Entbürokratisierung ist derzeit das Gebot der Stunde, deswegen haben wir die Landesbauordnung erst im letzten Jahr umfassend novelliert, mit dem Ziel der Vereinfachung und Beschleunigung und wir sollten hier erstmal Effekte abwarten, bevor wir uns an eine weitere Novellierung machen.
Deshalb sind weitere Beratungen im Ausschuss wichtig, um alle Anliegen der verschiedensten Akteure zu hören. Bürokratieabbau kann aber nicht immer ausschließlich bedeuten, dass weniger an Natur und Umwelt gedacht wird! Ich freue mich auf die weiteren Beratungen
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
***
Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen Schleswig-Holstein Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
Claudia Jacob | Pressesprecherin presse@gruene.ltsh.de Tel. 0431 / 988 1503 Mobil: 0172 / 541 83 53 sh-gruene-fraktion.de