Thomas Hölck zu TOP 21: Einen Zweistandards-Campingtourismus darf es nicht geben
Heimo Zwischenberger Pressesprecher der SPD-Landtagsfraktion Adresse Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel Telefon 0431 988 1305 Telefax 0431 988 1308 E-Mail h.zwischenberger@spd.ltsh.de Webseite www.spd-fraktion-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathekLANDTAGSREDE – 28. März 2025Thomas Hölck Einen Zweistandards-Campingtourismus darf es nicht geben TOP 21: Camping in Schleswig-Holstein stärken - Kleinstcampingplätze wieder möglich machen (Drs 20/3040)"Schleswig-Holstein ist Tourismusland. Was der Hamburger Hafen für Hamburg ist, ist der Tourismus für Schleswig-Holstein. Motor für Wohlstand, Arbeitsplätze, Einkommen und Lebensqualität. 2024 war ein Rekordjahr. Touristen haben so viele Übernachtungen gebucht wie nie zuvor.Das sollten wir auch zum Anlass nehmen, den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, den Unternehmerinnen und Unternehmern, die in der Tourismusbrache tätig sind, für dieses großartige Ergebnis zu danken. Das bedeutet, dass unser Produkt in all seinen Facetten grundsätzlich sehr gut ist. Die Liste der bestbewerteten Campingplätze führt Schleswig-Holstein nach einer Bewertung des ADAC Campingportals PiNCAMP an.Danach gelten sechs Campingplätze in Schleswig-Holstein als sechs der besten Campingplätze bundesweit. Wird ein Campingplatz mit fünf Sternen bewertet, wird dieser Platz mit dem Prädikat „superplatz“ ausgezeichnet. Beurteilt werden in diesem Ranking die Bereiche Sanitärausstattung, Platzgelände, Versorgung, Freizeitangebote und Bademöglichkeiten.Die Standards, die unsere Campingplätze so beliebt machen, sind die Grundlage für ihren Erfolg. Die Frage ist doch nun, wer vermisst bei diesem Erfolg eigentlich die „Fünfer-Stellplätze bzw. Kleinstcampingplätze? Brauchen wir dieses Angebot überhaupt? Wenn man sich dafür entscheiden sollte, muss klar sein, die Rahmenbedingungen, die Standards der erfolgreichen Campingplätze sind die Messlatte.Diese Maßstäbe müssen dann überall und für alle Plätze gelten. Einen Zweiklassen bzw. Zweistandards-Campingtourismus darf es nicht geben.Fest steht: Eine Campingnutzung ist baurechtlich grundsätzlich nur auf dafür vorgesehenen Flächen zulässig. Auch nach dem LNatSchG dürfen Zelte oder sonstige bewegliche Unterkünfte (Wohnwagen, Wohnmobile) nur auf den hierfür zugelassenen Plätzen aufgestellt und benutzt werden. 1 Das ist wichtig und richtig so! Ich halte z. B. das Angebot des „Landvergnügen“ für eine gute Idee. Eine besondere und sinnvolle Übernachtungsmöglichkeit für Eigentümer und Eigentümerinnen von Wohnmobilen oder von Wohnwagen oder für diejenigen mit Dachzelt. Es dürfen bis zu drei Stellplätze jeweils für eine Nacht auf einem bereitgestellten Platz eines gastfreundlichen Direktvermarkters genutzt werden, um deren regionale Produkte zu erwerben und deren Gastfreundlichkeit in Anspruch zu nehmen. Ein sinnvolles Angebot für beide Seiten. Das stärkt die regionale Produktion von hochwertigen Lebensmitteln. Das ist gut für eine erfolgreiche Gastronomie vor Ort.Aber ob Kleinstcampingplätze den Ansprüchen der Tourismusbranche gerecht werden, wage ich zu bezweifeln. Der Erfolg unseres Tourismus ist vereinzelt bereits an seine Grenzen gestoßen. In einigen Orten ist das Limit erreicht. Wir laufen Gefahr die Akzeptanz für den Tourismus bei der einheimischen Bevölkerung in einigen Destinationen zu verlieren und können dort den Tourismus nicht immer weiter ausbauen und Gästezahlen steigern Verkehrsprobleme und fehlender bezahlbarer Wohnraum stören die Menschen und führen zu drastischen Problemen.Ohne Akzeptanz für das Tourismusangebot vor Ort, kann kein erfolgreicher Tourismus gelingen. Deshalb müssen wir auch sehr darauf achten, welche Signale wir aussenden. Wir können nicht immer weiter auf Wachstum setzen, sondern müssen viel mehr verstärkt auf die Qualität im Tourismus achten und uns um die Gästezufriedenheit kümmern. Dabei geraten die Ansprüche an Nachhaltigkeit bzw.Naturverträglichkeit auch immer mehr in den Fokus der Gäste. Daher habe ich Zweifel, ob ihr Antrag, Frau Kollegin Krämer, tatsächlich im Sinne der weiterentwickelten Tourismusstrategie 2030 ist. Eine ungesteuerte Genehmigung von Kleinststellplätzen ist keine intelligente Ansiedlungsstrategie und es ist keine vernünftige Steuerung.2024 war zwar ein Rekordjahr, trotzdem lohnt sich eine differenzierte Betrachtung der Übernachtungszahlen. Bei den Campingübernachtungen gibt es einen Rückgang von 2,3 %. Das ist kein Grund zur Panik. Aber die Überschrift ihres Antrags „Camping in Schleswig-Holstein“ stärken ist nicht stimmig. Sie wollen das Angebot ausweiten und schwächen damit das bestehender Campingplatzbetreiber. Das halten wir für falsch, daher lehnen wir ihren Antrag ab." 2