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26.03.25
16:31 Uhr
CDU

Birte Glißmann: TOP 2+10+45: Wichtiger Schritt für besseren Schutz von Frauen und Kindern vor Gewalt

Geschlechtspezifische Gewalt | 26.03.2025 | Nr. 79/25
Birte Glißmann: TOP 2+10+45: Wichtiger Schritt für besseren Schutz von Frauen und Kindern vor Gewalt Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin in einem Frauen-Netzwerks mit 79 Frauen aus den Kreisen Pinneberg und Steinburg. Wir sind Frauen aus ganz unterschiedlichen Bereichen: Ärztinnen, Lehrerinnen, Unternehmerinnen, Erzieherinnen. Bei allen Baustellen, die jede von uns hat, hatte ich bis zum Wochenende das Gefühl, dass bei uns 79 Frauen die Welt doch im Großen und Ganzen in Ordnung ist.
Am Wochenende schrieb eine der Frauen in unsere Gruppe, dass sie auf der Suche nach einem Rechtsanwalt sei. Sie kämpfe gegen ihren Noch-Ehemann durch den sie psychische und physische, auch sexuelle Gewalt erlebt habe. Der Support folgte unmittelbar. Es folgte aber auch die Nachricht einer weiteren Frau. Sie habe das Gefühl, die Nachricht beschreibe ihr eigenes Leben, auch sie kämpfe gegen ihren gewalttätigen Partner.
Wir sprechen häufig über die hohen und steigenden Zahlen häuslicher Gewalt. Die Nachrichten in meiner WhatsApp-Gruppe haben mir die Dimensionen noch einmal ganz anders verdeutlicht. Häusliche Gewalt findet in allen gesellschaftlichen Bereichen statt, vollkommen unabhängig davon, wie friedlich die Fassade nach außen auch scheinen mag.
Es gibt viele unterschiedliche Hilfe- und Schutzmöglichkeiten für gewaltbetroffene Frauen. Problem ist, dass trotz der unterschiedlichen Möglichkeiten zu viele Schutzlücken bestehen. Mit unserem Gesetzentwurf schließen wir einen Großteil dieser Schutzlücken.
Wir weiten den Anwendungsbereich der Schutzmaßnahmen wie der Wohnungsverweisung und Kontakt- und Näherungsverboten deutlich aus. Wir nehmen die sexuelle Selbstbestimmung als Schutzgut auf und weiten den Schutzbereich auf Kinder von gewaltbetroffenen Personen aus. Wir ermöglichen die Information von Kita und Schule über Schutzmaßnahmen, um eine Umgehung durch die gewaltausübenden Männer zu verhindern. Um den Übergang von

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Pressesprecher Max Schmachtenberg | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de gefahrenabwehrrechtlichen Maßnahmen in ein Gewaltschutzverfahren stärker an die Bedürfnisse der Frauen anzupassen, weiten wir die Regelung auch in zeitlicher Hinsicht aus.
Dieser Übergang wird bei der Rechtsgrundlage für die elektronische Fußfessel besonders wichtig. Denn mit dem Änderungsantrag der FDP entstünde bei diesem Übergang eine neue Schutzlücke, statt eine bestehende zu schließen.
Außerdem stellen wir mit dem geänderten Gesetzentwurf sicher, dass bei der EAÜ keine Rückschlüsse auf den Schutz- oder Aufenthaltsort der gefährdeten Personen gezogen werden können. Auch hier darf keine Schutzlücke entstehen.
Schlussendlich möchte ich mich bei allen bedanken, die an diesem Gesetzentwurf so konstruktiv mitgewirkt haben: Ihnen allen, den Anzuhörenden, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Innenministeriums und allen Partnerinnen und Partnern im Hintergrund für wertvolle Hinweise.
Wir machen heute einen wichtigen Schritt für einen besseren Schutz von Frauen und Kindern vor Gewalt in Schleswig-Holstein.



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