Katja Rathje-Hoffmann: TOP 2+10+45: Für mehr Sicherheit und Schutz von Frauen und Kindern
Geschlechtspezifische Gewalt | 26.03.2025 | Nr. 78/25Katja Rathje-Hoffmann: TOP 2+10+45: Für mehr Sicherheit und Schutz von Frauen und Kindern Es gilt das gesprochene Wort!Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren,Herzlichen Dank an den Minister für diesen mündlichen Bericht zum Gewalthilfegesetz und zum schriftlichen Bericht zur Umsetzung der Ausweitung des Hochrisikomanagements in unserem Land.In diesem Haus verbindet uns alle, dass wir unser Möglichstes tun, um Frauen und Mädchen vor sexualisierter Gewalt, häuslicher Gewalt und Missbrauch zu schützen.Zumeist in großer Einigkeit. Dazu passt die einstimmige Entscheidung des Bundestages und des Bundesrates, das Gewalthilfegesetz zu verabschieden. Mit dem Gewalthilfegesetz schaffen wir deutschlandweit, was wir bereits seit langem in Schleswig-Holstein haben. Ein kostenloses und flächendeckendes Unterstützungs- und Hilfssystem für von Gewalt betroffene Frauen und deren Kinder.Dieses Gesetz ist für die Frauen enorm wichtig, weil sie dadurch endlich einen Schutzanspruch auf Hilfe bei Gewalt bundesweit erhalten. Dies gilt auch für deren Kinder.Weitere Ziele und Maßnahmen des Gewalthilfegesetzes sind: Die Intervention bei Gewalt Die Folgen der Gewalt mildern Die Prävention, zur Vorbeugung oder Verhinderung von Gewalthandlungen stärken Ausreichende, bedarfsgerechte und kostenlose Schutzmaßnahmen bereitstellen Präventionsmaßnahmen anbieten -einschließlich der Täterarbeit Und die strukturierte Vernetzungsarbeit fördernDieser Rechtsanspruch auf Schutz und fachliche Beratung erfolgt zum 1. Januar 2032. Bis dahin haben die Bundeländer Zeit, um ein adäquates und umfassendes Schutzangebot aufzubauen. Seite 1/2 Pressesprecher Max Schmachtenberg | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de Eine Verteilung der Bundesmittel erfolgt nach dem Königsteiner Schlüssel. Für ein verlässliches Hilfssystem bei geschlechterspezifischer und häuslicher Gewalt und für mehr Frauenhausplätze.Insgesamt beteiligt der Bund sich mit 2,6 Milliarden Euro bis 2036. Das bedeutet für Schleswig-Holstein etwa 3,8 Millionen Euro im Jahr 2027 zusätzlich für unsere Hilfs- und Schutzangebote in diesem Zeitraum.Das Gesetz verfolgt das Ziel flächendeckend die Istanbul-Konvention weiter umzusetzen.Es ist einfach nicht hinzunehmen, dass im Jahr 2023 täglich mehr als 364 Frauen Opfer von Partnerschaftsgewalt, also Opfer von strafbaren Gewalthandlungen wurden. Zumeist von ihren aktuellen oder früheren Lebenspartnern.Im Jahr 2023 ist fast jeden zweiten Tag eine Frau durch Partnerschaftsgewalt gestorben. Hier muss etwas geschehen!Wir reagieren mit wirkungsvollen Schutzmaßnahmen, wie zum Beispiel dem elektronischen Aufenthaltsüberwachungssystem. Der elektronischen Fußfessel.Diese bietet auch besseren Schutz für Opfer von häuslicher Gewalt und Beziehungsgewalt, insbesondere bei bestehenden Kontaktverboten.Hinzu kommt das bereits erprobte und finanziell abgesicherte Hochrisikomanagement der Polizei, der Frauenfacheinrichtungen und der Frauenhäuser bei uns im Land.Wir haben dafür gesorgt, dass ab diesem Jahr zusätzlich 14 neue Polizeistellen im Hochrisikomanagement zur Verfügung stehen.Hinzukommend gibt es jährlich 720.000€ mehr zur Umsetzung des Hochrisikomanagement. Auch sind knapp 2,5 Millionen Euro mehr für Frauenhäuser und Frauenberatungsstellen im Haushalt eingestellt. Aus diesem Grunde stärken wir auch die Frauenfacheinrichtungen und erhöhen die Anzahl der Frauenhausplätze. Und es gibt mehr Geld für die enorm wichtigen Beratungen von Kindern, die häusliche Gewalt miterlebt haben.Wichtig ist uns auch, dass die Täterarbeit intensiviert wird.Mehr als 3 Millionen Euro zusätzlich für ein wirkungsvolles und abgestimmtes Hochrisikomanagement Für mehr Sicherheit und Schutz von Frauen und Kindern. Seite 2/2 Pressesprecher Max Schmachtenberg | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de