Hauke Göttsch: CDU begrüßt Herabsetzung des Schutzstatus des Wolfs – Schleswig-Holstein ist gut vorbereitet
Wolf | 07.03.2025 | Nr. 68/25Hauke Göttsch: CDU begrüßt Herabsetzung des Schutzstatus des Wolfs – Schleswig-Holstein ist gut vorbereitet Ein längst überfälliger Schritt ist getan: Der Schutzstatus des Wolfs wurde von „streng geschützt“ auf „geschützt“ herabgesetzt. Damit wird der Weg für eine praxisnahe Regulierung geebnet, um Weidetiere besser zu schützen und die Interessen von Landwirtschaft und Artenschutz in Einklang zu bringen.Hauke Göttsch, jagdpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion, begrüßt die Entscheidung: „Die Herabstufung war überfällig. Sie ermöglicht eine schnellere Reaktion auf Probleme und besseren Schutz für Weidetiere. Es darf nicht sein, dass Landwirte hilflos zusehen müssen, wie ihre Tiere gerissen werden.Schleswig-Holstein ist vorbereitet. Mit der Novellierung des Landesjagdgesetzes und der Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht haben wir eine rechtssichere Grundlage geschaffen, um Problemwölfe gezielt zu entnehmen“, erklärt Göttsch.Ein regional differenziertes Wolfsmanagement muss nun folgen. „Dort, wo Schäfer wegen des Wolfs aufgeben, leidet auch der Artenschutz. Beweidung ist essenziell für den Erhalt von Heideflächen und Magerrasen“, so Göttsch. „Wir müssen handeln, bevor weitere Weidetierhalter ihre Existenz verlieren.“Allein 2023 rissen Wölfe 5.727 Nutztiere in Deutschland – ein Anstieg um 31 % gegenüber dem Vorjahr. Göttsch fordert daher eine rasche Umsetzung: „Die Bundesregierung muss die Anpassung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie in Brüssel aktiv vorantreiben. Der Wolf gehört ins Jagdrecht – mit praktikablen Regelungen“, so Göttsch weiter.„Wir setzen uns für ein ausgewogenes Miteinander von Mensch, Tier und Landwirtschaft ein“, betont Göttsch. „Der Schutz der Weidetiere hat für uns oberste Priorität.“Hintergrund: Am 3. Dezember 2024 beschlossen die Vertragsstaaten der Berner Konvention, den Schutzstatus des Wolfs herabzustufen. Grundlage war die Zunahme der Wolfspopulation um 81 Prozent in zehn Jahren. Dieser Beschluss ist heute inkraftgetreten. Nun muss der Wolf auch in der FFH-Richtlinie herabgestuft werden, um eine flexible Regulierung zu ermöglichen. Die Bundesregierung muss diese Anpassung mit den Bundesländern schnell umsetzen. Seite 1/1 Pressesprecher Max Schmachtenberg | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de