Sophia Schiebe: Die elektronische Fußfessel verhindert Gewalt an Frauen und Kindern
Heimo Zwischenberger Pressesprecher der SPD-Landtagsfraktion Adresse Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel Telefon 0431 988 13051 Telefax 0431 988 1308 E-Mail h.zwischenberger@spd.ltsh.de Webseite www.spd-fraktion-sh.dePRESSEMITTEILUNG #43 – 05.03.2025Sophia Schiebe Die elektronische Fußfessel verhindert Gewalt an Frauen und Kindern Anlässlich der heutigen gemeinsamen Beratung des Innen- und Rechtsauschusses mit dem Sozialausschuss zur Einführung einer elektronischen Aufenthaltsüberwachung erklärt die stv. Vorsitzende sowie frauen- und kinderpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Sophia Schiebe:„Menschen, die in gewalttätigen Beziehungen leben, sind nicht nur großen emotionalen Belastungen ausgesetzt, sondern auch körperlichen Gefahren. Zur traurigen Wahrheit gehört, dass vor allem viele Frauen und ihre Kinder zu Opfern von häuslicher Gewalt oder Stalking werden. Die Kriminalstatistik verzeichnete in diesen Bereichen zuletzt eine besorgniserregende Zunahme an Fallzahlen. Deshalb brauchen wir dringend effektive Schutzmaßnahmen! Der Einsatz von elektronischer Überwachung in Hochrisikofällen gehört dazu. Gerichtliche Kontakt- und Näherungsverbote werden leider zu oft ignoriert. Mit elektronischen Fußfesseln können Behörden die Bewegungen von Tätern in Echtzeit verfolgen und bei Verstößen direkt eingreifen. Sie schrecken Täter aber auch vor potenziellen Rückfällen ab. Das sogenannte „spanische Modell“, bei dem auch dem Opfer angezeigt werden kann, wenn ein Täter sich in ihrer Nähe befindet, halten wir mit Blick auf die Umsetzung für eine mögliche Lösung.Sind Kinder involviert, ist die Situation immer besonders kritisch. In solchen Fällen ist auf eine höchst sensible Vorgangsweise zu achten. Das erfordert, dass die Kinder eine Beratung von einer Beratungsstelle erhalten, die dafür auch fachlich ausgebildet ist und auch nur im Sinne des Kindes berät.Begleitend zu technischen Schutzmaßnahmen muss aber auch die Täterarbeit ausgebaut und intensiviert werden. Es reicht nicht, wenn Täter nur ein Angebot für eine Beratungsstelle bekommen. Es muss gewährleistet sein, dass sie die Angebote auch wahrnehmen!“ 1