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27.02.25
17:42 Uhr
FDP

Bernd Buchholz zu TOP 15 "Gemeinnützige Vereine und Verbände von GEMA-Gebühren befreien"

27.02.2025 | Medien
Bernd Buchholz zu TOP 15 "Gemeinnützige Vereine und Verbände von GEMA-Gebühren befreien" In seiner Rede zu  TOP 15 (Gemeinnützige Vereine und Verbände von GEMA-Gebühren befreien) erklärt der medienpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:
„Auch ich will vorwegschicken, wie wichtig gemeinnützige Vereine, wie wichtig das ehrenamtliche Engagement ist und dass es in dieser Gesellschaft eine große Rolle spielt. Natürlich machen viele gemeinnützige Vereine auch gerne kulturelle Veranstaltungen wie Konzerte und Tanzabende oder Feste und wollen dabei Musik spielen, das steht völlig außer Frage und das ist auch gut so.
Und natürlich sollte man sie dabei unterstützen. Aber die Kollegin Raudies hat eben auch schon darauf hingewiesen, was das Spannungsverhältnis in dieser Sache ist. Hinter der Musik, die sie spielen, stehen Menschen, die davon leben, dass diese Musik produziert wird. Da stehen Menschen, die davon leben, dass sie mal ein Stück geschrieben haben. Und deshalb ist die Formulierung im SSW-Antrag so auch gar nicht beschlussfähig, denn die Landesregierung kann nicht mit der GEMA darüber verhandeln, dass die Urheber auf ihre Ansprüche verzichten. Das ist ausgeschlossen. Die GEMA darf nicht verzichten auf diese Ansprüche. Das geht sogar so weit, dass selbst wenn man ins Urhebergesetz der Bundesrepublik Deutschland reinschreiben würde, dass keine Gebühren erhoben werden dürfen, dass nicht gültig wäre. Das hat man nämlich mal gemacht. 1970 gab es eine Änderung des Urhebergesetzes und da hat man versucht, die Kirchen von der GEMA-Gebühr zu befreien. Dieses Gesetz ist 1978 für verfassungswidrig erklärt worden, weil die GEMA und der Gesetzgeber nicht das Recht haben, über die Eigentumsansprüche der Künstler zu verfügen.
Also, befreien geht nicht, deshalb geht nur der andere Weg, und zwar, dass ein anderer die Gebühren übernimmt. Und darüber darf die Landesregierung gerne philosophieren, ob sie diese Gebühren übernehmen möchte. Und da kann sie dann sicherlich auch mal zur GEMA gehen und mit denen Pauschalverträge verhandeln. Ich weise nur auf Folgendes hin: Das erste ist, für die Vereine wird es nicht unbürokratischer. Machen Sie sich davon frei. Die Veranstaltung muss weiterhin bei der GEMA angemeldet und abgerechnet werden. Das Einzige, was sie bekommen können, ist ein Rückerstattungsanspruch gegen die Landesregierung. Also nix mit Bürokratieabbau.
Und zweitens: Der Kollege Dirschauer hat darauf hingewiesen, da steht 400.000 Euro in Hessen und eine Million Euro in Bayern. Und jetzt fragen Sie mal die Vereine, wie viel davon bei ihnen und ihrer Einzelveranstaltung ankommt. Und dann sehen Sie, dass in Hessen alle sagen, es sei ein Tropfen auf den heißen Stein, man kriege nur einen minimalen Anteil zurück, der den Bürokratieaufwand der Rückerstattung wahrscheinlich gar nicht wert ist. Das ist die Realität in Hessen. So einfach ist es dann nicht, denn selbst bei dem Betrag von 400.000 Euro im Jahr kriegen die Vereine nur einen sehr kleinen anteiligen Betrag an Rückerstattung.
Das heißt, ich würde Ihnen vorschlagen, weil ich gerne was anderes mal machen würde in diesem Haus. Die GEMA hat mich nämlich an anderer Stelle schon mal Nerven gekostet, und zwar als ehemaliger Wirtschaftsminister, weil GEMA-Gebühren auch für kommerzielle Veranstaltungen, nämlich bei der Tarifgestaltung, hochinteressant sind. Was die Karl-May-Festspiele in Bad Segeberg an GEMA-Gebühren bezahlen müssen, das sollten Sie sich einmal auf der Zunge zergehen lassen. Deshalb würde ich gerne mit der GEMA selbst mal über die Form der Tarifgestaltung diskutieren, weil im Gesetz steht, was angemessen ist. Und ob man nicht zu unterschiedlichen Tarifen kommen kann, indem man angemessene Tarife für nicht-kommerzielle Veranstaltungen ohne Eintrittsgelder auch in anderer Form gestalten kann. Ich fände das spannend, das auch mal als ein Landesparlament mit der GEMA zu besprechen, denn die Tarifgestaltung ist ja durchaus oft in aller Munde und möglicherweise eher das Thema als eine neue bürokratische Pauschalvergütungsrückabrechnung durch eine Landesregierung.
Ich werde dem Antrag der Koalitionäre zustimmen, wenn die Landesregierung verpflichtet werden soll, etwas zu prüfen, dann finde ich das immer gut. Ich würde aber trotzdem beide Anträge gerne im Innen- und Rechtsausschuss besprechen und dazu einmal tatsächlich ein Fachgespräch mit der GEMA führen.“
 
Sperrfrist Redebeginn!
Es gilt das gesprochene Wort.



Bernd Buchholz Sprecher für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Innen & Recht, Justiz, Wohnungsbau, Kommunales, Medien, Digitalisierung, Migration, Extremismus/Verfassungsschutz, Polizei, Datenschutz, Landesplanung, Zusammenarbeit HH-SH Kontakt: Eva Grimminger, v.i.S.d.P. Pressesprecherin
Tel.: 0431 988 1488 fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de



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