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27.02.25
17:11 Uhr
CDU

Manfred Uekermann: TOP 24: Aktionsplan Ostseeschutz 2030 ist Ergebnis eines intensiven Konsultationsprozess

Fischerei | 27.02.2025 | Nr. 60/25
Manfred Uekermann: TOP 24: Aktionsplan Ostseeschutz 2030 ist Ergebnis eines intensiven Konsultationsprozess Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
im März 2024 hat die Landesregierung mit dem Aktionsplan Ostseeschutz 2030 ein umfangreiches Maßnahmenpaket zum Schutz der schleswig-holsteinischen Ostsee verabschiedet. Das Ergebnis beruht auf einem Konsultationsprozess mit intensiven Gesprächen zwischen Bürgerinnen und Bürgern, Anwohnern, Kommunen, Wirtschaft, Interessensverbänden und der Politik.
Seitdem arbeiten die beteiligten Ministerien an der Umsetzung dieses Aktionsplans. Neben dem Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (MEKUN) sind dies das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport (MIWKS), das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus (MWVATT) sowie das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV).
Um die Umsetzung des Plans in der Öffentlichkeit transparent zu machen, finden im Frühjahr 2025 Informationsveranstaltungen in den vier Anrainerkreisen statt.
In den Veranstaltungen wird zum einen über die konkreten Umsetzungsschritte zu den Maßnahmen des Aktionsplans informiert, zum anderen werden erste Möglichkeiten für die Einbindung von Stakeholdern, Verbänden, lokalen Akteuren und den Küstengemeinden vorgestellt. Weiterhin sieht der Aktionsplan die Gründung eines wissenschaftlichen Beirats vor. Dieser Beirat soll sowohl interdisziplinär als beratendes Gremium der Landesregierung wirken als auch den Austausch von Wissenschaft, Politik und Behörden fördern.
Zur ebenfalls im Aktionsplan Ostseeschutz 2030 vorgesehenen Ausweisung der neuen Naturschutzgebiete erfolgt ein formales Rechtsetzungsverfahren gemäß § 19 NatSchG. Während dieses Verfahrens besteht die Möglichkeit, Anregungen, Hinweise und Stellungnahmen zu den Entwürfen der Schutzgebietsverordnungen einzubringen.
Zudem hat der Landtag am 26. September 2024 den Erhalt der Küstenfischerei an

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Pressesprecher Max Schmachtenberg | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de der Ostsee und Nordsee beschlossen! Da wir aber über den Erhalt und Unterstützung der Küstenfischerei sprechen siehe hier den heutigen FDP- Antrag.
Ich frage mich aber schon, warum die FDP in ihrer Regierungsverantwortung der Fischerei die zustehenden Finanzmittel aus dem „Windenergie-auf-See-Gesetz“ den Fischerinnen und Fischern nicht zukommen lassen hat. Statt die aus dem Gesetz resultierenden insgesamt 670 Millionen Euro wie vorgesehen als Kompensation für die Eingriffe in die Fanggebiete und die damit verbundenen Verluste an die Fischerei auszuzahlen, wurden die Gelder unverständlicherweise in den Haushaltsberatungen auf 134 Millionen gekürzt.
Außerdem ist von dieser Restsumme bis heute so gut wie nichts bei der Fischerei angekommen.
Die Landesregierung hat im Frühjahr 2024 gemeinsam mit Niedersachen und Mecklenburg- Vorpommern die damalige Bundesregierung aufgefordert, die Gelder der Fischereikomponente den Küstenländern zur Verfügung zu stellen.
Die alte Bundesregierung lehnte dies allerdings ab! Leider ein weiteres Paradebeispiel für Doppelmoral!



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Pressesprecher Max Schmachtenberg | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de