Marion Schiefer: TOP 21: Sicherheit und gleichberechtigung queerer Menschen schützen
Queere Menschen | 27.02.2025 | Nr. 59/25Marion Schiefer: TOP 21: Sicherheit und gleichberechtigung queerer Menschen schützen Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin,liebe Kolleginnen und Kollegen,Für einen Antrag gibt es immer einen Grund und einen Anlass. Der Anlass war sicherlich der Vorfall im queeren Jugendzentrum in Lübeck, der uns alle besorgt gemacht und viele Fragen aufgeworfen hat. Der Grund, dass wir den Schutz vor Diskriminierung und die Verfolgung LSBTIQ*-feindlicher Gewalt in den Blick nehmen müssen, ist die Beobachtung einer schwindenden Akzeptanz für Sichtbarkeit und Lebensweise queerer Menschen, die in einer zunehmenden Zahl von Individualattacken zum Ausdruck kommt. Das erschreckt uns. Hier braucht es staatliches Handeln und Fürsorge, damit der Schutzraum für die Freiheit und die eigene Lebensgestaltung zu verstärken. Das liegt im übergeordneten Interesse aller hier im Landtag vertretenen Fraktionen. Deshalb: Vielen Dank an die FDP für Ihre Antragsinitiative.Dennoch haben wir es nun mit zwei unterschiedlichen Anträgen zu tun, und ich will begründen, warum wir als Koalitionsfraktionen einige Aspekte aus Ihrem Antrag, liebe FDP, SPD und SSW, anders bewerten als Sie und deshalb im Detail zu anderen Beschlussvorschlägen kommen. Wir haben im Ergebnis eine wichtige gemeinsame Schnittmenge, ein paar Dinge, die wir nicht ganz zu Ende gedacht finden und deshalb nochmal diskutieren wollenIm Detail: die wesentlichen neuen Vorgaben für Polizeihandeln im Bereich queer haben wir schon vor ein paar Jahren auf den Weg gebracht, zum Glück – wie wichtig sie sind, zeigt sich heute. Was bereits implementiert ist und in der Aus- und Fortbildung eine immer weitere Ausdehnung findet, wirkt nun fort – und die Polizei darf in ihrem Bemühen um mehr queer-Bewusstsein und queer-Sensibilität auf keinen Fall nachlassen. Das tut sie aber auch nicht. Das ist bereits ihre Aufgabe geworden und ihr Selbstverständnis.Im Einzelnen: Die Polizei verstärkt den Schutz von Veranstaltungen, Organisationen und Personen, dort, wo er aufgrund der Sicherheitslage verstärkt werden muss. Wir haben doch gerade auch nach Lübeck gesehen, dass es Gespräche mit den Verantwortlichen von Polizei und lambda::nord gab, um den konkreten Seite 1/3 Pressesprecher Max Schmachtenberg | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de Einsatzverlauf nachzubesprechen und Schlussfolgerungen für künftige Fälle zu treffen, damit ein künftiger Einsatz zum Beispiel gleich mit einer höheren Mannschaftsstärke begonnen wird. Ich will als Innenpolitikerin allgemein den besonderen Schutz vulnerabler Gruppen. Aber jede Gruppe, die ich priorisiere, setzt eine andere vulnerable Gruppe und alle nicht besonders, sondern allgemein vulnerablen Kriminalitätsbetroffenen von den Kapazitäten her zurück. Deshalb sage ich: Die Polizei muss die Möglichkeit behalten, ihre Einsätze abhängig vom Gefahrengrad durchzuführen. Mit den bestehenden Aus- und Weiterbildungen allein der Zentralen Ansprechstelle haben wir im vergangenen Jahr wieder fast 900 Polizeikräfte erreicht, und dazu kommen noch die intensive Vernetzungsarbeit und die weiteren Veranstaltungen dieser Einheit. Bei Ihrer Forderung, potenziell tatbegehende Personen präventiv anzusprechen, erkennen wir keinen sinnvollen Hebel für Polizeiarbeit. Zur PKS: Die PKS ist für eine Motivationsanalyse ungeeignet. Keinen Rassismus, keinen Antisemitismus, keine Frauenfeindlichkeit. Und das soll auch so bleiben. Bei jedem Delikt die Unterkategorie „und davon gegen queer“ zu bilden, gehört da nicht hin. Eine queerfeindliche Tat ist mit der jüngeren Änderung des § 46 Abs. 2 StGB ein ausdrücklicher Strafschärfungsgrund geworden, das war wichtig. Das andere passt trotz aller Bedeutung nicht in dieses System. Stattdessen soll es dabei bleiben, dass die Polizei die Zahlen für ihr internes Lagebild beim KPMD-PMK erhebt und wir von den Einzelfällen im Verfassungsschutzbericht nachlesen können. Im Verfassungsschutzbericht finden wir die Rubriken Queerfeindlichkeit und Straftaten, die sich gegen die sexuelle Orientierung und/oder geschlechtsbezogene Diversität richten, bereits jetzt heruntergebrochen auf die einzelnen Delikte und besondere Einzelfälle. Es erschließt sich mir nicht, worin der Mehrwert liegen soll, einer zu eigenen Wertungen der Phänomenbereiche befähigten Institution vorzugeben, dass sie daraus einen eigenen Themenkomplex zu machen hat.Nach diesen Erklärungen für unseren differenzierten Ansatz von schwarz-grün ist es mir aber ein Anliegen, die Gemeinsamkeiten in der Grundhaltung und bei der gemeinsamen Schnittmenge zu betonen.Handlungsleitend ist auch für uns das, was der Kollege Dr. Garg vor Jahren in einer Debatte zu diesem Thema gesagt hat, ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin aus dem Plenarprotokoll vom 24.01.2014: „Nicht diejenigen, die gleiche Rechte einfordern, müssen sich dafür rechtfertigen, dass sie sie einfordern, sondern diejenigen, die immer noch diese Rechte versagen, müssen erklären, warum sie das bis heute tun.“Bei der Weiterentwicklung des Landesaktionsplans sind wir uns einig.Und auch bei der Bundesratsinitiative: Die reine Lehre unter Juristen ist natürlich seit weit über einem Jahrzehnt, dass die Ergänzung des Grundgesetzes um den Begriff der sexuellen Identität in Art. 3 Abs. 3 GG aufgrund der Rechtsprechung des Seite 2/3 Pressesprecher Max Schmachtenberg | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de Bundesverfassungsgerichts nicht erforderlich ist. Das stimmt. Aber jetzt, im Februar 2025, könnte sich ja auch die Erkenntnis durchsetzen, dass die Mehrheit zur Verfassungsänderung, soweit und solange man sie hat, dafür genutzt werden sollte, dieser rechtlichen Selbstverständlichkeit die notwendige rechtliche Stabilität zu verleihen gegenüber einem möglichen Wechselspiel gesellschaftlicher und politischer Kräfte. Stichwort Resilienz. Stichwort: Bewahren von Erreichtem. Ich hoffe darauf, dass sich diese rechtspolitische Erkenntnis durchsetzt. Daher die eigene Bundesratsinitiative.Mir ist freundlicherweise signalisiert worden, dass eine Überweisung beider Anträge beantragt werden soll, federführend zu Innen und Recht und mitberatend zu Soziales. Da würden wir mitgehen. Das Thema berührt elementare Rechte vieler Menschen. Darüber darf man länger als 30 Minuten diskutieren. Seite 3/3 Pressesprecher Max Schmachtenberg | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de