Annabell Krämer zu TOP 20 "Alleinerziehende steuerlich entlasten"
27.02.2025 | FinanzenAnnabell Krämer zu TOP 20 "Alleinerziehende steuerlich entlasten" In ihrer Rede zu TOP 20 (Alleinerziehende steuerlich entlasten) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:„Erwerbstüchtige Alleinerziehende tragen eine immense finanzielle Last. Sie stehen oft unter enormem Druck, Familie und Beruf unter einen Hut zu bringen – und das meist ohne die Unterstützung eines Partners. Um sie steuerlich zu entlasten, wurde 2020 der jährliche Entlastungsbetrag für das erste Kind von 1.908 Euro um 2.100 EUR auf 4.008 EUR angehoben. Für jedes weitere Kind blieb der Entlastungsfreibetrag bei 240 Euro. 2023 wurde der Freibetrag für das erste Kind um 252 EUR auf 4.260 EUR erhöht. Doch wieder blieb der Betrag für weitere Kinder unverändert bei 240 Euro. Diese Beträge gelten nach wie vor.In der letzten Plenartagung haben wir uns intensiv dazu ausgetauscht, dass sich die Erbringung von Arbeitsleistung lohnen muss. Es muss einen Unterschied machen, ob jemand von Sozialleistungen lebt oder selbst für seinen Lebensunterhalt sorgt. Doch gerade bei Teilzeitbeschäftigungen ist dieser Unterschied oft kaum zu spüren. Alleinerziehende haben selten die Möglichkeit, einer Vollzeitbeschäftigung nachgehen zu können. Die Doppelbelastung aus Erwerbstätigkeit und Kinderbetreuung ist hoch, insbesondere wenn mehr als ein Kind im Haushalt lebt. Es wird immer schwieriger – auch durch fehlende Kinderbetreuungsplätze – genügend Stunden zu arbeiten, um finanziell über die Runden zu kommen.Es muss einen finanziellen Unterschied machen, wenn Alleinerziehende diese Anstrengungen auf sich nehmen. Wer durch Arbeit den Bezug von Sozialleistungen vermeidet oder reduziert, verdient mehr als ein Schulterklopfen – es braucht konkrete finanzielle Anreize! Der steuerliche Entlastungsfreibetrag liegt seit 2023 unverändert bei 4.260 Euro für das erste Kind und beträgt lediglich 240 Euro für jedes weitere Kind. Das ist angesichts der hohen Lebenshaltungskosten nicht mehr zeitgemäß. Wir fordern deshalb eine inflationsbereinigte Anpassung: Der Entlastungsbetrag für das erste Kind soll auf 4.750 Euro steigen, und auch für jedes weitere Kind soll dieser Betrag gelten – statt der bisherigen 240 Euro.In Deutschland ist jede fünfte Familie alleinerziehend. Und selbst wenn sie einer Erwerbstätigkeit nachgehen, haben Alleinerziehende noch immer das höchste Armutsrisiko. Dieses Risiko wächst mit jedem weiteren Kind im Haushalt. Es ist unser aller Ziel, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erhöhen – strukturell aber auch finanziell. Darüber hinaus werden auch Alleinerziehende gegenüber Ehepaaren mit Kindern, die vom Ehegattensplitting profitieren, steuerlich schlechter gestellt. Die Lebenshaltungskosten für Alleinerziehende sind prozentual zum Einkommen deutlich höher, da Miete und Nebenkosten sowie Kinderbetreuungskosten und Verpflegung durch nur ein Einkommen finanziert werden müssen.Der bestehende Entlastungsbetrag für Alleinerziehende gleicht die steuerliche Mehrbelastung von Alleinerziehenden gegenüber Ehepaaren oder kinderlosen Steuerzahler nicht einmal annähernd aus. Die Konsequenz: Je mehr Kinder im Haushalt leben, desto näher rutschen die erwerbstätigen Alleinerziehenden an die Bürgergeldgrenze. Warum sollten sie dann noch einer Erwerbstätigkeit nachgehen?Zum Schluss ein paar Zahlenbeispiele, wie sich unsere Änderung finanziell auswirken würde: 1. Beispiel: Alleinerziehend, Vollzeitbeschäftigt im Handwerk mit 37.000 Euro Brutto-Jahresgehalt. Mit einem Kind: 11 Euro monatlich mehr verfügbares Einkommen und gleichzeitig weniger Steuerlast. Mit zwei Kindern: 107 Euro monatlich mehr verfügbares Einkommen. Damit reduziert sich der Abstand zum Bürgergeld von 435 Euro auf 542 Euro. Mit drei Kindern: 184 Euro monatlich mehr verfügbares Einkommen. Damit erhöht sich der Abstand zum Bürgergeld von 241 Euro auf 425 Euro.2. Beispiel: Alleinerziehend, Teilzeitbeschäftigt mit 30 Stunden in der Pflege ca. 31.500 Euro Brutto-Jahresgehalt (unter Annahme von 42.000 Euro für eine Vollzeitbeschäftigung) Mit einem Kind: 10 Euro monatlich mehr verfügbares Einkommen. Damit reduziert sich der Abstand zum Bürgergeld von 258 Euro auf 268 Euro. Mit zwei Kindern: 95 Euro monatlich mehr verfügbares Einkommen. Damit reduziert sich der Abstand zum Bürgergeld von 162 Euro auf 257 Euro. Mit drei Kindern: 132 Euro monatlich mehr verfügbares Einkommen. Damit reduziert sich der Abstand zum Bürgergeld von -33 Euro (es hätte sich nicht mehr gelohnt, einer Tätigkeit nachzugehen) auf 99 Euro.Es ist überfällig. Der Entlastungsbetrag für Haushalte mit zwei oder mehr Kindern muss spürbar erhöht werden!“ Sperrfrist Redebeginn!Es gilt das gesprochene Wort. Annabell Krämer Sprecherin für Finanzen, Haushalt, Sport, Tierschutz, Tourismus, Frauen, GleichstellungKontakt: Eva Grimminger, v.i.S.d.P. PressesprecherinTel.: 0431 988 1488 fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.deFDP-Fraktion Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: www.fdp-fraktion-sh.de