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27.02.25
15:57 Uhr
CDU

Ole-Christopher Plambeck: TOP 20: Alleinerziehende wirksam entlasten

Alleinerziehung | 27.02.2025 | Nr. 59/25
Ole-Christopher Plambeck: TOP 20: Alleinerziehende wirksam entlasten Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
Alleinerziehende sind die am häufigsten von Armut betroffene Familienform – seit Jahren hat sich ihr Armutsniveau kaum geändert.
In Schleswig-Holstein liegt die Quote der armutsgefährdeten Alleinerziehenden bei 39,2 Prozent. Wie hoch die Zahl ist, sieht man daran, dass 20,3 Prozent der Familien alleinerziehend sind. Davon 16,9 Prozent Männer und 83,1 Prozent Frauen.
Dabei ist es schlichtweg nicht immer möglich Vollzeit berufstätig zu sein, da die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ohne wirksame Hilfe kaum möglich ist. Darunter leiden die Alleinerziehende und die Kinder enorm. Doch ohne Vollzeittätigkeit lässt sich oft kein auskömmliches Einkommen erwirtschaften, gerade weil man alleine ist.
Deswegen nehmen auch 37 Prozent soziale Hilfen in Anspruch, trotz Erwerbstätigkeit.
Jetzt gibt es unterschiedliche Möglichkeiten der Unterstützung:
Verbesserung der Steuerklasse II durch einen höheren Grundfreibetrag Erhöhung des Kinderfreibetrages für Alleinerziehende Erhöhung des Kindergeldes für Alleinerziehende Abzugsmöglichkeit des steuerlichen Existenzminimums für das Kind Kinderzuschlag für Alleinerziehende Wohngeldzuschläge für Alleinerziehende Verbesserte steuerliche Abzugsfähigkeit von Kinderbetreuungskosten Verlässliche Betreuung
In dem Antrag geht es um den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende gem. § 24b EStG. Dieser soll erhöht werden, genauso wie der Zuschlag für jedes weitere Kind. Das ist gut so und das unterstützen wir als CDU.
Zur Wahrheit gehört aber, dass die volle Entlastungswirkung vor allem im Spitzensteuersatzbereich erreicht wird. Wie eben ausgeführt, ist das leider nicht die Mehrheit der Alleinerziehenden, die sich in diesem Einkommensbereich bewegen. Daher sollten wir kleine und mittlere Einkommen zusätzlich in den Blick nehmen.


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Pressesprecher Max Schmachtenberg | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de Dabei sage ich deutlich, dass es um diejenigen geht, die Arbeiten und bei denen sich Arbeiten noch stärker lohnen soll.
Denn wir müssen im Blick haben, dass Alleinerziehende und ihre Kinder in Sachen Vereinbarkeit von Familie und Beruf besondere Herausforderungen zu meistern haben.
Mit Einführung des Ehegattensplittings im Jahr 1958 wurde auch ein besonderer Freibetrag für nicht verheiratete Eltern gewährt, der auch Alleinerziehenden als Kompensation dafür dienen soll, dass ihnen das Splitting verwehrt bleibt.
Nach verschiedenen Änderungen wurde der Freibetrag im Jahr 2004 zum Alleinerziehenden-Entlastungsbetrag entwickelt, der die höheren Lebenshaltungskosten von Alleinerziehenden widerspiegeln sollte.
Im Jahr 2015 wurde der Entlastungsbetrag zunächst von 1.308 Euro auf 1.908 Euro angehoben. Für jedes weitere Kind werden seitdem zusätzlich 240 Euro gewährt. In der Corona-Krise wurde der Freibetrag zunächst für die Jahre 2020 und 2021 von 1.908 Euro auf 4.008 Euro mehr als verdoppelt. Je nach Einkommen führt die Erhöhung zu einem Nettoeffekt von rund 300 bis 900 Euro pro Jahr, sofern der Freibetrag vollständig genutzt werden konnte. Seit 2023 beträgt der Entlastungsbetrag 4.260 Euro.
Die derzeitigen steuerlichen Regelungen führen dazu, dass Alleinerziehende bei identischem Haushaltsbruttoeinkommen mehr Einkommensteuer zahlen als verheiratete Paare mit der gleichen Anzahl an Kindern. Denn ein verheiratetes Paar kann zweimal den Grundfreibetrag ansetzen. Darüber hinaus kann das Ehegattensplitting je nach Aufteilung der Einkünfte im Haushalt den Effekt verstärken. Steuersystematisch ist dies nicht zu beanstanden, da die Leistungsfähigkeit bei gleichem Haushaltsbruttoeinkommen mit einer Person mehr im Haushalt geringer ist. Folglich muss auch die Steuerlast geringer ausfallen. Aus der Vorgabe, das Existenzminimum pro Person steuerfrei zu stellen, folgt, dass Haushalte mit mehr Personen bei gleichem Bruttoeinkommen ein höheres Nettoeinkommen erhalten müssen.
Eine zusätzliche Steuergutschrift greift diese Argumente auf und würde die fehlende Splittingmöglichkeit Alleinerziehender gegenüber einem Alleinverdiener-Ehepaar stärker als bisher kompensieren. Sozialpolitisch ist eine Steuergutschrift zielführend, da sie unabhängig von der Einkommenshöhe bemessen wird und gleichzeitig einen Anreiz zur Erwerbstätigkeit darstellt. Des Weiteren könnte das der Einstieg sein, Soziallasten über die Einkommensteuerveranlagung abzuwickeln und dadurch Bürokratie abzubauen.
Die Steuergutschrift könnte so ausgestaltet werden, dass der Unterschied zwischen Splittingtarif und Grundtarif verglichen wird. Bei ca. 2.000 Euro Monatsbrutto ist der Splittingeffekt bei rund 900 Euro im Jahr höher als der Effekt beim jetzigen Entlastungsbetrages für Alleinerziehende. Eine jährliche Steuergutschrift in dieser Höhe würde für geringe Einkommen Alleinerziehende und Paaren bei gleicher


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Pressesprecher Max Schmachtenberg | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de Kinderanzahl gleichstellen. Mit steigendem Einkommen würde der Splittingeffekt stärker wirken als die Steuer-gutschrift.
Wir müssen aber wissen, dass uns diese Maßnahme richtig Geld kosten wird. Bundesweit werden die Mindereinnahmen bei gut einer Mrd. Euro liegen. Bei der derzeitigen Haushaltslage wird das ohne Gegenfinanzierung nicht funktionieren.
Trotzdem sollten wir das Thema im Finanzausschuss diskutieren.



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Pressesprecher Max Schmachtenberg | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de