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27.02.25
11:08 Uhr
FDP

Heiner Garg zu TOP 25 "Pflege muss bezahlbar sein"

27.02.2025 | Gesundheit
Heiner Garg zu TOP 25 "Pflege muss bezahlbar sein" In seiner Rede zu TOP 25 (Pflege muss bezahlbar sein) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und gesundheitspolitische Sprecher, Heiner Garg: 
„Zunächst einmal herzlichen Dank an die Sozialdemokraten und an die Kollegin Pauls für die erneute Initiative, weil sie uns die Gelegenheit gibt, darüber zu sprechen, dass aus meiner Sicht eine der größten innenpolitischen Herausforderungen für unsere Gesellschaft nicht nur im Bundestagswahlkampf keine Rolle gespielt hat, sondern auch sonst meistens unterm Radar läuft. Und dabei ist es eine der größten Herausforderungen für unsere Gesellschaft, weiterhin für eine menschenwürdige Pflege zu sorgen. Und ich finde, wir können ruhig mal grundsätzliche Dinge diskutieren.
Da ist einmal die Frage, ob wir an der Teilkostenversicherung festhalten wollen, die Norbert Blüm damals in einer christliberalen Regierung 1994 verabschiedet hat. Sie war ja ausdrücklich als Teilkasko-Versicherung gedacht. Oder ob wir zu einer Vollversicherung kommen wollen. Das ist die erste Frage, die wir uns stellen müssen.
Die zweite Frage ist die Frage der Bürgerversicherung. Ich bin da völlig undogmatisch. Ich will nur sagen, in eine Bürgerversicherung zahlen alle ein und jeder, der neu dazu einzahlt, hat auch einen Leistungsanspruch. Das wird leider immer vergessen. Deswegen muss man sich ehrlich machen und ich bin bereit, diese Debatte zu führen. Welche Einkommen sollen eigentlich herangezogen werden? Das ist nämlich die viel wichtigere Frage, die in diesem Zusammenhang diskutiert werden muss.
Wissen Sie, wozu ich Lust hätte? Und es ist mir völlig egal, wer dieses Ressort in der kommenden Legislaturperiode übernimmt. Ich hätte Lust, eine Diskussion darüber zu führen, warum eigentlich das SGB XI so verkompliziert wurde und warum man nicht mal darüber nachdenkt, dass Pflegebedürftige nach ihren jeweiligen Pflegegraden ein persönliches Pflegebudget erhalten und sich selbst aussuchen können, wie sie gepflegt werden, also von pflegenden Angehörigen, durch einen ambulanten Pflegedienst oder in der vollstationären Einrichtung. Ich finde, das würde dem Wunsch- und Wahlrecht von Menschen viel näherkommen, als das SGB XI mit jeder Reform noch komplizierter zu machen. Das führt nämlich zu den vielen Anträgen, mit denen nicht nur die Pflegebedürftigen, sondern häufig auch deren Angehörige völlig überfordert sind und die aus meiner Sicht vollkommen überflüssig sind. Ich finde, im Antrag von SPD und SSW sind auf jeden Fall die drei ersten Punkte richtig, denen können wir problemlos zustimmen, weil die Deckelung der Eigenanteile notwendig ist. Meine damalige Kollegin Melanie Leonhard, damals noch Gesundheitssenatorin in Hamburg, und ich haben das mit einer Bundesratsinitiative versucht, sind da aber leider nicht weitergekommen. Ich finde es nach wie vor richtig und notwendig, die Eigenanteile bei ungefähr 1.000 Euro zu begrenzen in einem ersten Schritt.
Sich auf Bundesebene für die Übernahme der Ausbildungskosten einzusetzen, finde ich auch richtig. Und bei der Übernahme der Investitionskosten gefällt mir der Antrag von Union und Grün gut. Denn das ist nicht die Sache des Bundes, die Zuständigkeit ist im SGB XI ganz klar geregelt. Das sind nämlich die Länder selbst. Und ich habe Verständnis dafür, dass das bei der jetzigen Haushaltslage nicht jetzt und sofort und auf einmal geht. Das wäre ein dreistelliger Millionenbetrag. Aber Sie haben sich ja bisher jeder Diskussion verweigert, wie wir wenigstens einsteigen können in die Übernahme der Investitionskosten. Das Pflegewohngeld ist kein individueller Anspruch. Das Individuum ist eine Berechnungsgröße, für die die Einrichtung das Pflegewohngeld erhält. Es kommt darauf an, wie viele bedürftige Menschen dort leben. Aber es ist nicht so, dass das Individuum einen individuellen Anspruch auf Pflegewohngeld hat. Das stimmt einfach nicht. Und deswegen bin ich der Auffassung, dass es die erste Maßnahme wäre, dass man in einem novellierten Landespflegegesetz eine komplett neue Investitionskostenfinanzierung auf die Beine stellt. Da muss man im Zweifel in einem ersten Schritt noch gar nicht so fürchterlich viel zusätzliches Geld auf den Weg bringen.
Alles in allem können wir gerne über beide Anträge im Ausschuss noch mal reden, weil es sich wirklich lohnt zu überlegen, wo können wir eigentlich in diesem Land wirklich wirkungsvoll ansetzen, damit pflegebedürftige Menschen endlich das erhalten, was sie auch wirklich brauchen.“
 
Sperrfrist Redebeginn!
Es gilt das gesprochene Wort.



Heiner Garg Sprecher für Soziales, Gesundheit, Familie, Kita, Jugend, Senioren, Sucht, Europa Kontakt: Eva Grimminger, v.i.S.d.P. Pressesprecherin
Tel.: 0431 988 1488 fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de



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