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27.02.25
11:00 Uhr
SPD

Martin Habersaat zu TOP 14: Ersatzschulen in Schleswig-Holstein verlässlich finanzieren und begleiten

Heimo Zwischenberger Pressesprecher der SPD-Landtagsfraktion
Adresse Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel Telefon 0431 988 1305 Telefax 0431 988 1308 E-Mail h.zwischenberger@spd.ltsh.de Webseite www.spd-fraktion-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!

Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek

LANDTAGSREDE – 27. Februar 2025
Martin Habersaat Ersatzschulen in Schleswig-Holstein verlässlich finanzieren und begleiten TOP 14: Ersatzschulen in Schleswig-Holstein verlässlich finanzieren und begleiten (Drs. 20/2919(neu) 2. Fass.)
„Lassen Sie mich mit einem Zitat beginnen: „Mit der Neuordnung der Ersatzschulfinanzierung haben wir ein großes Rad gedreht. Zum einen setzen wir damit unsere Selbstverpflichtung aus dem Koalitionsvertrag um. Wir sehen uns gemeinsam mit den Schulträgern in der Verantwortung für eine verbesserte Förderung, die Einhaltung des Sonderungsverbotes und nachvollziehbare Finanzierungssysteme. Zum anderen haben wir ein für alle Schulen einheitliches Verfahren zur dynamisierten Berechnung der Schülerkostensätze eingeführt.“
Das war meine Kollegin Beate Raudies im Jahr 2014. Das waren noch Zeiten. Gemeinsame Verantwortung. Verbesserte Förderung. Nachvollziehbare Finanzierungssysteme. Und: Die Umsetzung von Koalitionsverträgen.
Die aktuelle Koalition hat den Schulen in freier Trägerschaft in ihrem Koalitionsvertrag keine Verbesserungen versprochen, aber zugesagt, dass es keine Verschlechterungen gibt. Dort steht: „An der bestehenden Koppelung der Schülerkostensätze an die Ausgaben an staatlichen Schulen wollen wir festhalten.“ Leider hatte diese Zusage keinen Bestand und mit dem Haushaltsbegleitgesetz im Januar wurde der Regelfördersatz für die allgemeinbildenden und berufsbildenden Ersatzschulen von 82% auf 80% abgesenkt. Und auch von einer zweiten Seite trifft es die Ersatzschulen, weil es nämlich alle Schulen in Schleswig-Holstein trifft. Sie streichen Lehrerstellen trotz steigender Schülerzahlen. Sie senken die Unterrichtsversorgung trotz einer Überlastung der Lehrkräfte und Sie streichen die Menge der zu unterrichtenden Stunden zusammen trotz dramatischer Ergebnisse unseres Landes bei sämtlichen Bildungsstudien. Die Ausgangssumme, von der die nun 80% errechnet werden, wird kleiner sein.
Die Opposition hat hier im vergangenen Monat gegen diese Kürzungen gestimmt. Die SPD hatte Anträge vorgelegt, die aufgezeigt haben, wie auf die Stellenkürzungen bei den öffentlichen Schulen hätte verzichtet werden können.
CDU und Grüne haben diese Anträge abgelehnt.
FDP und SSW hatte beantragt, den Regelfördersatz nicht von 82% auf 80% zu kürzen.

1 CDU und Grüne haben das abgelehnt. CDU und Grüne haben den Haushalt mit den Kürzungen beschlossen und damit eine Situation geschaffen, mit der wir jetzt umgehen müssen.
Wir blicken nach vorne und schlagen Ihnen vier Punkte vor.
Erstens: Diese Absenkung soll bis zum 1.1.2027 befristet werden, weil ab dann die mit dem Haushalt 2025 beschlossen Kürzungen an den allgemeinbildenden öffentlichen Schulen die Ersatzschulen erreichen. Der Fördersatz errechnet sich immer an den Ausgaben für die öffentlichen Schulen von vor zwei Haushaltsjahren.
Zweitens: Die Neuberechnung der Sachkosten findet unmittelbar statt. Die Schülerkostensätze werden aus den Personal- und Sachkosten ermittelt. Die landesdurchschnittlichen Sachkosten wurden zuletzt 2010 ermittelt und steigen seither um die Veränderung des Verbraucherpreisindex‘. Veränderungen beispielsweise im Arbeitsrecht, der Arbeitssicherheit, der Digitalisierung, dem Datenschutz und den Brandschutzvorgaben haben Auswirkungen auf die tatsächlichen Sachkostenausgaben der Schulen und müssen daher im Sachkostensatz Berücksichtigung finden. Daher ist eine neue Erhebung der Schülerkostensätze in Anpassung an die gesellschaftlichen Entwicklungen seit 2010 dringend geboten, um die Ersatzschulen nicht auch auf diese Weise weiter finanziell zu belasten.
Drittens: Auf dieser Basis werden die Gespräche mit den Trägern der Ersatzschulen über die zulässige Höhe des Schulgelds (Stichwort: Einhaltung des Sonderungsverbots) sowie zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischen Förderbedarf zügig abgeschlossen und dem Landtag im vierten Quartal 2025 ein Bericht über die Ergebnisse und die geplante Umsetzung der Konsequenzen dieser Ergebnisse vorgelegt.
Und schließlich viertens: Der Bericht zur Unterrichtssituation wird um ein Kapitel zu den Zahlen und Entwicklungen bei den Ersatzschulen erweitert, das mindestens die Lehrkräftesituation, Unterrichtssituation, Schülerinnen- und Schüler- sowie Klassenzahlen, Abschlusszahlen und Aussagen über Neugründungen und Schließungen enthält. Der Grund: Knapp sechs Prozent der Schülerinnen und Schüler in Schleswig-Holstein besuchen eine Ersatzschule. Auch ihre Situation sollte im jährlichen Bericht zur Unterrichtssituation reflektiert werden."



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