Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

Pressefilter

Zurücksetzen
26.02.25
17:21 Uhr
CDU

Tobias Koch: TOP 12+22: Wir unterstützen den letter of intent zur Kieler Stadtbahn

Stadtbahn Kiel | 26.02.2025 | Nr. 52/25
Tobias Koch: TOP 12+22: Wir unterstützen den letter of intent zur Kieler Stadtbahn Es gilt das gesprochene Wort!
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren,
wieder einmal hofft die FDP mit diesem Berichtsantrag Schwarz-Grün im Landtag vorführen zu können. Und wieder einmal wird sich diese Hoffnung der FDP nicht erfüllen. Meine Damen und Herren, das Land Schleswig-Holstein unterstützt die Stadt Kiel bei den Planungen für eine Kieler Stadtbahn mit Mitteln aus der GVFG- Förderung, so wie das Land auch viele andere Kommunen beim Ausbau des Öffentlichen Personennahverkehrs unterstützt.
Für die Trassenstudie zur Vorplanung der Stadtbahn hat die Stadt Kiel einen Förderbescheid des Landes in Höhe von 3,35 Millionen Euro erhalten – und zwar vom damaligen Verkehrsminister Dr. Bernd Buchholz, FDP!
Warum? Weil das ganz normales rechtsstaatliches Handeln ist. Aufgrund eines demokratischen Mehrheitsbeschlusses stellt die Stadt Kiel einen Antrag, der bewilligt wird, sofern die Fördervoraussetzungen erfüllt sind.
Und genauso verhält es sich auch jetzt. Die dabei in Aussicht gestellte Förderung von 25 Prozent der Kosten der Entwurfs- und Genehmigungsplanung ist dabei sogar ein sehr niedriger Fördersatz, weil die Haushaltslage des Landes keine weitere Aufstockung der ohnehin schon überzeichneten GFVG-Mittel zulässt.
An dieser Stelle besteht also keinerlei Anlass für irgendwelche Kritik – das hätte der Kollege Dr. Buchholz heute genauso entschieden, wenn er noch Minister wäre.
Wie verhält es sich nun mit der im Letter of Intent in Aussicht gestellten Förderung des Landes an den späteren Baumaßnahmen?
Nun, diese Förderung wird nur unter drei ganz klaren Bedingungen gewährt:
1. Muss der Bund dafür eine Förderung von 75 Prozent verbindlich zusagen. Wenn der Bund dieses tut, dann allerdings haben auch wir als Land Schleswig- Holstein ein hohes Interesse daran, dieses Bundesgeld nach Kiel zu holen und damit hier den ÖPNV auszubauen, schließlich ist das ein wichtiger Beitrag


Seite 1/3
Pressesprecher Max Schmachtenberg | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de hin zur Klimaneutralität im Verkehrssektor. 2. Muss auch das Land finanziell in der Lage sein, sich an den Baukosten beteiligen zu können. Deshalb fällt die endgültige Entscheidung erst nach Abschluss der Entwurfs- und Genehmigungsplanung im Jahr 2028 im Lichte der dann bestehenden Haushaltslage. Sollte der Bund eine 90P Prozentige Förderung gewähren, weil es sich um die Reaktivierung ehemaliger Straßenbahnstrecken handelt, dann entfällt eine Landesförderung sogar vollständig. 3. Muss letztlich auch die Stadt Kiel finanziell in der Lage sein, dieses Großprojekt finanzieren zu können, und zwar ohne dabei andere wesentliche Investitionsaufgaben zu vernachlässigen.
Wenn die Opposition nun glaubt, hier würde eine Diskrepanz zwischen dem Handeln der CDU-geführten Landesregierung und der Positionierung des Kieler CDU- Kreisverbandes bestehen, dann täuscht sie sich.
Bei der Frage, ob die Stadt Kiel selbst in der Lage ist, dieses Großprojekt zu bewältigen, geht es nicht nur um die Frage des 10 Prozentigen Anteils der Stadt Kiel an den Baukosten, sondern ebenso um die Frage der Finanzierung des Zugmaterials in Höhe von mehreren hundert Millionen Euro und außerdem um die Finanzierung zukünftiger Defizite im Betrieb der Stadtbahn, denn beides müsste von der Stadt Kiel alleine - ohne Hilfen von Bund und Land - finanziert und getragen werden.
An dieser Stelle kann man auf kommunaler Ebene durchaus zu einer anderen Einschätzung gelangen, als es bei der heutigen grün-roten Rathausmehrheit und dem SPD-Oberbürgermeister der Fall ist.
Die Positionierung der Kieler CDU ist deshalb vollkommen legitim und steht auch nicht im Widerspruch zum Letter of Intent der Landesregierung. Vielmehr unterstreicht der Kreisparteitagsbeschluss der Kieler CDU noch einmal die Notwendigkeit, dass die dritte Bedingung des Letter of Intents, nämlich die auskömmliche Finanzierung des Vorhabens durch die Stadt Kiel, durch diese selbst geklärt werden muss.
Meine Damen und Herren, lassen sie mich zum Abschluss noch festhalten, dass sich der Letter of Intent ausschließlich auf den ersten Bauabschnitt bezieht, also auf die erste von drei geplanten Stadtbahnstrecken in Kiel.
Ein Landeszuschuss von 15 Prozent an diesen Baukosten dürfte sich nach gegenwärtigem Stand auf rund 40 Millionen Euro belaufen – verteilt über mehrere Jahre Bauzeit. Die öffentlich genannten 80 bis 100 Millionen Euro Landeszuschuss sind unzutreffend, sie würden sich nur dann ergeben, wenn das Land alle drei Strecken der Kieler Stadtbahn fördern würde – das ist aber nicht Gegenstand des Letter of Intents.
Die Entscheidung über die Förderung des 1. Bauabschnitts erfolgt erst dann, wenn im Jahr 2028 die Voraussetzungen durch Bund und Stadt erfüllt sind und das Land mit seiner Haushaltslage in der Lage ist, diese Förderung zu zahlen.



Seite 2/3
Pressesprecher Max Schmachtenberg | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de Darüber sind wir uns nicht nur in der Schwarz-Grünen Koalition und in der Landesregierung vollkommen einig, sondern auch mit der SPD-Fraktion, wie der gemeinsame Antrag zeigt.



Seite 3/3
Pressesprecher Max Schmachtenberg | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de