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26.02.25
17:05 Uhr
FDP

Annabell Krämer zu TOP 8 "Errichtung der Investitionsbank Schleswig-Holstein als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts"

26.02.2025 | Finanzen
Annabell Krämer zu TOP 8 "Errichtung der Investitionsbank Schleswig-Holstein als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts" In ihrer Rede zu TOP 8 (Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung der Investitionsbank Schleswig-Holstein als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:
„Die Bedeutung der IB.SH als wichtiger Partner für unser Land habe ich bereits in der Haushaltsdebatte hervorgehoben. Ein auskömmliche Eigenkapitalausstattung ist und bleibt für die Refinanzierung am Kapitalmarkt unverzichtbar. Sie sichert eine gute Bonität und verhindert aufwändige Sonderprüfungen durch die BaFin. Diese wären sehr zeitintensiv und bürokratielastig.
Aber wie viel Eigenkapital braucht die IB.SH wirklich? Die europäische Bankenaufsicht verlangt ein Mindestkapital, zusätzliche Kapitalanforderungen und einen Kapitalpuffer. Die IB.SH erfüllt all das mehr als ausreichend. Insbesondere der Fonds für allgemeine Bankrisiken der IB.SH ist prall gefüllt. Eine weitere Zuführung ist schlicht nicht notwendig. Bei Verzicht auf weitere Zuführungen hat das direkte finanzielle Folgen: Künftig würde der ausschüttbare Jahresüberschuss deutlich steigen – und zwar erheblich im Vergleich zu den Vorjahren.
Im Investitionsbankgesetz (§6) vom 07. Mai 2003 ist festgelegt, für welche Zwecke die Mittel aus Jahresüberschüssen verwendet werden können. Dieses beinhaltet den sozialen Wohnungsbau, den Erhalt und die Förderung von Landesinfrastruktur, das Gesundheitswesen, den Tourismus, die Kunst und Kultur und weiteres. Der politische Handlungsspielraum ist somit groß.
Und genau hier liegt das Problem: Nach dem Gesetz aus dem Jahr 2003 entscheidet allein die Landesregierung über die Verwendung dieser Mittel. Hier geht es um 30 bis 70 Millionen Euro pro Jahr! Wir fordern daher mit diesem Gesetzentwurf, dass das Parlament das Entscheidungsrecht über die Mittelverwendung erhält! Dieses ist zwingend geboten – es ist das Königsrecht des Parlaments, über den Haushalt zu entscheiden. Eine solch hohe Summe darf der Entscheidungsgewalt des Parlaments nicht entzogen werden.
Die Gewährträgerversammlung und somit die Landesregierung haben über Jahre dabei zugesehen, wie jährlich hohe Millionenbeträge der Verfügungsgewalt des Landes entzogen wurden. Auf diese Mittel hat der Eigentümer – also das Land – keinen Zugriff mehr. Angesichts hoher Investitionslücken, war das mindestens kurzsichtig. Sozialer Wohnungsbau, marode Straßen, sanierungsbedürftige Kitas und Schulen – besonders dringend ist der Investitionsbedarf bei unserer Krankenhausinfrastruktur. Die Überschüsse der IB.SH könnten erheblich dazu beitragen, unsere Investitionsbedarfe zu decken. Die Entscheidung, für welche Investitionen die Mittel vornehmlich zu verwenden sind, muss das Parlament treffen – nicht die Landesregierung.“
 
Sperrfrist Redebeginn!
Es gilt das gesprochene Wort.



Annabell Krämer Sprecherin für Finanzen, Haushalt, Sport, Tierschutz, Tourismus, Frauen, Gleichstellung


Kontakt: Eva Grimminger, v.i.S.d.P. Pressesprecherin
Tel.: 0431 988 1488 fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de



FDP-Fraktion Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: www.fdp-fraktion-sh.de