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26.02.25
13:52 Uhr
FDP

Anne Riecke zu TOP 6 "Förderung der Musikschulen im Land Schleswig-Holstein"

26.02.2025 | Bildung
Anne Riecke zu TOP 6 "Förderung der Musikschulen im Land Schleswig-Holstein" In ihrer Rede zu TOP 6 (Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Musikschulen im Land Schleswig-Holstein) erklärt die bildungspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anne Riecke:
„Musikalische Bildung ist ein unverzichtbarer Bestandteil unseres kulturellen Lebens. Musikschulen sind Orte der Begegnung, der Kreativität und der Persönlichkeitsentwicklung. Sie sind Talentschmieden für den Nachwuchs in unseren Orchestern, Chören und Bands. Sie sind aber auch – und das ist mindestens genauso wichtig – Einrichtungen der Breitenbildung, die jedem Kind und Jugendlichen den Zugang zur Musik ermöglichen sollten. Deshalb ist ein Musikschulfördergesetz grundsätzlich eine richtige Maßnahme, die unsere Unterstützung findet.
Wir fragen uns nur, warum wir erst jetzt über einen solchen Entwurf diskutieren. Schon Anfang 2023 wurde der erste Antrag zu diesem Gesetz hier im Plenum gestellt. Die erste Lesung findet aber erst heute, zwei Jahre später, statt. Und dabei hatte es seit dem sogenannten Herrenberg- Urteil aus dem Jahr 2022 eine klare Notwendigkeit zum Handeln gegeben. Schon damals war absehbar, dass Musikschulen in ganz Deutschland vor Herausforderungen stehen würden. Doch anstatt sofort tätig zu werden, um eine sichere Finanzierung und verlässliche Strukturen für unsere Musikschulen zu schaffen, hat die Landesregierung wertvolle Zeit verstreichen lassen.
Die Musikschulen brauchen Verlässlichkeit und eine solide finanzielle Basis! Bundesweit stammten 2022 rund 60 Prozent der Einnahmen der Musikschulen aus öffentlichen Mitteln. In Schleswig- Holstein waren das etwas mehr als 40 Prozent. Da gibt es also einen deutlichen Aufholbedarf. Wenn wir musikalische Bildung nicht als Luxusgut, sondern als gesellschaftlichen Auftrag verstehen, dann muss sich dieser Anteil deutlich erhöhen. Die im Gesetzesentwurf vorgesehenen zusätzlichen Mittel von einer Million Euro sind ein Schritt in die richtige Richtung – aber sie reichen nicht aus, um die Auswirkungen des Herrenberg-Urteils vollständig zu kompensieren.
Hinzu kommt: Die Anforderungen, die der Gesetzentwurf an Musikschulen stellt, um staatlich anerkannt zu werden, erscheinen mir relativ hoch. Ich finde es zwar durchaus richtig, dass wir Standards setzen. Aber wir sollten kleine und mittlere Musikschulen durch zu bürokratische Vorgaben nicht aus der Anerkennung ausschließen. Zudem ist die Befristung auf fünf Jahre nicht so recht nachvollziehbar. Wer Planungssicherheit schaffen will, muss langfristige Perspektiven bieten und nicht alle fünf Jahre neue Unsicherheit schaffen. Und gerade in Bezug auf die Debatte um den Ganztag und die musikalischen Angebote müssten wir ein großes Interesse daran haben, dass es möglichst viele Musikschulen gibt, die einen qualitativ hochwertigen Unterricht anbieten.
Und die Probleme der Musikschulen sind nicht isoliert zu betrachten. Auch die Volkshochschulen stehen vor erheblichen Herausforderungen – und das ebenfalls als Folge des Herrenberg-Urteils. Wenn wir nun ein Musikschulfördergesetz auf den Weg bringen, dann stellt sich die Frage: Warum fehlt eine vergleichbare Initiative für die Volkshochschulen? Warum wird hier nicht vorausschauend gehandelt? Es wäre nur folgerichtig, hier ebenfalls aktiv zu werden.
Wir als FDP-Fraktion werden diesen Gesetzentwurf im weiteren Verfahren konstruktiv begleiten. Aber wir erwarten Nachbesserungen: Erstens muss es ein Konzept geben, wie es weitere spürbare Erhöhungen der öffentlichen Finanzierung geben kann, um die Musikschulen finanziell langfristig abzusichern und Planungssicherheit zu schaffen. Zweitens müssen die Anerkennungskriterien überprüft werden, damit sie nicht zu einem Ausschluss vieler engagierter Einrichtungen führen. Und drittens braucht es eine unbefristete oder zumindest großzügigere Regelung, die den Musikschulen echte Planungssicherheit gibt.
Musikalische Bildung darf nicht von Haushaltslagen oder von bürokratischen Hürden abhängen. Sie ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Dieses Gesetz ist ein Anfang – aber es ist noch lange nicht die Lösung für den Musikunterricht in unserem Land. Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass wir noch bessere Voraussetzungen für guten Musikunterricht in Schleswig-Holstein schaffen können!“
Sperrfrist Redebeginn!
Es gilt das gesprochene Wort.



Anne Riecke Sprecherin für Bildung, Kultur, Landwirtschaft, Fischerei, Jagd, Verbraucherschutz, Religion, Minderheiten, Umwelt, Klimaschutz


Kontakt: Eva Grimminger, v.i.S.d.P. Pressesprecherin
Tel.: 0431 988 1488 fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de FDP-Fraktion Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: www.fdp-fraktion-sh.de