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26.02.25
12:33 Uhr
SPD

Beate Raudies zu TOP 6: Dieses Gesetz ist eine Enttäuschung!

Heimo Zwischenberger Pressesprecher der SPD-Landtagsfraktion
Adresse Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel Telefon 0431 988 1305 Telefax 0431 988 1308 E-Mail h.zwischenberger@spd.ltsh.de Webseite www.spd-fraktion-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!

Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek

LANDTAGSREDE – 26. Februar 2025
Beate Raudies Dieses Gesetz ist eine Enttäuschung! TOP 6: Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Musikschulen im Land Schleswig-Holstein (Drs. 20/2915)
"Was lange währt wird endlich gut – so heißt es im Sprichwort. Das gilt aber leider nicht für dieses Musikschulfördergesetz.
Dieses Gesetz ist eine Enttäuschung. Nicht nur für die engagierten Lehrkräfte in den Musikschulen hier im Land. Sondern auch für die Kinder, die demnächst in den Grundschulen in den Ganztag gehen und hoffen, dort musikalische Früherziehung und musikalische Frühförderung zu bekommen - dank der Musikschulen.
Das wäre richtig gut investiertes Geld, Frau Bildungsministerin, das wir in die Zukunft unserer Kinder, in die Zukunft unseres Landes stecken könnten.
Aber beim Geld endet ja bekanntlich die Freundschaft: Hinsichtlich einer verbindlichen Förderzusage ist dieser Gesetzentwurf eine komplette Fehlanzeige. Und das ernüchtert nicht nur die Musikschulen, das ernüchtert auch mich.
Ihr Gesetz enthält 12 detaillierte Anforderungen für die staatliche Anerkennung als Musikschule – die dann die Voraussetzung für eine finanzielle Förderung ist.
Ich zähle nur einige auf: • mindestens 150 Unterrichtsstunden pro Woche in Musikpädagogik, musikalischer Früherziehung und Grundbildung, Einzel- und Gruppenunterricht in Instrumental- und Vokalfächern in den Fachbereichen Streichinstrumente, Zupfinstrumente, Blasinstrumente, Tasteninstrumente, Schlaginstrumente, Vokalmusik, Popularmusik sowie Tanz/Musical • Lehrkräfte mit einem berufsqualifizierenden Hochschulabschluss oder einem gleichwertigen Abschluss im Fachbereich Musik oder Musikpädagogik • eine fest angestellte Leitungskraft, die über einen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss im Fachbereich Musik oder Musikpädagogik verfügt • geeignete Unterrichtsräume, Ausstattung und Unterrichtsmaterialien • Kooperationsvereinbarungen mit Trägern von Kindertageseinrichtungen, Schulträgern oder weiteren Durchführungsträgern des schulischen Ganztags- und Betreuungsangebots an Ganztagsschulen • Kooperationen mit anderen Bildungseinrichtungen und Trägern der Kulturellen Bildung


1 • Konzepte und Maßnahmen für inklusive oder diversitätsorientierte Angebote • eine Sozialstaffel bei den Gebühren • ein Kinderschutzkonzept!
Das fordern Sie künftig von den Musikschulen ein. Viele Musikschulen arbeiten auch bereits so. Das finde ich grundsätzlich auch richtig - wir fordern und fördern einen hohen Standard und damit Qualität.
Dafür gehen die Musikschulen erstmal in Vorleistung. Aber was kommt denn dann als finanzielle Förderung?
Unseren Antrag, für das Jahr 2025 einen Überbrückungsfonds zum Erhalt der Musikschulen aufzulegen, haben CDU und Grüne im vergangenen Sommer leider abgelehnt. Und die finanzielle Förderung ab 2026? Die erfolgt, so heißt es wörtlich im Gesetz, „im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel“. Und natürlich auch nur, falls die Musikschulen die von der Landesregierung eingeforderten Qualitätsstandards ohne Überbrückungsfonds noch bis dahin halten können.
Das, Frau Ministerin, ist leider kein Blankoscheck, sondern eine Bankrott-Erklärung! Sie bauen auf die Musikschulen, v.a. bei der Ganztagsgestaltung, aber die Musikschulen können nicht auf sie bauen.
Frau Ministerin Prien, sehr gerne erinnere ich hier noch einmal daran, dass wir Sie im letzten Jahr dazu bringen konnten, den Musikschulen 2025 eine Million Euro zusätzlich zur Verfügung zu stellen, um die Auswirkung des sogenannten Herrenberg-Urteils abzufedern .
Damit können wir dafür sorgen, dass Lehrkräfte in den Musikschulen jetzt überwiegend sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind. Zumindest den jetzigen Förderbetrag könnten Sie doch im Gesetz festschreiben!
Würde die schwarz-grüne Landesregierung ihr sog. „Bekenntnis zur Gemeinschaftsaufgabe Kultur“ ernst meinen, hätte sie den Betrag zudem dynamisieren können. Das wünsche ich mir für die Musikschulen und Familien in unserem Land.. Damit es nicht zu Lasten der Musikschullehrkräfte oder der Eltern geht, wenn die Lohnkosten steigen.
Da ist nämlich gerade viel Bewegung in System. Parallel zu den aktuellen Tarifverhandlungen laufen Gespräche zur Verbesserung der grundsätzlichen Eingruppierung von Musikschullehrkräften.



2 Unsere Musikschulen leisten einen unschätzbaren Beitrag zu Bildung und Entwicklung unserer Kinder und Jugendlichen. Sie sind nicht allein ein Ort des Musizierens, sondern auch der kulturellen Bildung, der sozialen Integration und der persönlichen Entwicklung. In Musikschulen wird Kreativität, Disziplin, Teamarbeit und Selbstbewusstsein unserer jungen Generation gefördert. In einer Zeit, in der kulturelle und soziale Werte immer wichtiger werden, dürfen wir die Musikschulen nicht im Stich lassen. Da darf die schwarz-grüne Landesregierung die Musikschulen nicht im Stich lassen.
Denn wenn die Musik verstummt an den Schulen in unserem Land, dann wird es hier nicht nur leise, sondern ganz traurig. "



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