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26.02.25
12:19 Uhr
CDU

Anette Röttger: TOP 6: Musikschulfördergesetz sichert musikalische Bildung

Musikschulen | 26.02.2025 | Nr. 48/25
Anette Röttger: TOP 6: Musikschulfördergesetz sichert musikalische Bildung Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
in Zeiten, in denen sich ein Schatten über unser Land gelegt hat, in denen der Umgangston rauer geworden ist, viele Menschen von den täglichen Nachrichten und Herausforderungen erschöpft sind, da ist und bleibt Musik ein wichtiger Stimmungsaufheller und Balsam für die Seele. Musik geht unter die Haut. Musik tröstet: das hat der elfjährige Igor an der Marimba heute im Rahmen der Gedenkveranstaltung gerade eindrucksvoll bewiesen. Dafür herzlichen Dank.
Musik ist so vielseitig - ob Klassik, Jazz, Pop, Rock oder Schlager - Musik erreicht uns emotional. Konzerte und Festivals sind prägend für unser Land. Das soll so bleiben!
Das Musizieren und die stetige Weiterentwicklung unserer musikalischen Bildung wollen wir stärken und fördern. Musiklehrer sind Mangelware. Musikalischer Nachwuchs wird dringend gebraucht!
Bei uns in Schleswig-Holstein vermitteln 22 staatlich anerkannte Musikschulen mit Geduld und Ausdauer die Lust am Musizieren, schaffen musikalische Erlebnisräume und ermöglichen lebenslanges Lernen. Sie sichern die Qualität der musikalischen Bildung und Nachwuchsförderung. Das schätzen wir sehr!
Die öffentlichen Musikschulen und der Landesverband sind unverzichtbare und verlässliche Partner in der schleswig-holsteinischen Kultur- und Bildungsarbeit und verfügen über wichtige Netzwerkpartner wie den Landesmusikrat, den Landeskulturverband oder das Kompetenzzentrum für musikalische Bildung.
Mit dem Koalitionsvertrag haben wir den staatlich anerkannten Musikschulen eine nachhaltige Absicherung durch ein Musikschulfördergesetz zugesagt. Das setzen wir jetzt um!
Ich danke unserer Kulturministerin Karin Prien für den vorgelegten Gesetzesentwurf.
Der Gesetzesentwurf definiert verbindliche Qualitätsstandards als


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Pressesprecher Max Schmachtenberg | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de Fördervoraussetzung für „staatlich anerkannte Musikschulen“.
Außerdem wollen wir, dass unsere Musikschulen ab 2026 flächendeckend feste Kooperationen in der Ganztagsbetreuung eingehen. Auch dazu dient das Gesetz.
Bisher regelt eine Rahmenvereinbarung aus dem Jahr 2003 das Zusammenspiel von Musikschulen und Schulen für die Ausgestaltung der ergänzenden Musikschulangebote mit qualifizierten Lehrkräften. Das reicht von der musikalischen Früherziehung bis zum Erlernen von Musikinstrumenten während der schulischen Laufbahn. Diese Angebote sollen nun in das Rahmenkonzept zum Ganztag überführt werden, das sich aktuell in der fachlichen Abstimmung befindet.
Unsere Musikschulen benötigen mehr finanzielle Planungssicherheit. Auch dafür steht das Gesetz. Während das Land trotz angespannter Haushaltslage bereits mit dem Haushalt 2025 die Förderung der Musikschulen von 1,13 Millionen Euro um 1 Millionen Euro annähernd verdoppelt hat, sind auch die Kommunen und andere Spender aufgefordert, sich finanziell an den Musikschulen zu beteiligen.
Mit dem sogenannten „Herrenberg-Urteil“ des Bundessozialgerichts 2022 war ein erheblicher Handlungsbedarf und viel Rechtsunsicherheit ausgelöst worden, das den Musikschulen in den letzten Jahren viel Arbeit abverlangt hat. Die Sozialversicherungsträger hatten ihre Beurteilungsmaßstäbe bei der Feststellung des Erwerbstatus von Lehrkräften geändert.
Inzwischen sind bereits an 14 Musikschulen in Schleswig-Holstein die erforderlichen Anpassungen bei den Beschäftigungsverhältnissen umgesetzt. Dort werden zukünftig 90 Prozent der Jahreswochenstunden in Festanstellung erfüllt. 5 Musikschulen sind auf einem guten Weg und liegen nach Aussage des Landesmusikverbandes zwischen 75 Prozent und 89 Prozent. Drei Musikschulen liegen noch unter 75 Prozent.
Für diese geleistete Arbeit gilt allen Beteiligten ein herzlicher Dank!
Als CDU-Fraktion schätzen wir die wichtige Arbeit der Musikschulen sehr. Wer ein Musikinstrument erlernt, entfaltet Kreativität, verbessert seine Konzentrationsfähigkeit und fördert die Feinmotorik. Musizieren in Gemeinschaft tut gut. Unsere Musikschulen schaffen mit ihrer musikpädagogischen Arbeit von der Grundbildung über die Breitenförderung bis hin zur Begabtenförderung und Studienvorbereitung die Grundlage für jedes Musikleben im Land. Das Musikschulfördergesetz sichert die musikalische Bildung.
Ich freue mich auf die Ausschussberatung.



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Pressesprecher Max Schmachtenberg | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de