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25.02.25
07:49 Uhr
Landtag

Themen der Plenarsitzung Februar

Nr. 17 / 25. Februar 2025


Themen der Plenarsitzung: Gefahren durch die russische Schattenflotte, Bezahlbarkeit der Pflege, Belastung der Studierenden durch neue Verwaltungsgebühren, Befreiung gemeinnütziger Vereine und Verbände von GEMA-Gebühren

Zu seiner 30. Tagung in der 20. Wahlperiode kommt der Landtag ab Mittwoch, 26. Februar, für drei Tage im Plenarsaal in Kiel zusammen. Im Zentrum stehen die Gefahren für die Meere durch die russische Schattenflotte, die Forderung nach einer Bezahlbarkeit der Pflege, ein Antrag mit dem Ziel, die Einführung von Verwaltungsgebühren für Studierende zu stoppen sowie die Forderung, Gemeinnützige Vereine und Verbände von GEMA- Gebühren zu befreien
Nähere Informationen zu allen Tagesordnungspunkten (TOP) mit Diskussion im Plenum enthält die folgende Vorschau in der Reihenfolge des geplanten Aufrufs der Themen. Den aktuellen Verlauf der Plenartagung begleitet plenum-online, die Internet-Zeitung des Landtages. Sie kann unter sh-landtag.de/ aufgerufen werden.



Mittwoch, 26. Februar, 11 bis 18 Uhr

TOP 32+33: Russische Schattenflotte gefährden unsere Meere, Antrag der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen (Drs. 20/2963), Schleswig-Holsteins Punkte für die neue Amtszeit der EU-Institutionen 2024-2029, Antrag der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen (Drs. 20/2964) geplanter Aufruf 11:00 Uhr, geplante Redezeit 42 Minuten 2


Die Koalitionsfraktionen von CDU und Grünen unterstützen den jüngsten Beschluss der EU, die Sanktionen und Embargos gegen Russland zu verschärfen und rufen dazu auf, insbesondere das Vorgehen gegen die sogenannte russische Schattenflotte zu unterstüt- zen sowie Kontrollen der vielfach maroden Öl-, Gas- und Chemie-Tanker konsequent durchzuführen. „Der Schleswig-Holsteinische Landtag sieht es als dringend erforderlich an, das Risiko von Havarien zu minimieren“, heißt es in einem zur Beratung vorgelegten Antrag. Konkret werden in dem Papier eine Gefährdungshaftung, eine Versicherungspflicht für Schiffe in deutschen Gewässern, „welche auch die Bergung und die Beseitigung von Um- weltschäden im Falle einer Havarie abdeckt“, sowie eine Lotsenpflicht in der vielbefahre- nen Kadetrinne in der westlichen Ostsee angeregt. Ihre Forderung untermauern CDU und Grüne zudem mit dem Verweis auf den von den Staats- und Regierungschefinnen und - chefs der NATO-Ostseeanrainer Mitte Januar getroffenen Beschluss, die gemeinsame Überwachung der Ostsee zu verbessern, rechtliche Maßnahmen gegen Schiffe auszulo- ten, die Schäden verursachen, und die Sanktionen auszuweiten. Die EU-Staaten hatten sich vergangene Woche wegen des anhaltenden Angriffskriegs ge- gen die Ukraine auf ein neues Paket mit Russland-Sanktionen verständigt und unter ande- rem vereinbart, dass künftig auch Kapitäne und Eigner von Schiffen mit Strafmaßnahmen belegt werden können. Die russische Schattenflotte besteht aus Schiffen mit unklaren Ei- gentumsverhältnissen, die zum Teil nicht versichert sind. Die Tanker werden zum Beispiel dazu genutzt, den westlichen Preisdeckel für russische Ölexporte in Drittstaaten zu umge- hen oder aus der Ukraine gestohlenes Getreide zu transportieren. Zudem gibt es die Be- fürchtung, dass sie für Sabotageaktionen an Strom- und Datenkabel in der Ost- und Nord- see genutzt werden. Seit November häufen sich die Meldungen über Schäden, fast immer im Zusammenhang mit in der Nähe befindlichen Tankern der russischen Schattenflotte. Von der EU sanktionierte Kapitäne und Eigner dürften nicht mehr in die EU einreisen, hieß es nach einer Entscheidung im Ausschuss der ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten in Brüssel. Zudem müssten von ihnen in der EU vorhandene Vermögen eingefrorenen wer- den. Bislang mussten Kapitäne nicht mit Strafen rechnen, weil das Auswerfen von Ankern in internationalen Gewässern nicht verboten ist. Im Kampf gegen die Aktivitäten der russi- schen Schattenflotte hatte die EU bereits im Laufe des vergangenen Jahres knapp 80 Schiffen das Einlaufen in Häfen untersagt und Unternehmen verboten, ihnen Dienstleis- tungen anzubieten. Mit der neuen Sanktionsrunde sollen jetzt noch einmal mehr als 70 hinzukommen. Zudem ist auch ein Verbot von Transaktionen mit Häfen und Flughäfen in Russland vorgesehen, die bei Umgehungen der Ölpreisobergrenze eine Rolle spielen. Eine „Einbindung der Ostsee in die Sicherheitspolitik angesichts geopolitischer Verände- rungen“ wird auch in einem weiteren, der Debatte zugrundeliegenden Antrag der Koaliti- onsfraktionen genannt. In dem Papier machen Union und Grüne nach der Europawahl im Juni jetzt Vorschläge für Schwerpunktziele der europäischen Institutionen ‒ dies sind das Europäische Parlament, der Europäische Rat, der Rat der Europäischen Union, die Euro- päische Kommission, der Gerichtshof der Europäischen Union, die Europäische Zentral- bank und der Rechnungshof. 3


Weitere in dem Papier genannte Punkte, die für die weitere Europapolitik als wichtig er- achtet werden, betreffen die Beseitigung von Munitionsaltlasten in Nord- und Ostsee, die Weiterentwicklung der EU-Meeresstrategie und der EU-Wasserrahmenrichtline sowie das „Bekenntnis zu einer Minderheitenpolitik nach schleswig-holsteinischem Vorbild in ganz Europa“. Ferner werden fünf Ziele im Bereich der Stärkung ländlicher Regionen aufgelis- tet, wie etwa ein Stopp der Zusammenlegung von Agrar- und Strukturfonds oder die Ver- einfachung des Antrags- und Abwicklungsverfahrens europäischer Förderprogramme.


TOP 6: Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Musikschulen im Land Schleswig-Hol- stein (Musikschulfördergesetz - MusFöG), Gesetzentwurf der Landesregierung - Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur (Drs. 20/2915), geplanter Aufruf 11:42 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten

Die Landesregierung will die staatliche Förderung der Musikschulen im Lande dauerhaft absichern. Zudem werden Qualitätsstandards festgeschrieben, und die Zusammenarbeit mit Kindergärten und Schulen soll ausgebaut werden. Das sind Kerninhalte des Musik- schulfördergesetzes, das das Bildungsministerium dem Landtag zur Beratung vorlegt. In Kraft treten soll das Gesetz Anfang 2026. Der Landesverband der Musikschulen hat der- zeit 22 Mitgliedseinrichtungen. Der Gesetzentwurf definiert Qualitätskriterien, die erfüllt werden müssen, um als „Staatlich anerkannte Musikschule“ eine Förderung vom Land zu erhalten. So muss sich die Musik- schule verpflichten, Kooperationen mit Schulen und Kindertagesstätten einzugehen, insbe- sondere als Teil der Ganztagsbetreuung. Weitere Anforderungen sind ein Volumen von mindestens 150 Unterrichtsstunden pro Woche und ein Angebot mit Einzel- und Gruppen- unterricht in mindestens fünf verschiedenen Fachbereichen – von Streichinstrumenten über Vokalmusik bis Tanz/Musical. Die Mehrzahl der Lehrkräfte muss einen Hochschulab- schluss in Musik oder Musikpädagogik vorweisen können. Außerdem soll die finanzielle Förderung durch das Land um eine Million auf 2,132 Millio- nen Euro pro Jahr erhöht werden. Dies ist nach Angaben des Bildungsministeriums bereits im Haushalt 2025 veranschlagt und in der Finanzplanung ab 2026 berücksichtigt. Damit solle sichergestellt werden, dass Musikschulen flächendeckend Kooperationen in der Ganztagsbetreuung eingehen können und dass gegebenenfalls weitere gemeinnützige Musikschulen in die Förderung des Landes aufgenommen werden können. Aktuell klagen viele Einrichtungen über finanzielle Probleme. Grund dafür ist das soge- nannte Herrenberg-Urteil des Bundessozialgerichts aus dem Jahr 2022. Demnach dürfen Dozenten, die regelmäßig und langfristig an Musikschulen unterrichten, nicht mehr auf Ho- norarbasis beschäftigt werden, da dies eine Scheinselbständigkeit darstelle. Sie müssten fest angestellt werden, was die Personalkosten deutlich erhöhen würde. Bundestag und Bundesrat haben mit Blick auf diese finanziellen Konsequenzen des Urteils im Februar eine Übergangsregelung beschlossen: Bis Ende 2026 dürfen Musikschulen weiterhin Ho- norarkräfte anstellen. 4


Hintergrund der Gesetzesinitiative der Landesregierung ist auch die sinkende Zahl an Mu- siklehrern in den allgemeinbildenden Schulen. Laut der Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der SPD aus dem Februar 2023 besteht an den Grundschulen bis 2032 ein Bedarf von 973 Neueinstellungen. An den Hochschulen des Landes hatten zu diesem Zeitpunkt aber lediglich 65 Studenten diesen Zweig belegt. Das entspricht sieben Prozent des Bedarfs. An den Gemeinschaftsschulen können die Hochschulen den Bedarf demzufolge zu 31 Prozent decken und an den Gymnasien zu 39 Prozent.


TOP 9: Wahl des Schriftführers, Wahlvorschlag der Fraktion der CDU (Drs. 20/2934), geplan- ter Aufruf 12:12 Uhr, geplante Redezeit 0 Minuten

TOP 18: Keine neuen Belastungen für die Studierenden in Schleswig-Holstein – Einführung von Verwaltungsgebühren stoppen, Antrag der Fraktionen von FDP und SPD (Drs.20/2937(neu)), geplanter Aufruf 15:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten

Der Plan der Landesregierung ab dem kommenden Wintersemester 2025/26 eine Verwal- tungsgebühr von 60 Euro pro Semester einzuführen, stößt nicht nur auf Protest bei den Studentinnen und Studenten, auch SPD, FDP und SSW fordern diese Maßnahme zu stop- pen. Die Einführung von Verwaltungsgebühren „würde in nennenswerter Form mit den Studierenden eine gesellschaftliche Gruppe belasten, die in den letzten Jahren in beson- derem Maße steigende Lebenshaltungskosten und vor allem steigende Wohnkosten zu bewältigen hatte“, begründen die drei Oppositionsfraktionen in einem entsprechenden An- trag. Mitte Januar hatten über 1000 Studierende der Hochschulen in Schleswig-Holstein auch vor dem Landeshaus gegen die Einführung von Verwaltungsgebühren protestiert. Unter- stützt von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) forderten sie sie die Rücknahme dieser Gebühr, die 60 Euro pro eingeschriebener Person und Semester betra- gen soll. In Schleswig-Holstein gab es diese Gebühren noch nie. Aktuell liegt der Semes- terbeitrag bei der Christian-Albrechts-Universität Kiel bei 269 Euro. Damit finanziert wer- den das Studentenwerk, der Asta, das Kulturticket und das bundesweite Semesterticket. Das Bildungsministerium argumentiert mit Blick auf den Landeshaushalt damit, mit der Er- hebung der Verwaltungsgebühr die Grundfinanzierung der Hochschulen stabil zu halten. Das Ministerium folge dem Beispiel von neun anderen Bundesländern, die eine solche Ge- bühr bereits erheben, sagte eine Sprecherin. Zu den Leistungen zählt das Land etwa Ex- matrikulationen, die Organisation von Prüfungen sowie Studienberatungen. Mit 60 Euro pro Semester bewege man sich im Ländervergleich dazu im Mittelfeld.
TOP 8: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung der Investi- tionsbank Schleswig-Holstein als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts (Investitions- bankgesetz - IBG), Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD, FDP und SSW (Drs. 20/2959), ge- planter Aufruf 15:30 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten 5



Im Januar hat der Landtag im Zuge der Haushaltsberatungen zugestimmt, dass das Land künftig Gewinne der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) nutzen kann. Demnach werden ausgeschüttete Gewinne einem von der IB.SH treuhänderisch verwalteten Fonds zugeführt. Auf Basis der Entscheidung der Landesregierung stehen diese Mittel dann ex- klusiv für Förderungen bereit. Die Oppositionsfraktionen im Landtag drängen jetzt darauf, dass dem Parlament die letztendliche Entscheidung für die Verwendung der Gelder ob- liegt. „Um eine angemessene parlamentarische Kontrolle der Verwendung der Mittel und Trans- parenz gegenüber Parlament und Öffentlichkeit zu gewährleisten, wird die Verwendung der Mittel des Zweckvermögens IB.SH (…) anstelle eines Kabinettsbeschlusses zukünftig an eine Entscheidung des Landtages gebunden“, heißt es in einem entsprechenden Ge- setzentwurf von SPD, FDP und SSW. Auf Druck der Koalitionsfraktionen bei den Haushaltsberatungen ist vorgesehen, dass die Mittel aus dem mit IB.SH Gewinnen gefüllten Förderfonds für die Förderung von sozialen Wohnbauprojekten eingesetzt werden. Darüber hinaus wird jährlich ein Betrag von min- destens drei Millionen Euro für Sondertilgungen im Bereich der Krankenhausfinanzierung verwendet.
TOP 11: Aufklärung über die Menstruation und Zugang zu kostenlosen Periodenprodukten verbessen, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 20/2830), geplanter Aufruf 16:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten

Die SPD ruft dazu auf, mehr Aufklärung zum Thema Menstruation zu betreiben und den Zugang zu Periodenprodukten zu verbessern. So sollen Landesregierung und Kommunen dafür sorgen, dass in öffentlichen Einrichtungen der Zugang zu kostenlosen Menstrua- tionshygieneprodukten sichergestellt wird. „Insbesondere an Bildungseinrichtungen, der Arbeitsstelle oder im öffentlichen Raum bedeutet es für Menstruierende eine große Her- ausforderung, wenn die Sanitäranlagen in einem schlechten Zustand und / oder Menstrua- tionshygieneprodukte nicht verfügbar sind“, heißt es in der Begründung eines Mitte Januar vorgelegten Antrags. Weiter weist die SPD in dem Papier darauf hin, dass „die Menstruation in Deutschland noch immer mit Stigmata und Tabus belegt ist“. Vor diesem Hintergrund seien etwa an Schulen Aufklärungs- und Informationskampagnen zu erstellen, die früh menstruierende Mädchen erreichen. Auch Lehrkräfte müssten für das Thema sensibilisiert werden, etwa mit dem Ausbau von diesbezüglichen Fortbildungsangeboten.
TOP 12+22: Mündlicher Bericht zur Position der Landesregierung zur Unterstützung einer möglichen Stadtbahn in Kiel, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 20/2857), Unterstützung der Kieler Stadtbahn, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 20/2941), geplanter Aufruf 16:30 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten 6


Die FDP-Fraktion möchte von der Landesregierung wissen, wie sie zum möglichen Bau einer Stadtbahn in Kiel steht. Auch über die Form und Höhe möglicherweise zur Verfü- gung gestellter finanzieller Mittel des Landes soll laut Berichtsantrag im Plenum informiert werden. Hintergrund: Im Dezember hatten Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) und der Kieler Oberbürgermeister Ulf Kämpfer (SPD) eine Absichtserklärung zur Finanzierung einer Stadtbahn der Landeshauptstadt unterschrieben. Dabei wurden bereits konkrete Summen genannt. So bekenne sich das Land laut Günther dazu, die Stadt bei den Mehrkosten der ersten Planungsstufen der Stadtbahn in Höhe von 700.000 Euro zu unterstützen. Des Weiteren wolle die Landesregierung auch bei den weiteren Planungskosten 25 Prozent übernehmen – dafür seien weitere 3,8 Millionen Euro angesetzt. Die erste Linie der Stadtbahn soll 2034 in Betrieb gehen und eine Länge von 1,3 Kilometern haben. Das vollständige Bahnnetz soll spätestens 2040 fertig sein – dann will Schleswig-Holstein klimaneutral sein. In einem eigenen Antrag begrüßt die SPD-Landtagsfraktion die Planungen für eine Stadt- bahn als „ein zukunftsweisendes Projekt, welches das Nahverkehrsnetz der schleswig-hol- steinischen Landeshauptstadt modernisieren und einen wichtigen Beitrag zum Klima- schutz leisten wird“. Durch den Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs werde die Mobilität erleichtert und ein attraktives ÖPNV-Angebot geschaffen, das auch Fach- und Arbeits- kräfte anzieht. Deshalb unterstütze man die Absichtserklärung von Ministerpräsident Gün- ther und Kiels Oberbürgermeister Kämpfer. Die SPD-Landtagsfraktion fordert „alle politi- schen Ebenen“ auf, die Umsetzung der Stadtbahn voranzutreiben, heißt es im Antrag.
TOP 13: Schutz gegen Machtmissbrauch an Hochschulen in Schleswig-Holstein, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 20/2893), geplanter Aufruf 17:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minu- ten

Angaben der SPD zufolge häufen sich an den Universitäten die Meldungen über Macht- missbrauch in Form von Mobbing, sexuellen Übergriffen oder Diskriminierungen – „auch in Schleswig-Holstein“, so Birgit Herdejürgen. Vor diesem Hintergrund ruft die Sozialdemo- kratin dazu auf, entschieden gegen Machtmissbrauch an den Hochschulen vorzugehen und eine externe Beratungsstelle für betroffene Personen einzurichten. „So eine Institution bietet Betroffenen einen geschützten Raum, in dem sie angstfrei über ihre Erfahrungen berichten können“, sagte sie Anfang Februar bei Vorstellung eines Antrags ihrer Fraktion. In dem Papier fordern die Sozialdemokraten zudem die Durchführung einer externen Problemerfassung und einer breiten Sensibilisierungskampagne sowie eine rechtliche Verankerung von effektiven Schutzmaßnahmen gegen Machtmissbrauch. Opfer dieser Übergriffe seien sowohl Mitarbeitende als auch Studierende. Bislang lasse sich „das Ausmaß des Phänomens Machtmissbrauch an Hochschulen nur anhand von einzelnen Studien erahnen“, heißt es in der Begründung des Antrags. 7


Donnerstag, 27. Februar, 10 bis 18 Uhr

TOP 25: Pflege muss bezahlbar sein, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 20/2944), geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten

Wer auf einen Heimplatz angewiesen ist, muss immer tiefer in die Tasche greifen – auch in Schleswig-Holstein. Die Fraktionen von SPD und SSW nehmen diese Entwicklung zum Anlass zu der Mahnung: „Pflege muss bezahlbar sein“. Ein so überschriebener Antrag for- dert unter anderem dazu auf, bundesweit die Pflege-Eigenanteile zu deckeln und für eine Übernahme der Investitionskosten in Einrichtungen der stationären Altenpflege zu sorgen. Hintergrund des Antrags ist eine Auswertung des Ersatzkassenverbands in Schleswig-Hol- stein, die aufzeigt, dass die selbst zu zahlenden Anteile für Pflegebedürftige im Norden zu- letzt weiter gestiegen sind. So kletterte hierzulande etwa die Eigenbeteiligung für Pflegebedürftige im ersten Jahr des Heimaufenthalts binnen eines Jahres von 2.503 auf 2.778 Euro Anfang 2025. Darin ent- halten sind den Berechnungen zufolge 971 Euro für Verpflegung und Unterkunft. Der Rest verteilt sich auf sogenannte Investitionskosten sowie Personal- und Ausbildungskosten. Auf letzteren Punkt zielt eine weitere Forderung in dem Antrag der beiden Oppositionsfrak- tionen: Pflegeheimbewohnende müssten von den Ausbildungskosten entlastet werden Das Land zwischen Ostsee und Nordsee rangiert bei den Pflegekosten im bundesweiten Vergleich im Mittelfeld auf Platz 11. Die regionalen Unterschiede in den Bundesländern betragen mehrere Hundert Euro – am höchsten lag der Wert in Bremen mit 3.456 Euro, am niedrigsten in Sachsen-Anhalt mit 2.443 Euro. Laut der Stiftung Patientenschutz zu- folge leben in Schleswig-Holstein mehr als 39.000 Menschen in Pflegeheimen.
TOP 14: Ersatzschulen in Schleswig-Holstein verlässlich finanzieren und begleiten, Antrag der Fraktionen von SPD, FDP und SSW (Drs. 20/2919(neu) 2. Fassung), geplanter Aufruf 10:30 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten

SPD, FDP und SSW im Landtag fordern eine verlässliche Finanzierung von Ersatzschulen beziehungsweise Privatschulen. Dafür soll die schwarz-grüne Landesregierung mehrere Maßnahmen umsetzen, heißt es in einem entsprechenden Antrag. Zunächst solle die im aktuellen Haushalt beschlossene Reduzierung des Regelfördersatzes von 82 Prozent auf 80 Prozent bis zum Januar 2027 befristet werden, verlangen die Oppositionsfraktionen und erinnern in der Antragsbegründung CDU und Grüne an ihren Koalitionsvertrag: „An der bestehenden Koppelung der Schülerkostensätze an die Ausgaben an staatlichen Schulen wollen wir festhalten“, wird daraus zitiert. Gleichzeitig, so SPD, FDP und SSW weiter, müssten die Sachkosten für die Ersatzschu- len neu berechnet werden, die die Schulträger zahlen. Diese Sachkosten sind quasi die Kosten, die eine Stadt pro Schüler oder Schülerin an den Ersatzschulträger zahlt, als ob 8


das Kind eine öffentliche Schule besuchen würde, sagte der SPD-Abgeordnete Martin Ha- bersaat bei Vorstellung des Antrags Anfang Februar. Die Grundlage für diese Kosten seien zuletzt vor 15 Jahren ermittelt ‒ und seitdem habe sich etwa in den Bereichen Ar- beitssicherheit oder Digitalisierung und eine Menge getan, so Habersaat. Daher müsste die Grundlage der Sachkosten aktualisiert werden. Die Antragsteller sprechen sich ferner dafür aus, den Bericht zur Unterrichtssituation in Schleswig-Holstein um ein Kapitel über die Ersatzschulen zu erweitern. Darin müssten mindestens die Lehrkräftezahl, Unterrichtssituation, sowie die Schülerinnen-, Schüler-, Klassen- und Abschlusszahlen sowie Aussagen über Neugründungen und Schließungen der Schulen enthalten seien. Angaben des Landes zufolge gab es Stand August 2024 in Schleswig-Holstein insgesamt 94 Ersatzschulen, die von rund 16.800 Schülerinnen und Schüler besucht wurden. Die meisten der allgemein bildenden Schulen in privater Trägerschaft sind Schulen der däni- schen Minderheit (46), die vom Dänischen Schulverein im Landesteil Südschleswig betrie- ben werden. Zwölf der Privatschulen sind Waldorfschulen.
TOP 17: Energiewende für Mieter:innen und Hauseigentümer:innen bezahlbar machen – Klimapakt schließen, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 20/2936), geplanter Aufruf 11:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten

Etwa zehn Milliarden Euro müssen in Schleswig-Holstein jedes Jahr investiert werden, um alle Wohngebäude bis 2040 klimaneutral umzubauen – und damit das ausgegebene Ziel der Landesregierung zu erreichen. Diese Rechnung macht die SPD-Fraktion auf und be- zieht sich auf Zahlen der Arbeitsgemeinschaft für zweitgemäßes Bauen (ARGE SH), die die Gesamtkosten bei 82,5 bis 151,6 Milliarden Euro taxiert. Dies wäre ein erheblicher Kraftakt für Eigentümer und Wohnungsunternehmen und könnte zu weiteren Belastungen für Mieter führen, befürchten die Sozialdemokraten. Sie rufen deswegen die Koalition auf, einen „Klimapakt“ mit dem Mieterbund und der Wohnungswirtschaft abzuschließen. Diese Forderung werde auch seitens der Mieterbundes und der Eigentümerverbände er- hoben, betont die SPD. Die Sozialdemokraten haben insbesondere die Interessen der Mieter im Blick: „Da bereits jetzt die Mietbelastungsquote in Schleswig-Holstein mit über 30 Prozent die höchste der Flächenländer ist, ist eine weitere Belastung gerade für die be- sonders häufig zur Miete wohnenden Menschen mit niedrigen und mittleren Einkommen kaum noch zu vertreten.“ Die Mietbelastungsquote bezeichnet den Anteil der Wohnungs- miete am Einkommen. Sie lag deutschlandweit im Jahr 2022 bei 27,9 Prozent, für Schles- wig-Holstein wies das Statistische Bundesamt 30,2 Prozent aus. Im Zuge der energetischen Sanierung von Mehrfamilienhäusern könnte dieser Anteil nach Expertenschätzungen weiter steigen. Die sogenannten Wohnfolgekosten liegen nach Be- rechnungen der ARGE SH bei ein bis zwei Euro je Quadratmeter, der Verband norddeut- scher Wohnungsunternehmen (VNW) geht sogar von fünf bis sieben Euro pro Quadratme- ter aus. Für eine 80-Quadratmeter-Wohnung entspreche dies einer monatlichen Mietstei- gerung von bis zu 560 Euro. 9



TOP 19: Mündlicher Bericht zu den sozial- und fiskalpolitischen Zielen der Grundsteuerre- form, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 20/2938), geplanter Aufruf 11:30 Uhr, geplante Re- dezeit 30 Minuten

TOP 20: Alleinerziehende steuerlich entlasten, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 20/2939), geplanter Aufruf 12:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten

Die Familienpolitik soll Alleinerziehende besser unterstützen und die Vielfalt von Betreu- ungsmodellen in Deutschland rechtlich verankern. Das empfiehlt eine Sachverständigen- kommission im zehnten Familienbericht, der im Januar von Familienministerin Lisa Paus (Grüne) im Bundeskabinett vorgestellt wurde. Vor diesem Hintergrund fordert die FDP- Landtagsfraktion von der Landesregierung, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende auf 4.750 Euro und den Zuschlag für jedes weitere Kind um denselben Betrag anzuheben. Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende im Einkommenssteuerrecht solle die steuerli- che Mehrbelastung von Alleinerziehenden gegenüber Ehepaaren oder kinderlosen Steuer- zahlern zumindest teilweise ausgleichen, heißt es zur Begründung. Dieser liege seit 2023 bei 4.260 Euro für das erste Kind und betrage lediglich 240 Euro für jedes weitere Kind. „Mit der geforderten Erhöhung wird der Entlastungsbetrag inflationsbereinigt auf 4.750 Euro erhöht und auch für jedes weitere Kind von 240 Euro auf 4.750 Euro ausgeweitet“, schreibt die FDP. Insbesondere Mütter, die nach wie vor den Großteil der Alleinerziehenden ausmachen, sind dem Familienbericht aus Berlin zufolge besonders oft von Armut betroffen: Ihr Ar- mutsrisiko ist dreimal so hoch wie das von Frauen in Paarbeziehungen. Die Zahl der Al- leinerziehenden mit Kindern unter 18 Jahren ist demnach in Deutschland gestiegen und lag 2023 bei 1,7 Millionen. Das sind rund 20 Prozent aller Familien. 2021 waren es noch 1,5 Millionen Alleinerziehende gewesen. Der Anteil der Väter an Alleinerziehenden ist 2023 auf 18 Prozent gewachsen. Laut Statistischem Bundesamt lag er 2022 noch bei 15 Prozent.
TOP 15: Gemeinnützige Vereine und Verbände von GEMA-Gebühren befreien, Antrag der Fraktion des SSW (Drs. 20/2926), geplanter Aufruf 15:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten

Ehrenamtliche Vereine im Land müssen aufwendige GEMA-Anmeldungen vornehmen und Gebühren entrichten, wenn sie etwa im Rahmen von Kinder- oder Seniorenfesten Musik abspielen wollen. In einem Antrag fordert die SSW-Fraktion die Landesregierung nun auf, gemeinnützige Vereine und Verbände in Schleswig-Holstein von GEMA-Gebühren zu be- freien. In anderen Bundesländern, zum Beispiel in Bayern, Niedersachsen und Hessen, sind ge- meinnützige Vereine und Verbände bereits von den GEMA-Gebühren befreit. Hier haben 10


die jeweiligen Landesregierungen Verträge mit der GEMA verhandelt, die die Kostenüber- nahme durch das jeweilige Land regeln und eine vereinfachte Anmeldung ermöglichen. Seit November 2024 fallen etwa für Verbände und Vereine in Niedersachsen für bis zu vier eintrittsfreie Veranstaltungen im Jahr auf einer Fläche bis maximal 500 Quadratmetern keine GEMA-Lizenzkosten an. Nach Meldung der Veranstaltung im GEMA-Onlineportal übernimmt das Land automatisch die Kosten (Quelle: gema.de). Durch eine Regelung dieser Art sei gewährleistet, dass Musikschaffende auch zukünftig die Ihnen zustehenden Tantiemen erhalten, so der SSW-Antrag. „Ein solcher Schritt ist eine erhebliche Unterstützung und Wertschätzung des Ehrenamts und sollte daher zeitnah auch in Schleswig-Holstein umgesetzt werden.“
TOP 21: Sicherheit und Gleichberechtigung für queere Menschen in Schleswig-Holstein: Entschlossene Maßnahmen gegen Diskriminierung und Gewalt, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 20/2940), geplanter Aufruf 15:30 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten

Die Liberalen beklagen eine Zunahme „extremistischer Bewegungen“ gegen Mitglieder der sogenannten queeren Community. Vor diesem Hintergrund werben sie für Akzeptanz und Toleranz gegenüber dieser Minderheit und präsentieren einen zehn Punkte umfassenden Forderungskatalog, mit dem ein konsequenteres Durchgreifen bei aggressiven Aktionen gegen queere Menschen ebenso gefordert wird wie mehr Präventionsmaßnahmen oder Fortbildungsveranstaltungen für Sicherheitskräfte. Auch seien Statistiken der Polizeilichen Kriminalität und seitens des Verfassungsschutzes künftig um Straftaten in diesem Bereich zu ergänzen. Es gelte, die „erreichten Fortschritte bei den Bürger- und Menschenrechten, Sichtbarkeit und Freiheiten für LSBTIQ* abzusichern sowie jeglichen Formen von Hass und Hetze ent- gegenzutreten“, heißt es in dem Antrag der FDP-Fraktion. Queer ist ein Sammelbegriff für alle, die sich in ihrer sexuellen Orientierung oder ihrer Geschlechtsidentität nicht mit dem traditionellen Rollenbild von Mann und Frau oder anderen gesellschaftlichen Normen rund um Geschlecht und Sexualität identifizieren. Die deutsche Abkürzung LSBTIQ* steht für Lesben, Schwule, Bisexuelle, Trans*, Inter* und Queers.
TOP 24: Anpassung des Aktionsplans Ostseeschutz zur Sicherung der Küstenfischerei, An- trag der Fraktion der FDP (Drs. 20/2943), geplanter Aufruf 16:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten

TOP 26: Kinderhospizarbeit in Schleswig-Holstein stärken, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 20/2945), geplanter Aufruf 16:30 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten

Rund 50.000 Familien in Deutschland sind nach Angaben des Bundesverbands Kinder- hospiz von einer Diagnose betroffen, die keine Aussicht auf Heilung oder Genesung für ein Kind bietet. Ambulante Dienste betreuen Betroffene im häuslichen Umfeld, stationäre 11


Kinderhospize bieten einen Ort zum Ausruhen und Krafttanken im beanspruchenden All- tag mit einem schwerstkranken Kind, so schreibt es der Verband auf seiner Internetseite. Jetzt fordert die SPD-Fraktion die Landesregierung in einem Antrag „Kinderhospizarbeit in Schleswig-Holstein stärken“ dazu auf, den Bedarf für ein stationäres Hospiz für Kinder und Jugendliche im Land zu ermitteln und gegebenenfalls den Bau eines solchen zu fördern. Laut SPD gibt es in Schleswig-Holstein bisher zwei Plätze für schwerkranke Kinder und Jugendliche im „Hospiz im Wohld“ in Gettorf. „Der Hospiz- und Palliativverband Schleswig- Holstein sieht große Defizite bei der Versorgung schwerkranker Kinder und Jugendlicher und fordert den tatsächlichen Bedarf an stationären Kinderhospizplätzen neu zu bewerten“ heißt es im Antrag. Bis zu 28 Tage pro Jahr dürfen Familien mit Kindern, die an lebensverkürzenden Krank- heiten leiden, im stationären Kinderhospiz verbringen. Die Krankenkassen übernehmen 95 Prozent der Kosten. Die Familien wohnen vorübergehend im Hospiz und haben die Chance zu einer Verschnaufpause. Pflegefachkräfte betreuen den Nachwuchs, die Fami- lien werden zudem psychosozial begleitet.
TOP 27+40: Schulbegleitung und Schulassistenz neu aufstellen, Antrag der Fraktionen von SPD und SSW (Drs. 20/2947), Schulbegleitung 2024, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 20/2106(neu)), Landtagsbeschluss vom 24. Mai 2024, Bericht der Landesregierung - Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur (Drs. 20/2643(neu)), geplanter Aufruf 17:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten

Das Prinzip der Inklusion sieht vor, dass möglichst viele Kinder und Jugendliche mit kör- perlichen oder psychischen Förderbedarf eine Regelschule besuchen. Sogenannte Schul- begleiter helfen ihnen im Schulalltag. Sie geben Unterstützung bei der Erledigung von Auf- gaben, bei der Mobilität und in mentalen Stresssituationen. Laut einem Regierungsbericht, der nun im Landtag beraten wird, hat sich die Zahl der Kinder, die von einem Schulbeglei- ter betreut werden, zuletzt deutlich erhöht. Sie stieg von knapp 2.700 im Jahr 2014 auf etwa 7.000 im Jahr 2022. Die zuständigen Kreise und Kreisfreien Städte haben dafür im Jahr 2022 rund 126 Millionen Euro aufgewendet. Arbeitgeber der Schulbegleiter sind in der Regel die freien Träger der Jugendhilfe, beispielsweise Sozialverbände oder Kirchen. An Schleswig-Holsteins Grundschulen sind außerdem rund 650 Schulische Assistenz- kräfte tätig, die Angestellte des Landes oder der Schulträger sind. Im Landeshaushalt sind für diesen Zweck jährlich 17 Millionen Euro veranschlagt. Zu ihren Aufgaben gehört eben- falls die Betreuung von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Sie sind jedoch nicht für ein einziges Kind zuständig, wie die Schulbegleiter. Die Zusammenarbeit der bei- den Bereiche bringt laut dem Regierungsbericht sowohl rechtliche als auch organisatori- sche Herausforderungen mit sich, und sie wird in den 15 Kreisen und kreisfreien Städten unterschiedlich gehandhabt. Die Landesregierung gibt die Zusammenführung der beiden Bereiche als Ziel aus, „weil dadurch Abstimmungsbedarfe und Friktionen zwischen den beiden Rechtskreisen (Schule 12


und Jugend- bzw. Eingliederungshilfe) entfallen und Stigmatisierungen oder Ausgrenzun- gen von Kindern als Schülerinnen und Schüler mit besonderem Bedarf vermieden wür- den“. Ein erster Schritt in diese Richtung sind sogenannte „Pool-Modelle“, bei denen die Schulen den verschiedenen Betreuungskräften ihre Aufgabenbereiche zuteilen. Das Bil- dungs- und das Sozialministerium wollen laut dem Bericht „die intensiven Gespräche mit den Kommunalen Landesverbänden fortsetzen“, um „durch einen gezielten Einsatz des multiprofessionellen Teams“ zu einer „verlässlichen, systemischen Unterstützung“ zu kom- men. Der SPD geht das nicht schnell genug. Die Sozialdemokraten fordern in einem eigenen Antrag ein landesweites Konzept bis zum Beginn des Schuljahres 2026/27. Darin soll defi- niert werden, welche Kompetenzen die Begleit- und Assistenzkräfte mitbringen müssen, worin ihre Aufgaben bestehen und wie sie in die bald auch an allen Grundschulen ver- pflichtenden Ganztagsangebote eingebunden werden sollen. „Es ist eine Professionalisie- rung der Schulbegleitung notwendig“, heißt es in dem SPD-Antrag: „Es braucht Klarheit über Rolle, Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten.“

Freitag, 28. Februar, 10 bis 12 Uhr

TOP 23+28: Landwirte von Bürokratie entlasten: Stoffstrombilanzpflicht abschaffen, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 20/2942), Für eine starke nachhaltige Landwirtschaft – Umset- zung der Ergebnisse der Zukunftskommission Landwirtschaft auf Bundesebene einfordern, geplanter, Antrag der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen (Drs. 20/2952), Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten

Erst Ende Januar hatten die schleswig-holsteinischen Bauern beim Landwirtschaftstag in Neumünster einmal mehr eine Entlastung von bürokratischen Pflichten und mehr Pla- nungssicherheit gefordert. Betriebsleiter würden zu viel Zeit im Büro mit dem Schreiben von Meldungen verbringen, mittel- und langfristige Planungen für Investitionen seien auf- grund sich ständig verändernder Regelungen schwierig. Mit diesen Themen beschäftigen sich nun gleich zwei gemeinsam behandelte Anträge des Landesparlamentes. Die Landesregierung solle sich auf Bundesebene für eine Abschaffung der verpflichtenden sogenannten Stoffstrombilanz für landwirtschaftliche Betriebe einsetzen, so fordert es die FDP-Fraktion. Dazu soll die Belastung der Betriebe durch die Stoffstrombilanz umfassend evaluiert und im Landtag über die Auswirkungen der Regelung berichtet werden. Die Stoffstrombilanzverordnung (StoffBilV), die eingeführt worden war, um Nährstoff- ströme in der Landwirtschaft besser zu dokumentieren und Umweltbelastungen zu redu- zieren, würde in der Praxis aber insbesondere kleine und mittlere landwirtschaftliche Be- triebe unverhältnismäßig belasten, heißt es im FDP-Antrag. „Die Dokumentationspflichten sind umfangreich, kompliziert und fügen sich nicht praktikabel in bestehende Aufzeich- nungspflichten ein.“ 13


Ein Antrag der Regierungsfraktionen von CDU und Grünen zielt darauf ab, dass die Lan- desregierung sich auf Bundesebene für „eine praxisnahe Umsetzung der Ergebnisse der Zukunftskommission Landwirtschaft (ZKL) einsetzt“. Dabei müsse der Abbau von Bürokra- tie und eine „legislaturperiodenübergreifende Planungssicherheit“ gewährleistet werden. Die Umsetzung der ZKL-Empfehlungen solle auf Bundesebene so ausgestaltet werden, dass sie auch den spezifischen Herausforderungen der Landwirtschaft in Schleswig-Hol- stein gerecht wird. „Anreize für Innovationen und Investitionen, die den Umwelt- und Kli- maschutz fördern, sollten dabei besonders einbezogen werden.“ In der bereits unter der Regierung Angela Merkels eingesetzten ZKL sitzen Bauern und Ernährungswirtschaft, Natur- und Verbraucherschützer, Handel und Wissenschaft an ei- nem Tisch, um über den Umbau des Ernährungssystems unter den Gesichtspunkten Wettbewerbsfähigkeit, Umwelt- und Klimaschutz sowie Ernährungssicherheit zu beraten.
TOP 30: Landesweite Katzenschutzverordnung – jetzt!, Antrag der Fraktionen von FDP, SPD und SSW (Drs. 20/2961), geplanter Aufruf 10:30 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten

Laut dem Landesportal SH streunen rund 75.000 freilebende Katzen durch Schleswig-Hol- stein. Um ihrer unkontrollierten Vermehrung und den Schäden ihres Jagdtriebs Herr zu werden, gibt es seit Jahren bereits Kastrationsaktionen für diese Tiere. Jetzt drängen die Oppositionsfraktionen auf eine Verordnung, die überdies eine Kennzeichnungs- und Re- gistrierungspflicht für diese sogenannten Freigängerkatzen vorsieht. „Die Landesregierung wird aufgefordert, in Zusammenarbeit mit Tierschutzorganisationen, Jagdverbänden und Kommunen ein Konzept zur Umsetzung und Kontrolle der Verordnung zu entwickeln“, heißt es in einem entsprechenden Antrag von FDP, SPD und SSW. In Hamburg gibt es eine solche Verordnung bereits seit Jahresbeginn. Dort müssen frei- laufende Katzen kastriert, gechippt und registriert werden. Besitzer von Katzen mit Aus- gang müssen die Kosten für Chip-Kennzeichnung und Registrierung bei gängigen Anbie- tern selbst tragen. Ebenso für die Kastration der Tiere, die ebenfalls ab einem Alter von fünf Monaten verpflichtend ist. Die Chippflicht soll auch für eine bessere Unterscheidungs- möglichkeit von Hauskatzen mit Freigang und wildlebenden Tieren sorgen. Für Katzenbe- sitzer, deren Tiere ausschließlich in den eigenen vier Wänden leben, ändert sich durch die neue Verordnung nichts. Wer sein Tier jedoch noch ungechippt ins Freie lässt, riskiert laut Hamburger Senat ein Zwangsgeld.
TOP 34: Besserer Schutz für Frauen durch das Gewalthilfegesetz, Antrag der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen (Drs. 20/2965), geplanter Aufruf 11:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten

Von Gewalt betroffene Frauen und Kinder werden künftig einen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung haben. Das sieht ein Gewalthilfegesetz vor, das nach dem Bundes- tag auch der Bundesrat abgesegnet hat. Mit dem Gesetz sollen die Länder künftig dazu 14


verpflichtet werden, ausreichend Schutz- und Beratungsangebote zu schaffen. Sie erhal- ten dafür vom Bund zwischen 2027 und 2036 insgesamt 2,6 Milliarden Euro. Der Rechts- anspruch auf kostenlosen Schutz und Beratung soll ab 1. Januar 2032 greifen. CDU und Grüne im Norden wollen jetzt wissen, welche Ziele und Auswirkungen sich deutschland- weit mit der Umsetzung des Gesetzes verbinden und wie sich das Gesetz auf Schleswig- Holstein auswirken wird. Hierüber soll die Landesregierung mündlich berichten. In dem Antrag begrüßen die Regierungsfraktionen von CDU und Grünen den Beschluss zum Gewalthilfegesetz als „einen wesentlichen Schritt zum Ausbau eines verlässlichen und bedarfsgerechten Hilfe- und Schutzsystems für von häuslicher und geschlechtsspezifi- scher Gewalt Betroffene und damit zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Deutschland zum Schutz von Frauen und Mädchen vor Gewalt“. Die vorgesehene Bundesbeteiligung an den bislang primär von Ländern und Kommunen finanzierten Strukturen solle langfristig und dauerhaft abgesichert werden, heißt es weiter. Im Jahr 2023 ist laut Landespolizei in Schleswig-Holstein 4.516 Frauen von ihren Partnern Gewalt angetan worden. Vorsätzliche einfache Körperverletzung (2.591 Fälle) sowie Be- drohung, Stalking und Nötigung (1.240) kamen am häufigsten vor, in 21 Fällen von Part- nerschaftsgewalt an Frauen standen am Ende ein Mord oder Totschlag.


TOP 35: 80 Jahre Befreiung von Auschwitz: Holocaust-Wissen und -Bewusstsein stärken und Maßnahmen im Bildungsbereich ausbauen, Antrag der Fraktionen von CDU und Bünd- nis 90/Die Grünen (Drs. 20/2966), geplanter Aufruf 11:30 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten

Am 27. Januar dieses Jahres hat sich die Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz durch die Rote Armee zum 80. Mal gejährt. Aus diesem Anlass hat die Jewish Claims Conference eine Umfrage in acht Ländern in Auftrag gegeben – in Deutschland, Frank- reich, Österreich, Großbritannien, Polen, Ungarn, Rumänien und den USA. Das Ergebnis: Es bestehen teils erhebliche Wissenslücken über den Holocaust. CDU und Grüne im Landtag finden dies „besorgniserregend“ und fordern, das Thema noch intensiver in den Schulen zu behandeln. Zwölf Prozent der 18- bis 29-Jährigen in Deutschland haben der Umfrage zufolge noch nie etwas von den Begriffen „Holocaust“ oder „Schoah“ gehört. In Österreich waren es 14, in Rumänien 15, in Frankreich sogar 46 Prozent. In all diesen Ländern gibt es laut der Befra- gung einen erheblichen Anteil von jungen Leuten, die nicht wissen, dass bis zu sechs Milli- onen Juden während der NS-Zeit getötet wurden. In Deutschland liegt der Anteil bei den 18- bis 29-Jährigen demnach bei 40 Prozent. Vor diesem Hintergrund fordern CDU und Grüne, die Fachanforderungen für den Schulun- terricht zu überprüfen und „Best-Practice-Beispiele“ zu liefern. Es bleibe „eine offene Frage“, warum die bisher ergriffenen Maßnahmen „nicht zu den gewünschten Effekten führten“. Außerschulische Angebote, etwa der Besuch von Gedenkstätten, sollen ebenfalls eine Rolle spielen, ebenso wie die Aus- und Fortbildung von Lehrkräften. Einen Schwer- 15


punkt legen die Koalitionsfraktionen auf eine „Erinnerungskultur in einer von Migration ge- prägten Welt“. Es gehe darum, „auch diejenigen Menschen zu erreichen, die aufgrund ei- nes Fluchthintergrunds erst spät in das deutsche Schulsystem eingemündet sind“. Der englische Begriff „Holocaust“ und das hebräische Wort „Schoah“ beschreiben die sys- tematische Verfolgung und Ermordung der europäischen Juden durch die deutschen Nati- onalsozialisten und deren Unterstützer zwischen 1933 und 1945. Nach aktuellem For- schungsstand wurden bis zu sechs Millionen Juden getötet, davon etwa eine Million im Vernichtungslager Auschwitz. Die 1951 gegründete und in Ney York ansässige Jewish Claims Conference vertritt die Entschädigungsansprüche der jüdischen Opfer des Natio- nalsozialismus.



Hinweis:
Aktuelle Informationen zu den Themen der Landtagssitzung finden Sie im Internet unter sh- landtag.de unter plenum-online. An den Sitzungstagen bietet plenum-online rund eine Stunde nach jeder Debatte eine Zusammenfassung der wichtigsten Informationen und Ergebnisse. Auch über Veränderungen der Tagesordnung sowie zeitliche Verschiebungen werden Sie über den aktualisierten Zeitplan auf dem Laufenden gehalten. Die Debatten des Schleswig-Holsteinischen Landtages können live im Internet mitverfolgt werden unter ltsh.de/ParlaTV. Der Sender Kiel TV (Offener Kanal Kiel) überträgt die Plenartagung live im Fernsehen und im Internet unter okkiel.de/. 16


Reihenfolge der Beratung der 30. Tagung
Hinweis: Soweit einzelne Tagesordnungspunkte durch Fettung hervorgehoben sind, ist der Beginn der Beratung zeitlich festgelegt.

angemeldete Voraussichtl. Redezeit Beginn der TOP Beratung Mittwoch, 26. Februar 2025 32+33 Russische Schattenflotte gefährdet unsere Meere sowie Schleswig- 42 11:00 Holsteins Punkte für die neue Amtszeit der EU-Institutionen 2024- 2029 6 Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Musikschulen im Land Schles- 30 11:42 wig-Holstein 9 Wahl des Schriftführers 0 12:12
18 Keine neuen Belastungen für die Studierenden in Schleswig-Holstein 30 15:00 – Einführung von Verwaltungsgebühren stoppen 8 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung 30 15:30 der Investitionsbank Schleswig-Holstein als rechtsfähige Anstalt des öf- fentlichen Rechts 11 Aufklärung über die Menstruation und Zugang zu kostenlosen Perioden- 30 16:00 produkten verbessen 12+22 Unterstützung einer möglichen Stadtbahn in Kiel 30 16:30 13 Schutz gegen Machtmissbrauch an Hochschulen in Schleswig-Holstein 30 17:00 Donnerstag, 27. Februar 2025 25 Pflege muss bezahlbar sein 30 10:00 14 Ersatzschulen in Schleswig-Holstein verlässlich finanzieren und begleiten 30 10:30 17 Energiewende für Mieter:innen und Hauseigentümer:innen bezahlbar ma- 30 11:00 chen – Klimapakt schließen 19 Mündlicher Bericht zu den sozial- und fiskalpolitischen Zielen der Grund- 30 11:30 steuerreform 20 Alleinerziehende steuerlich entlasten 30 12:00
15 Gemeinnützige Vereine und Verbände von GEMA-Gebühren befreien 30 15:00 21 Sicherheit und Gleichberechtigung für queere Menschen in Schleswig-Hol- 30 15:30 stein: Entschlossene Maßnahmen gegen Diskriminierung und Gewalt 24 Anpassung des Aktionsplans Ostseeschutz zur Sicherung der Küstenfi- 30 16:00 scherei 26 Kinderhospizarbeit in Schleswig-Holstein stärken 30 16:30 27+40 Schulbegleitung und Schulassistenz neu aufstellen sowie Bericht Schulbe- 30 17:00 gleitung 2024 Freitag, 28. Februar 2025 23+28 Landwirte von Bürokratie entlasten: Stoffstrombilanzpflicht 30 10:00 abschaffen sowie Umsetzung der Ergebnisse der Zukunftskommis- sion Landwirtschaft auf Bundesebene einfordern 30 Landesweite Katzenschutzverordnung – jetzt! 30 10:30 34 Besserer Schutz für Frauen durch das Gewalthilfegesetz 30 11:00 35 80 Jahre Befreiung von Auschwitz: Holocaust-Wissen und -Bewusstsein 30 11:30 stärken und Maßnahmen im Bildungsbereich ausbauen 17


Zu folgenden Tagesordnungspunkten ist eine Aussprache nicht vorgesehen:


Zu den Tagesordnungspunkten ohne Aussprache ist eine Gesamtabstimmung vor- gesehen (Sammeldrucksache 20/):


TOP 2 Entwurf eines Gesetzes zur Zustimmung zum Staatsvertrag über die Kooperation in der Luftrettung zwi- schen dem Land Schleswig-Holstein und der Freien und Hansestadt Hamburg 3 Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Schleswig-Holstein zur Änderung des Staatsvertrages über die Errichtung eines gemeinsamen Statisti- schen Amtes als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts 4 Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag ElbX und zum Staatsvertrag ELbB 5 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung verwaltungsvollstreckungsrechtlicher und weiterer Vorschriften des Landesverwaltungsgesetzes 7 Entwurf eines Gesetzes zur Auflösung der Staatlichen Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord, zur Übertragung des Personals für den Vollzug des staatlichen Arbeitsschutzes auf das Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit und zur Änderung der Behördenbezeichnung des Landesamtes für soziale Dienste Schleswig-Holstein 10 Stand der Umsetzung des Koalitionsvertrages 16 Situation, Herausforderungen und Perspektiven kinderreicher Familien in Schleswig-Holstein 36 Bericht zu Suiziden und zur Suizidprävention in Schleswig-Holstein 37 Bemerkungen 2024 des Landesrechnungshofs mit Bericht zur Landeshaushaltsrechnung 2022 und Haushaltsrechnung und Vermögensübersicht der Landesregierung für das Haushaltsjahr 2022 38 Stellungnahme im Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht betr. Verfassungsbeschwerde, 1 BvR 2524/24 und 1 BvR 2525/24 39 Raumordnungsbericht Zentralörtliches System 2024 44 Haushaltsrechnung und Vermögensübersicht für das Haushaltsjahr 2023



Es ist beabsichtigt, die folgenden Punkte von der Tagesordnung abzusetzen:

29 Durchgehende Medien- und Demokratiebildung in der Schule 31 Freiflächen-Solar und Agri-Solaranlagen umweltfreundlich gestalten 41+43 Personalstruktur- und Personalmanagementbericht, Fünfter Gremienbericht und Bericht über die Ergeb- +45 nisse der zweiten Statuserhebung zur Arbeitsfähigkeit und Gesundheit 42 Minderheitenbericht 2024