Beate Raudies: Das lange Warten wird ein Ende haben – das Musikschulfördergesetz kommt endlich
Heimo Zwischenberger Pressesprecher der SPD-Landtagsfraktion Adresse Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel Telefon 0431 988 13051 Telefax 0431 988 1308 E-Mail h.zwischenberger@spd.ltsh.de Webseite www.spd-fraktion-sh.dePRESSEMITTEILUNG #22 – 05.02.2025Beate Raudies: Das lange Warten wird ein Ende haben – das Musikschulfördergesetz kommt endlich Zum vorgelegten Entwurf des Musikschulfördergesetzes sagt Beate Raudies, kulturpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion:„Das sog. Herrenbergurteil brachte viele Musikschulen finanziell in die Bredouille. Dieses Urteil wurde bereits im Juni 2022 gesprochen, also vor über zweieinhalb Jahren. Im Mai 2023 hat der Schleswig-Holsteinische Landtag einstimmig dafür gestimmt, die Förderung von Musikschulen durch ein Musikschulfördergesetz zu regeln. Den nötigen Gesetzesentwurf sollte die Landesregierung im 2. Quartal 2024 vorlegen. Beinahe ein Jahr später liegt nun endlich das Musikschulfördergesetz vor und soll zum 1. Januar 2026 in Kraft treten. Dreieinhalb Jahre nach dem Herrenberg-Urteil. Für die Musikschulen und ihre Lehrkräfte bedeutet das dreieinhalb Jahre warten in Unsicherheit.Einer von drei Kernpunkte für die Förderung ist eine verbesserte Kooperation zwischen den Musikschulen und Bildungsinstitutionen vor allem im Kontext des Ganztagsanspruchs, der 2026 in Kraft tritt. Doch wie sollen Musikschulen die dafür benötigten Strukturen aufrechterhalten, wenn ihnen bis dahin eine entsprechende finanzielle Sicherheit fehlt? Ein Überbrückungsfonds für das Jahr 2025 hat die schwarz-grüne Koalition abgelehnt. Soweit scheint das „Bekenntnis des Landes zur Gemeinschaftsaufgabe Kultur“, wie Kulturministerin Karin Prien vollmundig verlautbaren ließ, leider nicht zu reichen.Zum Glück für die Musikschulen gibt es dank Arbeitsminister Hubertus Heil auf Bundesebene eine Übergangsregelung, die mit Einverständnis der Lehrkräfte auf den Verzicht von Nachforderungen von Sozialbeiträgen bis Ende 2026 zielt und damit die notwendige Umstellung der Organisations- und Geschäftsmodelle an das Herrenberg-Urteil ermöglicht. Vor dem Hintergrund bleibt nun allerdings abzuwarten, ob und zu wann die Landesregierung ihr endlich veröffentlichtes Musikschulfördergesetz dann 2027 anpassen muss.So oder so bedeutet die gestrige Veröffentlichung des Gesetzesentwurfs: Das Warten auf den Gesetzentwurf ist zwar beendet, allerdings beginnt nun das Warten auf die tatsächliche Förderung der Musikschulen.“Material: BSG Urteil vom 28.06.2022 AZ I ZR 107/22 Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses im Bundestag 1