Bernd Buchholz zu TOP 4 "Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften"
31.01.2025 | KommunalesBernd Buchholz zu TOP 4 "Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften" In seiner Rede zu TOP 4 (Entwurf eines Gesetzes zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften) erklärt der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:„Wir alle wollen, dass man auch außerhalb der Pandemie, außerhalb von Notlagen, auch digital an Gemeindevertretersitzungen teilnehmen kann. Das Ziel eint uns. Die Umsetzung war ein bisschen holperig an bestimmten Stellen, weil im ursprünglichen Gesetzentwurf beispielsweise stand, dass man an Wahlen natürlich nicht teilnehmen können und diese Regelung sei alternativlos. Ich bin ganz dankbar, liebe Frau Innenministerin, dass Sie, nachdem wir unsere Änderungsvorschläge vorgelegt haben, die Formulierungshilfe aus dem Innenministerium erneuert haben und alle unsere Änderungsvorstellungen, bis auf einen, auch in der Formulierungshilfe wiedergegeben haben. Das macht das Gesetz insgesamt besser. Und ich bin dankbar, dass die Koalitionsfraktionen das aufgegriffen haben.Denn in Wahrheit gab es an dem Gesetzentwurf schon einiges zu verändern. Vorne war unklar, ob man eigentlich Verhinderungsgründe angeben muss und ob sie geprüft werden. Wir haben das klargestellt, man kann ohne jede Begründung einfach schlicht und ergreifend sagen, man will digital teilnehmen. Die Möglichkeit der elektronischen Teilnahme durch ein geeignetes elektronisches Abstimmungssystem ist jetzt im Gesetz vorgesehen und ehrlich gesagt, warum sollte das auch nicht möglich sein, wenn man so was anschaffen kann. Wichtig war uns auch, dass jetzt nicht mehr Voraussetzung ist, dass sich im Sitzungsraum alle Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter jederzeit akustisch und optisch gleichzeitig wahrnehmen können, weil das beispielsweise auch in diesem Sitzungsraum nicht möglich wäre. Denn der Kollege Koch kann die hinter ihm sitzenden Menschen nicht wahrnehmen und da muss er jetzt auch nicht einen extra Bildschirm bekommen. Wir haben das alles verbessert, und das finde ich gut. Deshalb ist der Inhalt des Gesetzentwurfs von den Regelungen her für uns außerordentlich okay und den können wir auch annehmen.Was wir nicht verstehen, ist schlicht und ergreifend etwas, dass Sie das ganze ab heute dann für den 1. Januar 2027 für alle Kommunen in Schleswig-Holstein verpflichtend machen. Und wir reden von 1041 Gemeinden und 63 Städten. Und wir reden davon, dass die technische Ausstattung, die dafür zum Beispiel in einer Stadtvertretung in Ahrensburg notwendig ist, und da gibt es in dem Sitzungssaal bisher keine Mikrofone, die videotechnisch nutzbar wären, es gibt keine Videoaufzeichnungsanlagen, nach Schätzung des Bürgermeisters einen hohen sechsstelligen Betrag kosten wird, diese Anlagen anzuschaffen. Im Kreistag Pinneberg redet man von einem kleinen siebenstelligen Betrag, den man dafür ausgegeben hat, um die entsprechende Videotechnik anzuschaffen. Das heißt, Sie verpflichten die Kommunen zu etwas, wozu in den meisten Kommunen überhaupt keine Finanzmittel vorhanden sind. Und das jetzt verpflichtend zu machen, halte ich, ehrlich gesagt, für völlig widersinnig. Zumal bei allen technischen Einführungen wir eigentlich gelernt haben, dass man erstmal die Kinderkrankheiten, die bestimmte Systeme haben, alle auch durchspielen sollte, um dann zu sagen, okay, jetzt können wir stabil mit einem System arbeiten, das die ITVSH dann im Zweifel auch über das Land ausbreiten kann.Denn in Wahrheit werden Sie jetzt eine Diskussion über die Frage der Konnexität erleben und da wünsche ich Ihnen eine gute Reise. Deshalb werde ich dem Gesetzentwurf nicht zustimmen. Herr Jebsen, Sie glauben, dass die Konnexitätsfrage bei diesem Gesetzentwurf geklärt wäre, das glauben Sie jedenfalls auf der Basis eines Gutachtens des wissenschaftlichen Dienstes. Das glaubt Ihnen leider die kommunale Familie nicht. Denn die haben in ihrer Stellungnahme schon gesagt, dass sie sehr wohl davon ausgehen, dass Artikel 57 der Landesverfassung in dieser Form einschlägig ist. Und da wünsche ich der Frau Innenministerin mit ihrer Kollegin Finanzministerin viel Spaß bei den Beratungen, wenn hier die Verpflichtung des Landes entsteht, die technische Ausstattung der Kommunen zu bezahlen. Denn in der Anhörung war ein Vertreter dabei, den man nicht unterschätzen sollte. Er ist vom Lorenz-von-Stein-Institut und der Präsident des Landesverfassungsgerichts. Er hat an dieser Stelle sehr klar zu Protokoll gegeben, dass er, anders als der wissenschaftliche Dienst, sehr wohl der Auffassung ist, dass diese Regelung, obwohl sie eine Organisationsregelung für die Kommunen ist, durch ihre Größenordnung sehr wohl Konnexität auslösen kann. Ich war bei der Anhörung dabei. Genau das hat er gesagt. Und zwar mit Hinweis auf die nicht ganz anders liegende Entscheidung des Landesverfassungsgerichts zur Frage der Feuerwehr im Fehmarnbelttunnel. Dort ist die Frage extra offengelassen worden, ob auch für Organisationsregelungen nicht Konnexität gegeben sein kann, wenn die Umstände insgesamt so sind, dass die Kommunen es alleine nicht stemmen können. Deshalb verstehe ich die Eile nicht.Ich sage Ihnen heute voraus, wir werden dieses Gesetz am Ende des nächsten Jahres wieder anfassen, weil Sie gelernt haben, dass die schnelle Umsetzung weder sinnvoll noch möglich ist.“Sperrfrist Redebeginn!Es gilt das gesprochene Wort. Bernd Buchholz Sprecher für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Innen & Recht, Justiz, Wohnungsbau, Kommunales, Medien, Digitalisierung, Migration, Extremismus/Verfassungsschutz, Polizei, Datenschutz, Landesplanung, Zusammenarbeit HH-SHKontakt: Eva Grimminger, v.i.S.d.P. PressesprecherinTel.: 0431 988 1488 fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.deFDP-Fraktion Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: www.fdp-fraktion-sh.de