Andreas Hein: TOP 33: Wir treiben die Wärmewende voran
Energiewende | 31.01.2025 | Nr. 32/25Andreas Hein: TOP 33: Wir treiben die Wärmewende voran Es gilt das gesprochene Wort!Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin,sehr geehrte Damen und Herren,auch in den Anhörungen zum Energiewende- und Klimaschutzgesetz kam das Thema Batteriespeicher und so genannte Heizzentralen, also Großwärmepumpen, Wärmeübergabestationen, Wärmespeichern, u.s.w, nach § 35 BauGB im Außenbereich privilegiert bauen zu können.Im Außenbereich ist ein Vorhaben nach §35 BauGB nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen.Wir kennen Beispiele im Bereich der: Land- oder Forstwirtschaft - oder auch der öffentlichen Versorgung mit Elektrizität, Erdgas, Telekommunikation, Wärme und Wasser, oder auch im Bereich der Abwasserwirtschaft. Der Erforschung, Entwicklung oder Nutzung der Windenergie oder der Biomasse der Nutzung von PV- Anlagen an Autobahnen oder mehrgleisigen Bahnlinien und weitere.Dabei müssen unter anderem die Belange des Naturschutzes, der Landschaftspflege, des Bodenschutzes, des Denkmalschutzes, der Landschaft oder des Orts- und Landschaftsbildes sowie des Hochwasserschutzes beachtet werden.Wir bitten daher die Landesregierung, sich auf Bundesebene nun außerdem für eine Privilegierung von Batteriespeichern und Anlagen zur klimaneutralen Wärmeerzeugung, Wärmeversorgung und Wärmespeicherung, nach § 35 Bau Gesetzbuch einzusetzen.Wir wollen mit der Speicherung unserer erneuerbaren Energie in Batteriespeichern neben Windkraftanlagen oder Umspannwerken einen weiteren Schritt in der Energiewende gehen und damit auch möglichen Abschaltungen von Energieerzeugungsanlagen entgegenwirken. Seite 1/2 Pressesprecher Max Schmachtenberg | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de Ebenso wird es im Bereich der Wärmewende immer wichtiger auch im Außenbereich Wärmeerzeugungsanlagen wie Großwärmepumpen, Heizzentralen, Wärmespeichern, Wärmeübergabestationen oder ähnliches, bauen zu können, wenn diese im Zusammenhang mit einer gebäudebezogenen Wärmeversorgung stehen und nicht mit zumutbarem wirtschaftlich-technischem Aufwand im Innenbereich realisiert, werden können.Damit würden wir die Umsetzung von Projekten erleichtern und die Wärmewende vorantreiben. Hierfür halten wir es für angebracht, solche Anlagen nach § 35 BauGB in privilegierten Verfahren genehmigen lassen zu können.Daher bitte ich Sie unserem Antrag zuzustimmen. Herzlichen Dank Seite 2/2 Pressesprecher Max Schmachtenberg | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de