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30.01.25
13:10 Uhr
FDP

Bernd Buchholz zu TOP 7 "Änderung des Landesaufnahmegesetzes"

30.01.2025 | Migration
Bernd Buchholz zu TOP 7 "Änderung des Landesaufnahmegesetzes" In seiner Rede zu  TOP 7 (Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesaufnahmegesetzes) erklärt der migrationspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:
„Seit zwei Jahren, seit der Tat von Brokstedt, stehe ich hier an diesem Pult und sage, wir müssen das Rückkehrmanagement stärkerer zentralisieren. Zu Beginn war der Vorschlag, in Schleswig- Holstein eine gemeinsame Ermittlungsgruppe von Polizei und Ausländerbehörden nach Hamburger Vorbild einzurichten. Das halte ich übrigens immer noch für sinnvoll. Es ist sinnvoll, eine GERAS-entsprechende Einheit zu schaffen, die sich von Beginn an mit auffälligen, vollziehbar Ausreisepflichtigen beschäftigt und bei denen sowohl die Polizei als auch die Ausländerbehörden einbezogen sind.
Vor allem aber hat dann die intensivere Befassung mit der Thematik und der Durchleuchtung dessen, was bei den Ausländerbehörden im Lande passiert, bei mir zu der Erkenntnis geführt, dass es so nicht funktionieren kann. Denn unsere Ausländerbehörden sind maßlos überlastet und es gibt Landräte und Landrätinnen, die hinter vorgehaltener Hand erklären, dass sie wissen, dass das alles viel Arbeit macht und es deshalb auch so schwierig ist. Viele sagen, dass sie deshalb gar keine Anträge mehr stellen, um vollziehbar Ausreisepflichtige tatsächlich aus dem Land zu bringen. Das ist die Realität in Schleswig-Holstein.
Und dann haben diese zwei Jahre des Bohrens bei der Frau Ministerin dazu geführt, dass jetzt dann mit dem Sicherheitspaket immerhin ein minimalinversiver Schritt in die richtige Richtung stattfindet. Und das, obwohl ja vor zwei Jahren gesagt wurde, das brauchen wir gar nicht. Später hieß es, das sei rechtlich nicht möglich, das sei für ein Flächenland unsinnig, dann war es aus irgendwelchen anderen Gründen abwegig, dann konnte man es nicht realisieren und jetzt fängt man an, es langsam zu machen. Das zeigt ja, dass es geht! Aber es zeigt auch ein sofort nachvollziehbares Beispiel, dass der Vorschlag hier viel zu kurz gesprungen ist. Die Debatte hat sich erneut an der Tat von Aschaffenburg manifestiert. Einem vollziehbar ausreisepflichtigen, psychisch auffälligen Menschen, der durch die Ausländerbehörden nicht betreut worden ist. Nach ihrer heutigen Vorlage hier wäre dieser Mann nicht erfasst worden. Er war kein Intensivtäter. Er war nicht verurteilt zu Straftaten von über einem Jahr. Sie hätten ihn nach dieser Regelung durch die Zentralisierung nicht erfasst. Und das zeigt doch, dass die Regelung zu kurz greift. Es muss darum gehen, dass wir in stärkerem Maße diejenigen in den Blick nehmen, die mit dem Status ‚vollziehbar ausreisepflichtig‘ versehen sind. Und das heißt ja: Verfahren sind durchlaufen, auch Rechtsschutzmöglichkeiten sind abgeschlossen. Und jetzt geht es um die Durchsetzung der Ausreisepflicht. Lassen Sie mich dazu mal einen Vorschlag machen, weil ich immer wieder feststellen muss, dass wir leider diejenigen abschieben, die sich rechtstreu verhalten, auffindbar sind und deshalb vollziehbar ausreisen. Das macht dann die Statistik schön, aber die sind eigentlich in einem Berufsverhältnis oder einer Ausbildung oder anderweitig integriert. Wir schieben die falschen Leute ab.
Lassen Sie uns doch gemeinsam mal eine Initiative starten, dass die vollziehbare Ausreisepflicht sofort keine Ausreisepflicht mehr ist, wenn jemand in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung oder in einem Ausbildungsverhältnis ist. Und wenn er dazu auch noch sicherstellen kann, dass er wenigstens einen Teil seines eigenen Lebensunterhalts damit verdient, dann sollten wir uns auf Bundesebene dafür einsetzen, dass dann die vollziehbare Ausreisepflicht erledigt ist. Denn wir brauchen ja Menschen für den Arbeitsmarkt. Aber diejenigen, die das nicht nachweisen können, die nach Durchlaufen aller verwaltungsgerichtlichen Instanzen dann durch sind, die müssen von einer zentralen Stelle, die wirklich Ahnung hat, bearbeitet werden. Und diese Stelle muss dann auch effizient arbeiten können.
Deshalb fordere ich Sie auf, im Zuge dieses Gesetzgebungsprozesses über eine stärkere Zentralisierung nachzudenken, nämlich für sämtliche vollziehbar Ausreisepflichtigen.
Im Übrigen nur für juristische Feinschmecker. Ich weiß ehrlich gesagt gar nicht, ob der Gesetzentwurf nötig ist. Denn in § 11 Absatz 3 befindet sich eine Verordnungsermächtigung, die sich auf 71 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes der Bundesrepublik Deutschland bezieht. Und dementsprechend haben wir ja auch eine Zuständigkeitsverordnung. Aus meiner Sicht bedarf es dieser Gesetzesänderung nicht.
Was es aber bedarf, ist eine Änderung des § 7 des Landesaufnahmegesetzes. Denn dort steht drin, dass die landesweite Einrichtung nur zur Koordinierung der abschiebenden Maßnahmen, aber nicht als Ausländerbehörde tätig ist. Im Laufe des Prozesses sollten wir darüber nachdenken, es so zu regeln, weil ich glaube, wir haben einen Grund nach Aschaffenburg und vielen anderen Taten jetzt auch Konsequenz zu zeigen.“
Sperrfrist Redebeginn!
Es gilt das gesprochene Wort. Bernd Buchholz Sprecher für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Innen & Recht, Justiz, Wohnungsbau, Kommunales, Medien, Digitalisierung, Migration, Extremismus/Verfassungsschutz, Polizei, Datenschutz, Landesplanung, Zusammenarbeit HH-SH


Kontakt: Eva Grimminger, v.i.S.d.P. Pressesprecherin
Tel.: 0431 988 1488 fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de



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