Seyran Papo: TOP 7: Zuständigkeitsstruktur im Landesaufnahmegesetz effizienter regeln
Migration | 30.01.2025 | Nr. 22/25Seyran Papo: TOP 7: Zuständigkeitsstruktur im Landesaufnahmegesetz effizienter regeln Es gilt das gesprochene Wort!Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,stellen Sie sich vor, Sie sitzen als wählender Bürger mit Ihrem Morgenkaffee am Küchentisch und lesen in der Zeitung. „Messerangriff in Ihrem Dorf – Täter war ausreisepflichtig.“ Und Sie fragen sich: Versagen unsere Behörden? Nachrichten dieser Art sind mittlerweile leider Standard. Bisher sind die Zuständigkeitsbereiche der Ausländerbehörden in Schleswig-Holstein klar geregelt: Auf der einen Seite steht das Landesamt, das im Wesentlichen nur für diejenigen Ausländerinnen und Ausländer verantwortlich ist, die in einer Aufnahmeeinrichtung wohnen. Ansonsten sind grundsätzlich die Kreise beziehungsweise die kreisfreien Städte als Ausländerbehörden zuständig. Diese Aufteilung ist auch sinnvoll, denn nur mit dem Wissen vor Ort können sachgerechte Entscheidungen getroffen werden.Die Praxis hat dennoch gezeigt, dass die örtlichen Behörden in einigen Fällen an ihre Grenzen gestoßen sind. Hier müssen wir nun mit einer Zentralisierung ansetzen. Ich möchte Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen, gerne die folgenden zwei konkreten Fälle beispielhaft darstellen:Erstens: Die Fälle von Ausländerinnen und Ausländern ohne festen Wohnsitz. Ausländerinnen und Ausländer, die ihren Aufenthalt in wiederholten Abständen wechseln, stellen die zuständigen Behörden vor große Herausforderungen. Der häufige Zuständigkeitswechsel beziehungsweise die Schwierigkeit, die zuständige Behörde überhaupt zu ermitteln, erschwert eine zügige und sachgerechte Bearbeitung.Zweitens: Die Fälle von besonderem Sicherheitsinteresse für das Land Schleswig- Holstein. Hierzu zählen Mehrfachstraftäter, Gefährder oder Ausländer in Haft. Auch in solchen Fällen ermöglicht die Zentralisierung, dass die Verfahren deutlich schneller, effizienter und mit weniger bürokratischem Aufwand abgewickelt werden können.Hier stehen unser aller Sicherheitsinteressen klar im Vordergrund.Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, um diese Herausforderungen zu meistern, sieht der vorliegende Gesetzesentwurf die Möglichkeit einer Verordnungsermächtigung vor. Selbstverständlich gilt es dabei, die zuständigen Seite 1/2 Pressesprecher Max Schmachtenberg | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de Behörden sowie die Kommunen in der praktischen Ausgestaltung mit einzubinden. Wissen und Erfahrungen vor Ort sind ein wesentlicher Bestandteil der Arbeit. Darüber hinaus erhält das Landesamt nach dem Erlass zukünftig Meldung von den Justizbehörden. So wird der behördliche Informationsaustausch entscheidend verbessert – und geeignete Fälle werden identifiziert.Lassen Sie uns durch die Verfahrenszentralisierung dafür sorgen, die Verwaltungsstrukturen insgesamt effizienter zu gestalten. Dies hat auch eine Entlastung der Ausländerbehörden zur Folge. So räumen wir gleichzeitig den Sicherheitsinteressen Schleswig-Holsteins höchste Priorität ein!Ich bin fest davon überzeugt, dass der Gesetzesentwurf eine wertvolle Ergänzung sein wird. Deshalb bitte ich um Ihre Zustimmung.Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit! Seite 2/2 Pressesprecher Max Schmachtenberg | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de