KORREKTUR: Themen der Plenarsitzung Januar
Nr. 7 / 28. Januar 2025Themen der Plenarsitzung: Haushaltsberatungen, Unterrichtssituation, wirtschaftspolitischer Kurs, Flexibilisierung von Arbeitszeitmodellen, Wildmuschelfischerei sowie Aktuelle Stunde zur MigrationspolitikZu seiner 29. Tagung in der 20. Wahlperiode kommt der Landtag ab Mittwoch, 29. Januar, für drei Tage im Plenarsaal in Kiel zusammen. Im Zentrum stehen die Beratungen über den Haushalt 2025, die Unterrichtsversorgung an den Schulen im Land, die Forderung nach einem neuen wirtschaftspolitischen Kurs, ein Dialogprozess zur Flexibilisierung von Arbeitszeitmodellen, die Forderung nach einem Verbot der Wildmuschelfischerei in der Flensburger Förde sowie eine Aktuelle Stunde zur Migrationspolitik.Nähere Informationen zu allen Tagesordnungspunkten (TOP) mit Diskussion im Plenum enthält die folgende Vorschau in der Reihenfolge des geplanten Aufrufs der Themen. Den aktuellen Verlauf der Plenartagung begleitet plenum-online, die Internet-Zeitung des Landtages. Sie kann unter sh-landtag.de/ aufgerufen werden. Mittwoch, 29.01.2025, 10 bis 17 UhrTOP nn: Aktuelle Stunde „Position der Landesregierung infolge der aktuellen Äußerungen des Ministerpräsidenten zu schnellen und kompromisslosen Änderungen in der Migrationspolitik“, geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 60 MinutenDie FDP hat am Montag, zwei Tage vor Beginn der Januar-Tagung, eine Aktuelle Stunde zur Migrationspolitik beantragt. Sie begründet das mit Äußerungen von Ministerpräsidenten Daniel Günther, der sich unter anderem auf Instagram und Facebook dahingehend geäußert haben soll, dass sich die Migrationspolitik und der Umgang mit ausländischen Straftätern schnell und 2kompromisslos ändern müsse. „Aufgrund des öffentlichen Interesses ist es vor den aktuellen Hintergründen wichtig, die Position der Landesregierung zu erfahren und im Landtag zu debattieren“, heißt es in dem Antrag der Liberalen für die Aktuelle Stunde.Stichwort Aktuelle Stunde: Über eine bestimmte Frage von allgemeinem und aktuellem Interesse kann eine Aktuelle Stunde von einer Fraktion oder von mindestens fünf Abgeordneten beantragt werden. Der Antrag muss spätestens zwei Tage vor Sitzungsbeginn gestellt werden.Im Rahmen der Aktuellen Stunde steht allen Fraktionen eine Redezeit von zehn Minuten zur Verfügung. Diese Redezeit kann von je zwei Rednerinnen oder Rednern in Anspruch genommen werden, wenn dies dem Sitzungspräsidium vor Eröffnung der Aussprache mitgeteilt wird. Nach der letzten Rednerin oder dem letzten Redner kann einem Mitglied der Landesregierung das Wort erteilt werden. Die von den Mitgliedern der Landesregierung in Anspruch genommene Redezeit sollte zehn Minuten nicht überschreiten. Werden in der Aktuellen Stunde zwei Gegenstände behandelt, verlängert sich die Redezeit auf jeweils 15 Minuten.Mit einer Aktuellen Stunde wird kein konkreter Beschluss herbeigeführt; sie dient vorrangig dem Meinungsaustausch und der Darstellung der unterschiedlichen Standpunkte gegenüber der Öffentlichkeit.TOP 3+29+36+39+46: Gemeinsame Beratung a) Entwurf eines Gesetzes über die Feststel- lung eines Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2025, Gesetzentwurf der Landesregie- rung (Drs. 20/2500), b) Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2025, Gesetzentwurf der Landesregierung (Drs. 20/2501), Ausschussüberweisung am 16. Oktober 2024, Bericht und Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (Drs. 20/2816), Beschluss zur Feststellung einer außergewöhnlichen Notsituation gemäß Artikel 61 Absatz 3 der Landesverfassung für das Jahr 2025, Antrag der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen (Drs. 20/2835), Gewinnverwendung der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) für die Krankenhausfi- nanzierung, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 20/2858), Hände weg vom Versorgungssiche- rungsfonds, Antrag der Fraktionen von FDP und SSW (Drs. 20/2575(neu)), Bericht und Be- schlussempfehlung des Finanzausschusses (Drs. 20/2825), Finanzplan des Landes Schles- wig-Holstein 2024 bis 2028, Fortschreibung der Finanzplanung bis 2033, Bericht der Lan- desregierung – Finanzministerium (Drs. 20/2762), geplanter Aufruf 11:00 Uhr, geplante Re- dezeit 90 MinutenDer Landeshaushalt für 2025 sieht trotz Einsparungen eine erhebliche Neuverschuldung vor. Bereinigten Einnahmen von 16,76 Milliarden Euro stehen bereinigte Ausgaben von 17,91 Milliarden Euro gegenüber. Die Finanzierungslücke von rund 1,1 Milliarden Euro will die Landesregierung überwiegend durch neue Kredite schließen. Dazu gehört auch ein er- neuter Notkredit, der mit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine begründet wird. Diesen bereits im Ursprungsentwurf aus dem vergangenen Oktober geplanten Kredit will 3die Koalition auf 272 Millionen Euro aufstocken. Der Schuldenstand des Landes dürfte auf mehr als 32 Milliarden Euro anwachsen. Gegenüber dem ersten Haushaltsentwurf soll sich die Nettoneuverschuldung um rund 600 Millionen auf 908 Millionen Euro erhöhen. Der Abstand zur Verfassungsgrenze betrage rund 8,8 Millionen Euro, heißt es aus dem Finanzministerium. Ein großer Anteil der neuen Schulden fällt für die geplante Fabrik des angeschlagenen schwedischen Batterieherstel- lers Northvolt an. Der Landesanteil an der Förderung des Projekts beträgt 137 Millionen Euro. Hinzu kommen 300 Millionen Euro für eine Ausfallbürgschaft, die das Land an den Bund überweisen muss. Die nachlassende Konjunktur schlägt nach Angaben des Finanz- ministeriums mit Mindereinnahmen von etwa 150 Millionen Euro zu Buche. Im Finanzausschuss haben CDU und Grüne eine Reihe von Änderungsanträgen vorgelegt und dem Etat ihre Zustimmung erteilt. Auch der oppositionelle SSW votierte für das Zah- lenwerk. Zuvor hatte die Koalition einigen SSW-Anträgen zur Förderung von Minderheiten- einrichtungen zugestimmt. SPD und FDP lehnten den Haushalt ab und kritisierten insbe- sondere den erneuten Notkredit. Im Plenum geht es außerdem um den Finanzplan des Landes für die kommenden Jahre. Schwarz-Grün will ab dem laufenden Jahr die Ausga- ben jährlich schrittweise um 200 Millionen Euro senken und ab 2030 dauerhaft eine Milli- arde Euro weniger ausgeben. Der Sparkurs zeigt sich bereits im Haushalt für das laufende Jahr. So werden 200 Lehrer- stellen gestrichen, Studenten sollen ab dem kommenden Wintersemester 60 Euro Verwal- tungsgebühren zahlen, und den Landesbeamten droht eine höhere Eigenbeteiligung an ihren Gesundheitskosten.Landesregierung: Die Regierung hat über ihre Nachschiebeliste eine Reihe von Änderungen und Ergänzun- gen zum ursprünglichen Entwurf aus dem vergangenen Oktober vorgelegt und dabei die Ergebnisse der jüngsten Steuerschätzung berücksichtigt. Ein zentrales Element ist die Be- reitstellung von rund 13 Millionen Euro für das Maßnahmenpaket „Sicherheit, Migration und Prävention“. Weitere Extra-Mittel fließen in das Schulbau- und Sanierungsprogramm (rund 20 Millionen Euro), in den Hochschulbau (neun Millionen Euro), in die Errichtung ei- ner Wasserstoffnetzgesellschaft (3,7 Millionen Euro), in die Beseitigung von Sturmflut- schäden (2,3 Millionen Euro) und in den Ostseeküstenschutz (1,5 Millionen Euro). Die Landesregierung stellt zudem rund vier Millionen Euro für die Errichtung von Notunter- künften für ukrainische Kriegsflüchtlinge, 6,1 Millionen Euro für den Weiterbetrieb der Lan- desunterkunft in Seeth (Kreis Nordfriesland) und neun Millionen Euro für DaZ-Lehrkräfte (Deutsch als Zweitsprache) zur Verfügung.CDU und Grüne: Die Koalitionsfraktionen legen eine Liste mit 52 Ergänzungen zum Haushaltsentwurf der Landesregierung vor. Extra-Ausgaben, etwa in den Bereichen Sicherheit und Infrastruktur, sollen durch Einsparungen bei der Finanzverwaltung und Anpassungen von Haushaltsti- teln „an den tatsächlichen Bedarf“ erreicht werden. 4Rund 3,5 Millionen Euro sollen in den Schutz von Frauen vor Gewalt fließen. Frauenhäu- ser und Frauenberatungsstellen werden besser ausgestattet, und das Hochrisikomanage- ment bei der Polizei wird um 14 Stellen aufgestockt. Für 200.000 Euro soll die Landespoli- zei sogenannte Tourniquets erhalten – Abbindesysteme, um starke Blutungen zu stoppen. Dies sei eine Konsequenz aus einem Polizeieinsatz in Kiel im Dezember 2024, bei dem es zu einem Schusswechsel mit Verletzungen gekommen ist, heißt es bei der Koalition. Die Hafenanlagen an der Westküste, insbesondere auf Pellworm und Hooge, werden mit 1,84 Millionen Euro zusätzlich ausgestattet. Dies soll die Erreichbarkeit der Inseln und Hal- ligen verbessern, den Offshore-Windkraftausbau fördern und eine mögliche Verlegung von NATO-Truppen vereinfachen. Einige Sparvorhaben der Landesregierung kassieren die Fraktionen von CDU und Grünen nach öffentlichen Protesten wieder ein – etwa bei den Fraueneinrichtungen. Gleiches gilt für die psychosoziale Prozessbegleitung, die, wie 2024, 95.000 Euro erhält. Das Blindengeld soll um 25 Euro auf 325 pro Monat erhöht werden, zugleich sinkt dieser Haushaltstitel aber um 870.000 Euro, weil die gesamte Summe von rund neun Millionen Euro zuvor nie komplett ausgegeben worden sei. CDU und Grüne legen zudem einen Antrag „zur Feststellung einer außergewöhnlichen Notsituation“ vor. Dies ist Voraussetzung, um die Schuldenbremse in der Landesverfas- sung außer Kraft zu setzen und Extra-Kredite aufzunehmen. Eine solche Notlage stellt nach Auffassung der Koalition nach wie vor der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine dar: Das Land müsse tausende Flüchtlinge betreuen und versorgen, die Energieversor- gung sei beeinträchtigt, und Schleswig-Holstein müsse sich gegen Cyberattacken, Sabo- tage und Spionage wappnen. Der neue Notkredit soll ein Volumen von 272 Millionen Euro haben. Die Notkredite der vorherigen Jahre waren in der Opposition auf scharfe Kritik ge- stoßen, die Fraktionen von SPD und FDP haben beim Landesverfassungsgericht gegen den Haushalt für 2024 geklagt. Um die Schuldenbremse auszusetzen, ist eine Zweidrittel- mehrheit im Landtag erforderlich, über die CDU und Grüne aus eigener Kraft verfügen.SPD: Die Änderungsanträge der Sozialdemokraten umfassen ein Gesamtvolumen von 105 Milli- onen Euro. Die SPD fordert mehr Zuschüsse für Kindertagesstätten, um die Lücke von ak- tuell 15.000 fehlenden Kitaplätzen im Lande zu schließen. Dies soll etwa durch einen 20- Millionen-Euro-Zuschuss an die Kommunen erreicht werden, um mehr Personal zu gewin- nen. Zudem wird eine Stärkung der Gesundheitsversorgung mit etwa drei Millionen Euro vorge- schlagen. Das Geld soll in medizinischer Versorgungszentren im ländlichen Raum, in die Altenpflegeausbildung und in die Einführung von „Vor-Ort-für-Dich-Kräften“ fließen. Ge- plante Kürzungen im Bildungsbereich sollen zurückgenommen, die Unterrichtsversorgung verbessert und Vertretungslehrkräfte stärker unterstützt werden. Auch mehr Mittel im Zweckvermögen Wohnungsbau und in der Städtebauförderung stehen auf der Liste der Sozialdemokraten. Zehn Millionen Euro sollen in den Neu- und Umbau von Feuerwehr- häusern gehen, die Tierheime sollen 35.000 Euro extra bekommen. 5Zur Gegenfinanzierung ruft die SPD-Fraktion die Landesregierung zum Sparen auf. So könnten ihrer Meinung nach drei Staatssekretärsstellen im Sozial-, im Wirtschafts- und im Justizministerium sowie Sachkosten von Ministerien in Höhe von sechs Millionen Euro ein- gespart werden. Die SPD-Fraktion zweifelt auch an der Verfassungsmäßigkeit des Haus- haltsentwurfs für 2025. Zwar sei Schwarz-Grün „insgesamt deutlich mehr bemüht, die Not- wendigkeit der Notkredite besser zu begründen“ als in vorherigen Jahren. Dennoch wolle die Koalition „Daueraufgaben“ aus Notkrediten finanzieren.FDP: Auch die Liberalen lehnen den schwarz-grünen Notkredit für 2025 ab. Den von der Frak- tion vorgelegten Haushaltsvorschlägen zufolge soll das Land 86,1 Millionen Euro weniger an konjunkturellen Schulden aufnehmen. Im Haushalt der Regierung sei „noch sehr viel Luft drin“. So seien etwa mit Blick auf den anstehenden Tarifabschluss im Öffentlichen Dienst 585 Millionen an globalen Mehrausgaben eingeplant. 200 Millionen Euro weniger reichen nach Ansicht der FDP jedoch aus. Bei der Vorsorge will die FDP-Fraktion 28,7 Millionen Euro kürzen, darunter beispielsweise 6,7 Millionen Euro im Bereich Flucht und Asyl. Für den Landesanteil zur Förderung der ge- planten Fabrik des Batterieherstellers Northvolt in Höhe von 137 Millionen wollen die Frei- demokraten nur eine Leerstelle im Haushalt einstellen. Sollte die Zahlung doch schon 2025 fällig werden, sollen 85 Millionen Euro durch konjunkturell mögliche neue Schulden und der Rest über Minderausgaben im laufenden Etat finanziert werden. Die FDP will die Mittel für den Straßenbau um 25 auf 100 Millionen Euro erhöhen und die 20,3 Millionen Euro Landesanteil für die Städtebauförderung wieder über den Haushalt und nicht - wie zuletzt von Schwarz-Grün beabsichtigt - über den kommunalen Finanzaus- gleich finanzieren. Auch auf die geplanten Einsparungen bei Lehrerstellen will die FDP verzichten. Kürzen will sie die Mittel für Naturschutz-Ranger um 1,7 Millionen Euro. Zudem regt die FDP an, 43 Millionen Euro aus den Gewinnen der landeseigenen Investiti- onsbank (IB.SH) in die Krankenhaus-Finanzierung zu stecken. Nach Angaben des Finanz- ministeriums wäre dies möglich: Demnach sollen Überschüsse der Förderbank genutzt werden, um den Haushalt zu entlasten. „Ausgeschüttete Gewinne werden einem von der IB.SH treuhänderisch verwalteten Fonds zugeführt“, heißt es in einer Stellungnahme des Ministeriums. Die Landesregierung könne diese Mittel für Förderungen nutzen.SSW: Der SSW will ebenfalls Dutzende Haushaltsansätze kürzen und an den tatsächlichen Be- darf anpassen. So soll die „nicht notwendige“ Abschiebehafteinrichtung in Glückstadt ge- schlossen werden, was nach SSW-Rechnung rund 13,4 Millionen Euro einsparen würde. Das Geld soll stattdessen in ein kostenloses Kita-Mittagessen fließen. Dafür werden 75 Millionen Euro veranschlagt. Weitere Schwerpunkte des SSW sind 6,5 Millionen Euro für die Sportförderung, 11,3 Millionen für den Straßenbau, fünf Millionen für die Landeshäfen in Husum und Büsum, vier Millionen für Radwege, 2,1 Millionen für Privatschulen und 2,5 Millionen für eine grundsätzlich kostenlose Leihe in öffentlichen Bibliotheken. 6Bei einigen Anliegen ist der SSW bei der schwarz-grünen Koalition auf Zustimmung gesto- ßen. 54.000 Euro gehen demnach zur Förderung der friesischen Kultur an die Friisk Fori- ining und an den Theaterverein „Et Nordfriisk Teooter“. Die in Flensburg beheimatete „Fö- deralistische Union Europäischer Nationalitäten“ und die „Jugend Europäischer Volksgrup- pen“ werden mit insgesamt 27.000 Euro unterstützt. Die israelisch-palästinensische Be- gegnungsstätte Givat Haviva erhält 40.0000 Euro, und ein deutsch-dänisches Arbeiterge- schichtsfestival wird mit 10.000 Euro bezuschusst. Gemeinsam mit der FDP fordert der SSW zudem: „Hände weg vom Versorgungssiche- rungsfonds“. Aus diesem Topf fördert das Land innovative Projekte zur Gesundheitsver- sorgung im ländlichen Raum mit fünf Millionen Euro. Die Landesregierung will dieses Pro- gramm nicht weiter fortführen. Im Finanzausschuss wurde der entsprechende Antrag von den Koalitionsfraktionen abgelehnt.TOP 9: Ersatzwahl von Mitgliedern des Notausschusses, Wahlvorschlag der Fraktion der SPD (Drs. 20/2831), geplanter Aufruf 12:30 Uhr, geplante Redezeit 0 MinutenTOP 10: Wahl eines Mitglieds für die "Stiftung für die Friesische Volksgruppe im Lande Schleswig-Holstein (Friesenstiftung)" (Errichtungsgesetz Friesenstiftung), Wahlvorschlag der Fraktion des SSW (Drs. 20/2848), geplanter Aufruf 12:30 Uhr, geplante Redezeit 0 Minu- tenTOP 11: Ersatzwahl eines Mitglieds und einer Stellvertreterin des Parlamentarischen Kon- trollgremiums des Verfassungsschutzes, Wahlvorschlag der Fraktion des SSW (Drs. 20/2849), geplanter Aufruf 12:30 Uhr, geplante Redezeit 0 MinutenTOP 12: Nachbesetzung des Verwaltungsrates der Anstalt Schleswig-Holsteinische Landes- forsten, Wahlvorschlag der Fraktionen von FDP und SSW (Drs. 20/2850), geplanter Aufruf 12:30 Uhr, geplante Redezeit 0 MinutenTOP 13: Ersatzwahl für den Richterwahlausschuss, Wahlvorschlag der Fraktionen von FDP und SSW (Drs. 20/2851), geplanter Aufruf 12:30 Uhr, geplante Redezeit 0 MinutenTOP 14: Ersatzwahl für den Wahlkreisausschuss nach § 17 LWahlG, Wahlvorschlag der Fraktionen von FDP und SSW (Drs. 20/2852), geplanter Aufruf 12:30 Uhr, geplante Redezeit 0 Minuten 7TOP 15: Ersatzwahl eines stellvertretenden Mitglieds des Gremiums nach § 8a Abs. 3 Lan- desministergesetz, Wahlvorschlag der Fraktionen von FDP und SSW (Drs. 20/2853), geplan- ter Aufruf 12:30 Uhr, geplante Redezeit 0 MinutenTOP 16: Ersatzwahl für Mitglieder des Notausschusses, Wahlvorschlag der Fraktionen von FDP und SSW (Drs. 20/2854), geplanter Aufruf 12:30 Uhr, geplante Redezeit 0 MinutenTOP 3+29+36+39+46: Fortsetzung, geplanter Aufruf 15:00 Uhr, geplante Redezeit 150 Minuten Donnerstag, 30. Januar, 10 bis 18 UhrTOP 27+48: Unterrichtsversorgung statt Unterrichtsausfall, Antrag der Fraktionen von SPD und SSW (Drs. 20/2832), Bericht über die Unterrichtssituation 2023/24, Bericht der Landes- regierung - Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur (Drs. 20/2797), geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 30 MinutenLaut dem aktuellen Bericht der Landesregierung zur Unterrichtssituation im Schuljahr 2023/24 ist an den allgemeinbildenden Schulen im ersten Halbjahr 2,7 Prozent und im zweiten Halbjahr 2,5 Prozent des Unterrichts ersatzlos ausgefallen. Weitere 9,5 (1. Halb- jahr) beziehungsweise 9,1 Prozent (2. Halbjahr) fanden nicht planmäßig statt. Insgesamt entgingen den Schülerinnen und Schülern an allgemeinbildenden Schulen damit rund 12 Prozent des Unterrichts. An berufsbildenden Schulen waren es im Jahresschnitt 13,6 Pro- zent. SPD und SSW nehmen diese Zahlen zum Anlass, eine bessere Unterrichtsversor- gung in Schleswig-Holstein einzufordern. Die Zahl der Schülerinnen und Schüler steige, dennoch wolle die Koalition jetzt Lehrerstel- len streichen, kritisierte der SPD-Bildungspolitiker Martin Habersaat bei Vorstellung eines Antrags mit der Überschrift „Unterrichtsversorgung statt Unterrichtsausfall“. Das ist ein „bil- dungspolitischer Offenbarungseid.“ Er bezieht sich damit auf Angaben des Bildungsminis- teriums, demnach im kommenden Jahr unterm Strich 163 Lehrerstellen weniger zur Verfü- gung stehen als 2024. Laut Bildungsministerin Karin Prien (CDU) müsse diese Zahl 163 im Verhältnis von 24.065 Planstellen gesehen werden, was 0,68 Prozent der Lehrkräfte- stellen bedeute. Zu Beginn des Schuljahres 2023/24 hatte es dem Regierungsbericht zur Unterrichtssitua- tion zufolge insgesamt 747 unbefristete Einstellungen sowie die Einstellung von 2.744 be- fristet Beschäftigten und Vertretungslehrkräften in den Schuldienst gegeben. Insgesamt 8konnten in diesem Schuljahr 1.066 Lehramtsanwärterinnen und -anwärter in den Vorberei- tungsdienst eingestellt werden. „Die erwartete Bedarfsdeckung mit Stellen wurde im Schuljahr 2023/24 an allen allgemeinbildenden Schularten und an den berufsbildenden Schulen mit 102 Prozent übertroffen“, heißt es. Dennoch habe nach Rechnung der SPD „fast jede zwölfte Unterrichtsstunde in Schleswig- Holstein nicht oder nicht regulär stattgefunden“. Vor diesem Hintergrund sei es künftig ge- boten, „Unterrichtsausfälle zu bekämpfen, indem die Gesundheit von Lehrkräften geför- dert, die Arbeitsbelastung von Lehrkräften reduziert und die Unterrichtsversorgung gesi- chert wird“, heißt es in dem Papier von SPD und SSW. Die Oppositionsfraktionen stören sich aber auch an der Methodik in dem Bericht. Die Beurteilung der Unterrichtsversorgung müsse anhand tatsächlich besetzter Lehrkräftestellen beurteilt werden, sagte die SSW-Bil- dungspolitikerin Jette Waldinger-Thiering. Dabei solle zudem nur ausgebildetes Personal berücksichtigt werden.TOP 32: Mit der Mietpreisbremse langfristig stabile und bezahlbare Mieten sicherstellen, An- trag der Fraktion der SPD (Drs. 20/2846), geplanter Aufruf 10:30 Uhr, geplante Redezeit 30 MinutenDie SPD-Fraktion fordert eine Wiedereinführung der Mietpreisbremse in Schleswig-Hol- stein, die 2019 durch die damalige Koalition von CDU, Grünen und FDP abgeschafft wor- den war. Für den Wohnungsbaupolitiker der Sozialdemokraten, Thomas Hölck, war die Abschaffung der Mietpreisbremse „ein fataler Fehler, der Mieterinnen und Mietern teuer zu stehen gekommen ist“. Er verwies bei der öffentlichen Vorstellung des Antrags auf das un- terdurchschnittliche Lohnniveau im Norden. Nirgendwo sonst müssten Menschen einen so hohen Prozentsatz des Einkommens für Miete aufwenden. In Berlin ist derzeit eine Bundesratsinitiative mehrerer Bundesländer in Gange, die eine Verlängerung der Mietpreisbremse bis 2029 erreichen wollen. Beteiligt sind unter anderem Hamburg, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern. Ohne die Verlängerung würden die entsprechenden Verordnungen der Länder spätestens am 31. Dezember 2025 auslau- fen, in mehreren Bundesländern sogar vorher. Auch die SPD im Norden unterstützen in ihrem Antrag diese Entfristungsforderung und fordert die Landesregierung auf, sich der Bundesratsinitiative anzuschließen. Die Mietpreisbremse sorgt in angespannten Wohnungsmärkten dafür, dass die Miete bei Abschluss eines neuen Mietvertrags im Grundsatz nicht mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Darüber, ob die Bremse in bestimmten Gebieten greift, entscheiden die Landesregierungen.TOP 7: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesaufnahmegesetzes, Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen (Drs. 20/2834), geplanter Aufruf 11:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten 9TOP 19: Der Lübecker Hafen muss erreichbar bleiben, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 20/2730), geplanter Aufruf 11:30 Uhr, geplante Redezeit 30 MinutenDie Sozialdemokraten im Landtag sorgen sich um die Erreichbarkeit des Lübecker Hafens vor dem Hintergrund der von der Bahn geplanten Gleissanierung. In einem Antrag appel- liert die SPD-Fraktion an alle Beteiligten, „sich für eine durchgehende Erreichbarkeit des Lübecker Hafens durch den Schienengüterverkehr während der ab 2027 geplanten Gene- ralsanierung der Zugstrecke Lübeck-Hamburg einzusetzen“. In dem Antrag wird auf ein von der Hansestadt Lübeck in Auftrag gegebenes Gutachten hingewiesen, dass vor den mit einer Vollsperrung verbundenen „erheblichen“ Risiken für den Schienengüterverkehr, für Pendler und für Touristen warne. Um negative Auswirkun- gen abzumildern, werden in dem Antrag mögliche Alternativen genannt, wie etwa der vor- gezogene Ausbau der Strecke Lübeck-Bad Kleinen oder eine Verschiebung der Generals- anierung. Ansonsten bestehe die Gefahr, dass Verkehre dauerhaft von der umweltfreundli- chen Schiene auf die Straße verlagert werden. „Die Folgen wären erhebliche Belastungen für die regionale Infrastruktur und die Umwelt.“TOP 25: Mehr Gesundheit im Schulalltag fördern, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 20/2829), geplanter Aufruf 12:00 Uhr, geplante Redezeit 30 MinutenTOP 23: Verbot der Wildmuschelfischerei in der Flensburger Förde, Antrag der Fraktion des SSW (Drs. 20/2826), geplanter Aufruf 15:00 Uhr, geplante Redezeit 30 MinutenDie bisher EU-weit abgestimmten Maßnahmen zum Schutz der Ostsee umfassen laut An- gaben des Naturschutzbundes (Nabu) unter anderem bereits das Verbot der Grund- schleppnetzfischerei in den Gebieten Fehmarnbelt, Kadetrinne, Westliche Rönnebank, Ad- lergrund und Pommersche Bucht-Oderbank – und somit etwa zwei Drittel der Schutzge- bietsflächen. Die dänische Regierung steht kurz vor der Umsetzung eines Verbots für mit Schleppnetzen ausgeübte Wildmuschelfischerei im dänischen Teil der Flensburger Förde. Das fordert jetzt auch der SSW von der Landesregierung in Schleswig-Holstein. Zum Schutz und zur Verbesserung des Umweltzustandes sei es geboten, „dass auch auf deut- scher Seite ein analoges Verbot ausgesprochen“ werde, heißt es in einem Antrag. Erst Ende vergangenen Jahres hatte der Nabu kritisiert, dass die Bundesregierung mit Un- terstützung der EU die Grundschleppnetzfischerei in sensiblen Gebieten unterbinde, der- weil jedoch im nördlichsten Bundesland der Schutz von Riffen wie der Muschelbänke in der Flensburger Förde unzureichend bleibe. „Muschelbänke sind essenziell für das Öko- system der Ostsee“, hieß es. Sie dienten als Lebensraum und Nahrungsquelle für zahlrei- che Arten und spielten eine Rolle bei der Erhaltung der Wasserqualität. Laut Angaben des Landwirtschaftsministeriums ist gemäß der Küstenfischereiverordnung die Schleppnetzfischerei innerhalb von drei Seemeilen in den Küstengewässern der Ost- 10see verboten. Die Muschelbänke seien daher ausreichend geschützt. Lediglich in der inne- ren Flensburger Förde könne aufgrund eines Abkommens zwischen Deutschland und Dä- nemark noch Muschelfischerei stattfinden. Seit 2018 sind demnach allerdings dort keine Genehmigungen erteilt worden. Fischereiminister Werner Schwarz (CDU) hatte als Reaktion auf den Nabu-Vorstoß ein Verbot abgelehnt. Ihm seien keine Anhaltspunkte bekannt, dass die Wildmuschelfischerei in der Flensburger Förde wieder aufgenommen werden solle, sagte Schwarz. Etwaige An- träge müssten sowohl fischerei- als auch naturschutzrechtlich geprüft werden. Die ökologi- sche Relevanz von Miesmuschelbänken in der Flensburger Förde würde bereits im Rah- men einer potenziellen Antragsprüfung angemessen berücksichtigt, so Schwarz.TOP 2: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes Schleswig-Holstein und zur Aufhebung und Anpassung weiterer Rechtsvorschriften, Ge- setzentwurf der Landesregierung (Drs. 20/2553), Änderungsantrag der Fraktion der SPD (Drs. 20/2610), Ausschussüberweisung am 18. Oktober 2024, Bericht und Beschlussemp- fehlung des Wirtschafts- und Digitalisierungsausschusses (Drs. 20/2804), geplanter Aufruf 15:30 Uhr, geplante Redezeit 30 MinutenDie Landesregierung hat die Klimaneutralität für Schleswig-Holstein bis 2040 als Ziel aus- gegeben. Um dieses Ziel zu erreichen, soll das Energiewende- und Klimaschutzgesetz (EWKG) aktualisiert und mit konkreten Vorgaben ausgestattet werden. Nach kontroversen Diskussionen im Wirtschafts- und im Umweltausschuss wollen CDU und Grüne das Regel- werk nun beschließen, die endgültigen Formulierungen sollen in einer Ausschusssitzung am Rande der Plenartagung festgezurrt werden. Aus der Opposition kam teils heftige Kri- tik an dem Gesetz. Die Kernpunkte: Bis 2030 soll die Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen an Land auf mindestens 45 Terawattstunden (TWh) jährlich steigen. 2023 waren es 20,6 TWh, im Jahr 2012 noch 10,4 TWh. Der Fokus liegt dabei auf Solarenergie. So müssen neue Wohnge- bäude und Parkplätze mit mindestens 70 Stellplätzen künftig mit Photovoltaikanlagen aus- gerüstet werden. Für Fernwärmekunden soll es mehr Transparenz geben: Wärmenetzbe- treiber werden verpflichtet, jede Preisänderung in ein Meldeportal einzugeben. Unterneh- men, die Wärmenetze ineffizient betreiben und überdurchschnittlich hohe Betriebskosten haben, müssen demnach einen Sanierungsplan vorlegen. Wärmenetze in Schleswig-Holstein müssen spätestens ab 2040 klimaneutral betrieben werden. Verantwortlich für die Wärmeplanung sollen die Gemeinden sein, sie erhalten aber Unterstützung vom Land. Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern können ein vereinfachtes Verfahren durchlaufen. Für Kommunen, die wahrscheinlich keinen An- schluss an Wärme- oder Wasserstoffnetz erhalten, gibt es die Möglichkeit zu einem ver- kürzten Verfahren. Kreise und kreisfreie Städte werden verpflichtet, Konzepte zur Anpas- sung an die Folgen des Klimawandels zu erstellen. Das Land will die Erarbeitung der Kon- zepte mit jeweils 150.000 Euro fördern. 11Mit einem Änderungsantrag schaffen CDU und Grüne eine zentrale Stelle beim Statisti- kamt Nord, an die die Schornsteinfeger Daten zur Art und zur Leistung der Heizungen in Haushalten und Gebäuden liefern sollen. Diese Informationen sollen anonymisiert zur Fortschreibung der kommunalen Wärmepläne dienen. In einer Ausschussanhörung haben sich zahlreiche Fachleute zum Ziel der Energiewende bekannt, aber Kritik im Detail geäußert. Kommunale Landesverbände, Wohnungswirt- schaft sowie Bau und Handwerk befürchten einen hohen Verwaltungsaufwand und stei- gende Kosten für Verbraucher. Die FDP kritisiert „unrealistische Ziele“ und eine „an Plan- wirtschaft grenzenden Detailsteuerung“. Vertreter der Erneuerbare-Energien-Branche und Umweltverbände forderten hingegen noch strengere Vorgaben und ambitioniertere Maß- nahmen, um das 1,5-Grad-Ziel des Pariser Klimaabkommens zu erreichen. In Zweiter Lesung geht es zudem um einen Gesetzentwurf der SPD. Die Sozialdemokra- ten wollen Gemeinden, auf deren Gebiet Windkraft- und Solaranlagen errichtet werden, sowie die betroffenen Anwohner an den Gewinnen aus der Energieerzeugung beteiligen. „Dadurch werden die Gemeinden begünstigt, die sich für die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen an Land und von Freiflächen-Photovoltaikanlag im Sinne der Energiewende ausgesprochen haben, sowie deren Bürgerinnen und Bürgern“, heißt es in dem SPD-Papier: „Etwaige Belastungen werden ein Stück weit ausgeglichen.“ Profitieren sollen Orte und Haushalte, die in einem Radius von 2.500 Metern von den Anlagen liegen. Gemeinden sollen 0,2 Cent je eingespeiste Kilowattstunde Strom erhalten, bei Haushalten sollen es 0,1 Cent sein.TOP 28: Umsetzung der Beschlüsse der 33. Ostseeparlamentarierkonferenz 2024 in Hel- singør: Zusammenarbeit und Resilienz in der Ostseeregion stärken, Antrag der Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und SSW (Drs. 20/2833), geplanter Aufruf 16:00 Uhr, geplante Redezeit 30 MinutenTOP 30: Einrichtung einer Transfergesellschaft zur Vermeidung von Massenarbeitslosigkeit bei der FSG-Nobiskrug, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 20/2844), geplanter Aufruf 16:30 Uhr, geplante Redezeit 30 MinutenIm Dezember vergangenen Jahres haben die Amtsgerichte Flensburg und Neumünster für die Werften FSG in Flensburg und Nobiskrug in Rendsburg ein Insolvenzeröffnungsverfah- ren eingeleitet. Das Verfahren für die kriselnde Werftengruppe des Investors Lars Wind- horst mit rund 500 Mitarbeitern dauert immer noch an, die SPD-Fraktion verlangt nun von der Landesregierung die Finanzierung einer Transfergesellschaft. „Angesichts der Insol- venz der FSG-Nobiskrug droht ein massiver Verlust von Arbeitsplätzen, falls der laufende Investorenprozess nicht rechtzeitig abgeschlossen wird“, heißt es zur Begründung im An- trag. Am 31. Januar ende das Insolvenzgeld für die Beschäftigten, es gelte deren berufliche Perspektive zu sichern. „Daher gilt es nun hierfür die wichtigste Brücke zu bauen“, sagte 12der wirtschaftspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Kianusch Stender bei Vorstellung des Antrags. Die Beratungen des Wirtschaftsausschusses hätten gezeigt, dass die Lan- desregierung auf die Gründung einer Transfergesellschaft schlecht vorbereitet ist. „Dass es sich bei der FSG-Nobiskrug um ein Unternehmen in Schwierigkeiten handelt, ist nicht erst seit gestern bekannt“, betonte Stender. Das Ministerium habe sich allerdings nicht angemessen auf das Szenario vorbereitet, kritisiert er. Dies könne das weitere Vor- gehen zur Werftenrettung gefährden. In der Wirtschaftsausschusssitzung vom 22. Januar gab man sich von Seiten des Wirt- schaftsministeriums optimistisch. Es gebe zwei Investoren für die Werften. „Ich kann Ihnen mitteilen, dass die Gespräche gut laufen“, hatte Wirtschafts-Staatssekretärin Julia Cars- tens gesagt. Man befinde sich derzeit im Austausch mit den Insolvenzverwaltern, um die Finanzierung der notwendigen Transfergesellschaften an beiden Standorten auf die Beine zu stellen. Erst, wenn hierfür die Rahmenbedingungen im Detail feststünden, könne das Land diese mit Bürgschaften unterstützen. Dafür gebe es enge Grenzen, die Anforderungen seien sehr streng, so Carstens. „Die Landesregierung wird alles dafür tun, dass beide Standorte erhalten bleiben und die Arbeitsplätze gesichert werden.“ Dann stehe man mit Bürgschaf- ten bereit. Man sei zuversichtlich, dass auf beiden Werften unter neuen Eignern bald wie- der Schiffe gebaut werden können.TOP 31: Das Land steht zum zügigen Weiterbau der A 21 bis zum Barkauer Kreuz, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 20/2845), geplanter Aufruf 17:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minu- tenDie FDP-Fraktion möchte von der Landesregierung wissen, wie sie zum möglichen Bau einer Stadtbahn in Kiel steht. Auch über die Form und Höhe möglicherweise zur Verfü- gung gestellter finanzieller Mittel des Landes soll laut Berichtsantrag im Plenum informiert werden. Im Dezember hatten Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) und der Kieler Oberbürgermeister Ulf Kämpfer (SPD) eine Absichtserklärung zur Finanzierung einer Stadtbahn der Landeshauptstadt unterschrieben. Dabei wurden bereits konkrete Summen genannt. So bekenne sich das Land laut Günther dazu, die Stadt bei den Mehrkosten der ersten Planungsstufen der Stadtbahn in Höhe von 700.000 Euro zu unterstützen. Des Weiteren wolle die Landesregierung auch bei den weiteren Planungskosten 25 Prozent übernehmen – dafür seien weitere 3,8 Millionen Euro angesetzt. Die erste Linie der Stadtbahn soll 2034 in Betrieb gehen und eine Länge von 1,3 Kilometern haben. Das vollständige Bahnnetz soll spätestens 2040 fertig sein – dann will Schleswig-Holstein klimaneutral sein. 13 Freitag, 31. Januar, 10 bis 14 UhrTOP 21+34: Gemeinsame Beratung a) Neuer Schwung für die Wirtschaft – Zeit für einen neuen wirtschaftspolitischen Kurs, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 20/2744), b) Arbeits- zeitgesetz zeitgemäß weiterentwickeln - Bedürfnissen von Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeit- nehmern und Betrieben im Rahmen von Tarifverträgen gerecht werden, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 20/707), Alternativantrag der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen (Drs. 20/749), Bericht und Beschlussempfehlung des Sozialausschusses (Drs. 20/2748(neu)) sowie c) Wir müssen in einen neuen Aufschwung für Schleswig-Holstein investieren, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 20/2856), geplanter Aufruf 10:00 Uhr, ge- plante Redezeit 60 MinutenDie Schwächephase der deutschen Wirtschaft wird sich nach Einschätzung der Experten bis ins laufende Jahr ziehen, und auch um die konjunkturelle Lage in Schleswig-Holstein steht es nicht gut. So ist der IHK-Konjunkturklimaindex zum Ende vergangenen Jahres von 92,6 auf 86,4 Punkte gefallen. Seit gut zwei Jahren liegt der Wert somit konstant unter dem langjährigen Mittel von 107 Punkten. Die Geschäftsaussichten fallen pessimistisch aus: Nur elf Prozent der Unternehmen erwarteten im Herbst 2024 in den kommenden zwölf Monaten eine Verbesserung ihrer Situation (Vorquartal: 12 Prozent). Nun präsentiert die FDP-Landtagfraktion einen vierseitigen Antrag, in dem wenige Wochen vor der Bun- destagswahl für einen „wirtschaftspolitischen Kurswechsel“ geworben wird. „Es braucht eine Neuausrichtung des wirtschaftspolitischen Kurses in Deutschland, durch den neuer Schwung und neue Dynamik für die Wirtschaft freigesetzt werden“, heißt es in dem Papier. Forderungen gelten unter anderem den Bereichen Marktwirtschaft (hier will die FDP mehr), Subventionen, Bürokratie und EU-Vorgaben (alles mit Abbauforderungen versehen), Energie (Forderung: Preisabsenkung) oder Arbeits-Attraktivität (Forderung: So- zialleistungs-System reformieren). Der kleinere Teil des Antrags bezieht sich auf Schles- wig-Holstein. Hier wird etwa gefordert, die Verknüpfung von Wirtschaft und Wissenschaft voranzutreiben, mehr Geld in die Straßensanierung zu stecken oder bei der Energieerzeu- gung auch die Türen für „Kernfusion sowie Anwendungen wie CCS“ offen zu halten. Die SPD bereichert die Debatte mit einem fünfseitigen Antrag, der zu großflächigen Inves- titionen unter anderem in Straßen, Häfen und Wohnraum für Fachkräfte aufruft. Bei der Stärkung der Infrastruktur sollen auch die kommunale Ebene und die Klimaneutralität im Blick behalten werden. Weiter ist im Antrag zu lesen: „Darüber hinaus fordert der Landtag ein entschlossenes Handeln der Landesregierung dabei, Werften durch Bürgschaften, o- der da, wo es sinnvoll ist, durch Beteiligungen abzusichern.“ Teil der Debatte sind zudem flexible Arbeitszeitmodelle, für die CDU und Grüne einen „Di- alogprozess“ starten wollen. Ein von den Liberalen eingebrachter Ursprungsantrag, die werktägliche Arbeitszeit mit Zustimmung der Arbeitnehmerschaft auf bis zu 13 Stunden verlängern zu können, war im Ausschuss abgelehnt worden. 14TOP 4: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften, Gesetzent- wurf der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen (Drs. 20/2574), Ausschussüber- weisung am 16. Oktober 2024, Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechts- ausschusses (Drs. 20/2841) geplanter Aufruf 11:00 Uhr, geplante Redezeit 30 MinutenEhrenamtlich Engagierte in Gemeinderäten und Kreistagen können voraussichtlich bald auch per Bild- und Tonübertragung an den Sitzungen der Kommunalgremien teilnehmen, wenn sie persönlich nicht erscheinen können – etwa aus beruflichen, familiären oder ge- sundheitlichen Gründen. Dadurch soll die Arbeit in der Lokalpolitik attraktiver werden. Das sieht ein Gesetzentwurf von CDU und Grünen vor, der im Januar vor der Verabschiedung steht. Die endgültigen Formulierungen in der Gemeindeordnung und der Kreisordnung will der Innen- und Rechtsausschuss in einer Sondersitzung am Rande der Plenartagung be- schließen. Aus der Opposition kamen positive Signale zu dem Vorhaben. Laut dem Entwurf können Kreise und Gemeinden entsprechende Regelungen in ihren Hauptsatzungen verankern, die auf Ausschüsse und Beiräte ausgeweitet werden können. Zum Jahresbeginn 2027 soll die Regelung zur Pflicht werden, wenn ein Mitglied dies wünscht. Dieser Passus war in der Ausschussberatung umstritten. Kritiker äußerten ver- fassungsrechtliche Bedenken, weil das Land mit einer solchen Verpflichtung in die Eigen- ständigkeit der Kommunen eingreife. Zudem wurden Extra-Kosten befürchtet, denn das Land müsse möglicherweise für die technische Ausrüstung in den Sitzungssälen gerade- stehen. Wer der Sitzung aus der Ferne beiwohnen will, muss dies laut dem Gesetzentwurf spätes- tens zwei Tage vor dem Termin ankündigen. Auch bei diesem Punkt gab es Einwände: Mitglieder könnten auch kurzfristig verhindert sein. Weitere Anmerkungen betrafen den Datenschutz, insbesondere von Kindern und Jugendlichen, falls die Sitzungen im Internet gestreamt werden. Die Videoübertragung soll laut Entwurf so sicher sein, dass auch bei nichtöffentlichen Ta- gesordnungspunkten die Vertraulichkeit gewahrt bleibt. Stehen Wahlen an, so ist eine Teil- nahme per Bildschirm allerdings nur möglich, wenn kein anderes Mitglied Einspruch er- hebt. Bei der konstituierenden Sitzung muss jedes Mitglied vor Ort sein. Und: Der oder die Vorsitzende muss grundsätzlich persönlich anwesend sein. Seit der Corona-Pandemie haben Gemeinderäte die Möglichkeit, in einer Notlage komplette Sitzungen per Videokon- ferenz abzuhalten. Dies soll aber ein Instrument für außergewöhnliche Notlagen bleiben, denn es handele sich um „eine absolute Ausnahmevorschrift“, wie es im Gesetzentwurf heißt.TOP 33: Privilegierung von Batteriespeichern, Wärmespeichern und Anlagen zur klimaneut- ralen Wärmeerzeugung ermöglichen, Antrag der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen (Drs. 20/2855), geplanter Aufruf 11:30 Uhr, geplante Redezeit 30 MinutenDie Koalitionsfraktionen wollen erreichen, dass Batterie- und Wärmespeicher leichter als bisher eine Baugenehmigung erhalten. Dafür soll die Landesregierung beim Bund auf eine 15entsprechende Ergänzung des Baugesetzbuches (BauGB) hinwirken. Das Problem: Para- graf 35 des BauGB sieht zwar vor, dass Anlagen „der öffentlichen Versorgung mit Elektri- zität“ oder der „Nutzung solarer Strahlenenergie“ im Außenbereich errichtet werden dür- fen, allerdings nur, wenn sie der Nahversorgung oder „einem ortsgebundenen gewerbli- chen Betrieb“ dienen. Speicher in der Umgebung eines Windparks oder eines Umspann- werks sind hingegen in der Regel Teil eines überregionalen Netzes. „Bisher wurde regelmäßig keine Ortsgebundenheit festgestellt“, betonen CDU und Grüne. Die Anlagen durften deswegen nicht gebaut werden, obwohl sie für die „Dekarbonisierung des Wärmesektors“ wichtig seien und „eine entscheidende Rolle für den Erfolg der Trans- formation unseres Energiesystems“ spielten. Aktuell plant der schwedische Energiekonzern Vattenfall den Bau eines stationären Batte- riespeichers in Krümmel bei Geesthacht (Kreis Herzogtum Lauenburg). Derzeit werde mit einer Speicherkapazität von 400 Megawatt geplant. Vattenfall erklärte, dass es sich bei dem gespeicherten Strom wahrscheinlich zu einem großen Anteil um Solarstrom handeln werde. Für den Batteriespeicher rechnet der Energiekonzern mit einem Investitionsvolu- men in dreistelliger Millionenhöhe. Eine Investitionsentscheidung werde allerdings erst nach Abschluss der Planungen und dem Vorliegen der Genehmigungen getroffen, laut Vattenfall voraussichtlich 2026.TOP 35: Mündlicher Bericht zur Position der Landesregierung zur Unterstützung einer mög- lichen Stadtbahn in Kiel, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 20/2857), geplanter Aufruf 12:00 Uhr, geplante Redezeit 30 MinutenDie FDP-Fraktion möchte von der Landesregierung wissen, wie sie zum möglichen Bau einer Stadtbahn in Kiel steht. Auch über die Form und Höhe möglicherweise zur Verfü- gung gestellter finanzieller Mittel des Landes soll laut Berichtsantrag im Plenum informiert werden. Im Dezember hatten Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) und der Kieler Oberbürgermeister Ulf Kämpfer (SPD) eine Absichtserklärung zur Finanzierung einer Stadtbahn der Landeshauptstadt unterschrieben. Dabei wurden bereits konkrete Summen genannt. So bekenne sich das Land laut Günther dazu, die Stadt bei den Mehrkosten der ersten Planungsstufen der Stadtbahn in Höhe von 700.000 Euro zu unterstützen. Des Weiteren wolle die Landesregierung auch bei den weiteren Planungskosten 25 Prozent übernehmen – dafür seien weitere 3,8 Millionen Euro angesetzt. Die erste Linie der Stadtbahn soll 2034 in Betrieb gehen und eine Länge von 1,3 Kilometern haben. Das vollständige Bahnnetz soll spätestens 2040 fertig sein – dann will Schleswig-Holstein klimaneutral sein.TOP 37: Private Altersvorsorge stärken!, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 20/2859), ge- planter Aufruf 12:30 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten 16TOP 38: Bericht der Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein bei der Präsidentin des Schleswig-Holsteinischen Landtages, Tätigkeitsbericht 2023 (Drs. 20/2211), Bericht und Beschlussempfehlung des Sozial- ausschusses (Drs. 20/2777), geplanter Aufruf 13:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minu- tenHinweis: Aktuelle Informationen zu den Themen der Landtagssitzung finden Sie im Internet unter sh- landtag.de unter plenum-online. An den Sitzungstagen bietet plenum-online rund eine Stunde nach jeder Debatte eine Zusammenfassung der wichtigsten Informationen und Ergebnisse. Auch über Veränderungen der Tagesordnung sowie zeitliche Verschiebungen werden Sie über den aktualisierten Zeitplan auf dem Laufenden gehalten. Die Debatten des Schleswig-Holsteinischen Landtages können live im Internet mitverfolgt werden unter ltsh.de/ParlaTV. Der Sender Kiel TV (Offener Kanal Kiel) überträgt die Plenartagung live im Fernsehen und im Internet unter okkiel.de/. 17 Reihenfolge der Beratung der 29. TagungHinweis: Soweit einzelne Tagesordnungspunkte durch Fettung hervorgehoben sind, ist der Beginn der Beratung zeitlich festgelegt. angemeldete Voraussichtl. Redezeit Beginn der TOP Beratung Mittwoch, 29. Januar 2025 1 Aktuelle Stunde "Position der Landesregierung infolge der aktuellen 60 10:00 Äußerungen des Ministerpräsidenten zu schnellen und kompromiss- losen Änderungen in der Migrationspolitik" 3+29+ Haushaltsberatungen 2025 90 11:00 36+39 +46 9 Ersatzwahl von Mitgliedern des Notausschusses 0 12:30 10 Wahl eines Mitglieds für die "Stiftung für die Friesische Volksgruppe im 0 12:30 Lande Schleswig-Holstein (Friesenstiftung)" 11 Ersatzwahl eines Mitglieds und einer Stellvertreterin des Parlamentari- 0 12:30 schen Kontrollgremiums des Verfassungsschutzes 12 Nachbesetzung des Verwaltungsrates der Anstalt Schleswig-Holsteinische 0 12:30 Landesforsten 13 Ersatzwahl für den Richterwahlausschuss 0 12:30 14 Ersatzwahl für den Wahlkreisausschuss nach § 17 LWahlG 0 12:30 15 Ersatzwahl eines stellvertretenden Mitglieds des Gremiums nach § 8a 0 12:30 Abs. 3 Landesministergesetz 16 Ersatzwahl für Mitglieder des Notausschusses 0 12:303+29+ Fortsetzung Haushaltsberatungen 2025 150 15:00 36+39 +46 Donnerstag, 30. Januar 2025 27+48 Unterrichtsversorgung statt Unterrichtsausfall sowie Bericht über die 30 10:00 Unterrichtssituation 2023/24 32 Mit der Mietpreisbremse langfristig stabile und bezahlbare Mieten sicher- 30 10:30 stellen 7 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesaufnahmegesetzes 30 11:00 19 Der Lübecker Hafen muss erreichbar bleiben 30 11:30 25 Mehr Gesundheit im Schulalltag fördern 30 12:00 23 Verbot der Wildmuschelfischerei in der Flensburger Förde 30 15:00 2 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewende- und Klima- 30 15:30 schutzgesetzes Schleswig-Holstein und zur Aufhebung und Anpassung weiterer Rechtsvorschriften 28 Umsetzung der Beschlüsse der 33. Ostseeparlamentarierkonferenz 2024 30 16:00 in Helsingør: Zusammenarbeit und Resilienz in der Ostseeregion stärken 30 Einrichtung einer Transfergesellschaft zur Vermeidung von Massenar- 30 16:30 beitslosigkeit bei der FSG-Nobiskrug 31 Das Land steht zum zügigen Weiterbau der A 21 bis zum Barkauer Kreuz 30 17:00 Freitag, 31. Januar 2025 21+34 Gemeinsame Beratung 60 10:00 a) Neuer Schwung für die Wirtschaft – Zeit für einen neuen wirt- schaftspolitischen Kurs b) Arbeitszeitgesetz zeitgemäß weiterentwickeln - Bedürfnissen von Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmern und Betrieben im Rahmen von Tarifverträgen gerecht werden c) Wir müssen in einen neuen Aufschwung für Schleswig-Holstein in- vestieren 4 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften 30 11:00 18 33 Privilegierung von Batteriespeichern, Wärmespeichern und Anlagen zur 30 11:30 klimaneutralen Wärmeerzeugung ermöglichen 35 Mündlicher Bericht zur Position der Landesregierung zur Unterstützung ei- 30 12:00 ner möglichen Stadtbahn in Kiel 37 Private Altersvorsorge stärken! 30 12:30 38 Bericht der Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten des Landes 30 13:00 Schleswig-Holstein bei der Präsidentin des Schleswig-Holsteinischen LandtagesZu folgenden Tagesordnungspunkten ist eine Aussprache nicht vorgesehen: TOP Redezeit 41 Agrar- und Umweltpolitik mit den Menschen 0Zu den Tagesordnungspunkten ohne Aussprache ist eine Gesamtabstimmung vorgesehen (Sammeldrucksache 20/2884): TOP 5 Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag ElbX und zum Staatsvertrag ELbB 6 Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Schleswig-Holstein zur Änderung des Staatsvertrages über die Errichtung eines gemeinsamen Statisti- schen Amtes als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts 8 Entwurf eines Gesetzes zur Zustimmung zum Staatsvertrag über die Kooperation in der Luftrettung zwi- schen dem Land Schleswig-Holstein und der Freien und Hansestadt Hamburg 18 Derzeit keine Beitragserhöhungen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk 20 Kinder- und Jugendpolitische Themen systematisch auf die Agenda setzen, Mitwirkung stärken und Struk- turen bedarfsdeckend ausbauen 22 Daten effizienter vernetzen 40 Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) 42 Mehr Akzeptanz durch Preistransparenz in der Fernwärme 44 Nachhaltiges Flächenmanagement in Schleswig-Holstein 2024 45 Bericht zum Strategie- und Strukturprozess Straßenbau- und StraßenverkehrsverwaltungEs ist beabsichtigt, die folgenden Punkte von der Tagesordnung abzusetzen: 17 Stand der Umsetzung des Koalitionsvertrages 26 Aufklärung über die Menstruation und Zugang zu kostenlosen Periodenprodukten verbessen 43 Schulbegleitung 2024 47 Personalstruktur- und Personalmanagementbericht 2024 des Landes Schleswig-Holstein (Berichtsjahr 2023) 49 Minderheiten- und Volksgruppenpolitik in der 20. Legislaturperiode (2022 – 2027) – Minderheitenbericht 2024Der folgende Punkt wurde zurückgezogen: 24 Verkaufs- und Abgabeverbot von Lachgas an Minderjährige