Bernd Buchholz zu TOP 26 "Entlastungen für Schausteller in Schleswig-Holstein"
13.12.2024 | WirtschaftBernd Buchholz zu TOP 26 "Entlastungen für Schausteller in Schleswig-Holstein" In seiner Rede zu TOP 26 (Entlastungen für Schausteller in Schleswig-Holstein) erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz: „Welche Bedeutung die Schaustellerinnen und Schausteller in unserem Land haben – gerade auch für die Atmosphäre auf Weihnachtsmärkten – das kann man dieser Tage überall besichtigen. Und denen das Leben zu erleichtern, muss und sollte unser aller Aufgabe sein.Ich glaube, es eint uns der gemeinsame Wille, dass einer, der durchs Land zieht und auch alkoholische Getränke ausschenkt, auf dem einen Jahrmarkt und dann auf dem Weihnachtsmarkt nicht jedes Jahr bis zu 30 verschiedene Genehmigungen einholen muss – und dafür jeweils auch noch Kosten in Höhe von 50 bis 150 Euro hat. Das sind einfach Bürokratiekosten.Wir sollten gemeinsam versuchen, das abzubauen und dazu zu kommen, dass man möglichst mit einer Genehmigung, hilfsweise – das scheint mir der Weg der Landesregierung zu sein – einer für jeden einzelnen Ort mit Ihrem Erlass hinbekommt.Meine Damen und Herren, jetzt kommt der zweite Teil meiner Rede. Beide Anträge hinterlassen mich ratlos. Und zwar, weil, lieber Kollege Stender, in der Tat hier so getan wird, als könne man sich mit einfach einem Erlass über die Rechtslage hinwegsetzen, obwohl die Landesregierung in der Antwort auf ihre Kleine Anfrage geschrieben hat, dass man da rechtliche Bedenken hat.Diese rechtlichen Bedenken würde ich gerne verstehen. Weil die rechtlichen Bedenken verstehe ich insoweit, als dass das Gutachten dieses Münchner Professors, der da auf eine Einschränkung der Berufsausübungsfreiheit kommt und sagt, dass das Ganze verfassungswidrig ist. Da habe ich auch so meine Zweifel.Was ich nicht verstehe, ist, dass offensichtlich den Betreibern reisegewerblicher Gaststätten, die von einer Niederlassung in einem anderen Mitgliedstaat der EU ihre Dienstleistungen in Deutschland erbringen und bei uns über keine Niederlassung verfügen, aufgrund des absoluten Verbotes nach der europäischen Dienstleistungsrichtlinie keine Gestattung nach § 12 des Gaststättengesetzes abverlangt werden darf.Das hieße, wenn das richtig ist, dass diejenigen, die aus Dänemark bei uns stehen, von denen darf man keine Gestattung verlangen, während man den Inländern eine Gestattung abverlangen und Gebühren dafür nehmen kann. Das klingt nach einer europarechtswidrigen Regelung.Insoweit könnte das Bundes-Gaststätten-Gesetz tatsächlich mit dem Europarecht nicht in Übereinstimmung zu bringen sein. Deshalb bitte ich Sie alle, dass wir uns im Januar in einer Ausschusssitzung mit der Rechtslage beschäftigen, in der uns auch das Ministerium seinen Entwurf des Erlasses einmal präsentiert.Wir können uns dann ja noch einmal beim Neujahrsempfang der Schausteller, ein Jahr nachdem das Thema das erste Mal thematisiert worden ist, das zweite Mal darüber unterhalten.Aber ich glaube, ehrlich gesagt, dass das, was die Landesregierung hier anstrebt, eine Regelung ist, die per Erlass dazu führen würde, dass Sie zwar jetzt nicht permanente Doppelgenehmigungen brauchen, aber dass trotzdem für jeden einzelnen Standort jeweils eine Genehmigung erzeugt werden müsste. Und ehrlich gesagt, halte ich das bei Menschen, die über eine Reisegewerbekarte verfügen und die ihre Zuverlässigkeit permanent nachgewiesen haben, nicht für erforderlich, wenn dann derjenige Betreiber des Marktes an dieser Stelle sagen kann, dass die Zuverlässigkeit nachgewiesen ist.Ich würde mir also eine umfassendere Regelung wünschen. Das kann ich aber derzeit nicht beurteilen. Deshalb beantrage ich, Frau Präsidentin, beide Anträge in den Wirtschaftsausschuss zu überweisen, um eine Regelung herbeizuführen, die jedenfalls im nächsten Jahr auf den Weihnachtsmärkten dafür sorgt, dass die Schaustellerinnen und Schausteller nicht mehr darüber klagen müssen, permanent nur Gebühren für Genehmigungen ausgeben zu müssen. Ich wünsche Ihnen allen, dass Sie heute, morgen oder übermorgen auf einem Weihnachtsmarkt Ihres Vertrauens den Glühwein nicht auf Ihren Mantel kippen, sondern in sich hinein.“Sperrfrist Redebeginn!Es gilt das gesprochene Wort. Bernd Buchholz Sprecher für Wirtschaft, Verkehr, Tourismus, Innen und Recht sowie Medien Kontakt:Till H. Lorenz Stv. PressesprecherTel.: 0431 988 1486 fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.deFDP-Fraktion Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: www.fdp-fraktion-sh.de