Sybilla Nitsch: Bürokratie-Entlastung für Schaustellerbetriebe überfällig
Presseinformation Kiel, den 13. Dezember 2024Es gilt das gesprochene Wort.Sybilla Nitsch TOP 26 Entlastungen für Schausteller*innen in Schleswig-Holstein – Überprüfung der mehrfachen Erlaubnispflicht bei reisegewerblichen Gaststätten Drs.20/2738„Vor allem würden die Änderungen für die Schaustellerbranche einen entscheidenden Unterschied machen, damit nicht nur Besucherinnen und Besucher etwa bei künftigen Weihnachtsmärkten ein Lächeln im Gesicht haben, sondern vor allem auch die Schaustellerinnen und Schausteller bei uns im Land.“Es ist Adventszeit. Überall im Land kann man Weihnachtsmärkte finden, die sich über eine große Beliebtheit freuen können. Auf den Weihnachtsmärkten tummeln sich Einheimische, wie auch an einigen Standorten vermehrt Gäste aus dem Ausland. Weihnachtsmärkte sorgen für Lichterglanz in diesen meist kurzen und dunklen Tagen. Wahrscheinlich waren viele von uns hier im Haus kürzlich schon einmal auf einen solchen Weihnachtsmarkt oder planen einen solchen Besuch für die kommenden Tage. Dabei ist es noch gar nicht so lange her, dass Weihnachtsmärkte und Volks- oder Dorffeste der Reihe nach abgesagt wurden. Eine lange Zeit, in der sich viele gezwungenermaßen anders orientieren mussten und andere Jobs übernehmen mussten, um über die Runden zu kommen. Diese Zeit ist nun vorbei. Erfreulich dabei ist, dass die Anzahl der Volksfeste in der Republik nach der Pandemie nicht kleiner geworden ist. Die Traditionen haben überdauert. Das ist schön. Die Angebotspalette beinhaltet ungefähr 9.750 Volksfeste im Jahr, deutschlandweit. Vor allem große und mittlere Volksfeste erfreuen sich weiterhin großer Beliebtheit und steigender Besuchszahlen. Insgesamt sind die Besuchszahlen auf den Volksfesten in Deutschland von 170 Mio. im Jahr 2000 auf 198 Mio. in 2023 gestiegen.Aufbauend auf dieser Erkenntnis, können Sie mir sicherlich zustimmen, wenn ich sage, dass viele dieser Weihnachtsmärkte und andere größere Feierlichkeiten ohne die Schaustellerbetriebe nicht in gewohnter Manier funktionieren könnten. In dieser Branche finden wir häufig Familienbetriebe vor, und eher kleinteiligere Strukturen, die sich doch sehr von denen anderer Betrieben ( ( 2unterscheiden. Wechselnde und ungewöhnliche Arbeitsorte gehen mit atypischen Arbeitszeiten einher. Es ist tatsächlich ein besonderer Berufszweig, der eben auch besondere Bedürfnisse hat. Von daher bewerten wir als SSW-Fraktion den Antrag des Kollegen Stenders durchaus positiv. Dabei geht es darum, eine Entlastung herbeizuführen, was die Erlaubnis- und Gebührenpflicht anbelangt. Vorbild dafür ist Nordrhein-Westfalen. Dort hat man sich mit einer großen Mehrheit dafür entschieden, einen entsprechenden Erlass aufzusetzen, der die Schaustellerbetriebe bürokratietechnisch entlastet. Eine solche Regelung würde auch unserem Land gut zu Gesicht stehen. Konkret geht es darum, dass Schaustellerbetriebe nicht mehr für jede einzelne Einheit auf dem gleichen Markt, jeweils die Papiere einholen müssen. Dies würde dann gesammelt stattfinden können. Zudem könnte man das so aufstellen, dass nicht länger gilt für jede Veranstaltung in jeder Kommune bei den Ordnungsbehörden eine Erlaubnis zu beantragen, um alkoholische Getränke ausschenken zu dürfen. Die entsprechende Gebühr würde ebenfalls wegfallen. Der Besitz einer Reisegewerbekarte soll alle gaststättenrechtlichen Erfordernisse abdecken. Eine solche Lösung wäre in der Tat pragmatisch und zielgerichtet. Ein Hinweis, den ich noch mitgeben möchte ist, auch an ähnliche Situationen zu denken und diese entsprechend mitzuberücksichtigen. Dabei denke ich an andere temporäre Verköstigungsstellen, wie etwa auf Wochenmärkten oder im Sommer an touristischen Orten oder auch auf Flohmärkten. Auch hier wäre eine Entlastung hilfreich. Vielleicht lässt sich dieses Beispiel integrieren, falls es nicht ohnehin schon so mitbedacht ist. Ich denke, darüber können wir uns noch im zuständigen Ausschuss unterhalten. Insgesamt ist der Antrag aus unserer Sicht äußerst sinnvoll. Und ein Beispiel für eine echte Bürokratie-Entlastung, die zielgerichtet sich an den Bedürfnissen einer Branche orientiert, die einen erheblichen Wirtschaftsfaktor für viele unserer Städte bedeutet. Vor allem würden die Änderungen für die Schaustellerbranche einen entscheidenden Unterschied machen, damit nicht nur Besucherinnen und Besucher etwa bei künftigen Weihnachtsmärkten ein Lächeln im Gesicht haben, sondern vor allem auch die Schaustellerinnen und Schausteller bei uns im Land.Hinweis: Diese Rede kann hier ab dem folgenden Tag als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek/