Kianusch Stender: Schausteller*innen entlasten!
Heimo Zwischenberger Pressesprecher der SPD-Landtagsfraktion Adresse Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel Telefon 0431 988 1305 Telefax 0431 988 1308 E-Mail h.zwischenberger@spd.ltsh.de Webseite www.spd-fraktion-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathekLANDTAGSREDE – 13. Dezember 2024Kianusch Stender Schausteller*innen entlasten! TOP 26: Entlastungen für Schausteller*innen in Schleswig-Holstein – Überprüfung der mehrfachen Erlaubnispflicht bei reisegewerblichen Gaststätten (Drs 20/2738)"Der Duft von gebrannten Mandeln, der erste Schluck Apfelpunsch mit Bratapfellikör, Menschen, die friedlich in Geselligkeit zusammenkommen. Das ist eine ganz besondere Weihnachtsstimmung, die durch unsere vielfältigen Weihnachtsmärkte entfacht wird.Aber nicht nur zu Weihnachten, auch auf den vielen Jahrmärkten und Dorffesten sind es die Schausteller*innen, die mit ihren Fahrgeschäften, Ständen und gastronomischen Angeboten zur Lebensfreude und dem Gemeinschaftsgefühl beitragen, Arbeitsplätze schaffen und den regionalen Tourismus fördern. Gerade wegen der enormen Belastungen der Branche während der Pandemie sollte es weiterhin unser Interesse sein, die Branche zu unterstützen und zu entlasten.Und dafür gibt es auch oft Gelegenheit. Ich erinnere mich zum Beispiel an den Neujahrsempfang der Schaustellerverbände im Januar. Ich erinnere mich so gut daran, weil einen Monat zuvor klar wurde, dass ich in den Landtag nachrücken würde. Und ich erinnere mich so gut daran, weil der Verbandspräsident Marco Lange damals über ein Thema besonders ausführlich sprach: Die Abschaffung der sogenannten doppelten Erlaubnispflicht.Diese Regelung verpflichtet Schausteller*innen, zusätzlich zur Reisegewerbekarte für jeden einzelnen Volksfestplatz eine gaststättenrechtliche Gestattung zu beantragen. Das Argument des Schaustellerbunds für die Abschaffung dieser Regel: Die Zuverlässigkeitsprüfung für den Ausschank wird, wie bei jeder anderen Kneipe, bei der Erteilung der Reisegewerbekarte durchgeführt. Die aktuelle Praxis hingegen führt zu unnötigen Bürokratie- und Kostenbelastungen für die Schausteller*innen, ohne nachweisbare Sicherheitsvorteile für die Kund*innen.Nach dem offiziellen Teil stand ich in einer kleinen Bier-Runde und habe mir das Ganze nochmal genauer erklären lassen, weil ich an diesem Problem etwas ändern wollte, sobald ich im April nachrücken würde. Neben mir stand eine renommierte CDU-Landespolitikerin, grinste mich an und sagte im Beisein von einigen Verbandsvertretern zu mir: „Bis April haben wir das längst erledigt.“ 1 Und da hat sich gezeigt, dass ich als blutiger Anfänger eine Sache nicht bedacht hatte: Ich bin, gutgläubig wie ich bin, von April 2024 ausgegangen. Aber auch ich lerne dazu, dieser Fehler wird mir nicht nochmal passieren.Ich finde ja, wir sollten beim Bürokratieabbau ein bisschen mehr aufs Gaspedal treten oder zumindest das einhalten, was wir zu solchen Zeitplänen sagen. Und deswegen helfen wir als Opposition gerne nach.Seit mehreren Jahren formuliert die Schaustellerbranche die Forderung nach einer Verbesserung der aktuellen Regelung. In einigen Ländern gibt es diese Hürde nicht mehr. Beispielsweise Baden- Württemberg, Bayern, Niedersachsen, Sachsen sowie Nordrhein-Westfalen haben sich dieser Sache schon angenommen. Der Verband nimmt sich als Vorbild die Regelungen in NRW. Denn nachdem der dortige Landtag am 16. April einstimmig per Antrag die Landesregierung aufforderte, die mehrfache Erlaubnis- und Gebührenpflichten abzuschaffen, erfolgte bereits am 25. April der entsprechende Erlass. So schnell kann es also gehen.Wir haben der Landesregierung viel Zeit gegeben, das Thema zu lösen und für Entlastungen der Schausteller*innen zu sorgen. Im Herbst haben wir dann mal mit einer Kleinen Anfrage nachgehakt. Ergebnis: Man kennt zumindest den Lösungsweg von NRW, erachtet ihn aber nicht als zielführend für das eigene Land. Ansonsten sei man mit den Verbänden im Gespräch. Von konkreten Zeitplänen keine Spur, umgesetzt ist auch noch nichts. Das, lieber Herr Madsen, verstehe ich nicht unter entschlossenem Bürokratieabbau.Zum Alternativantrag: Sie begrüßen in Ihren Anträgen ja immer eine ganze Menge. Und deswegen möchte ich Ihnen kurz vor Weihnachten sagen: Ich begrüße das auch. Ich begrüße zum Beispiel, dass Sie sich an meinem Wahlkreis, der Stadt Flensburg orientieren, was die Dauererlaubnisse anbelangt, die Simone Lange als Oberbürgermeisterin damals unbürokratisch auch schon kommunal ermöglicht hat. Und ich würde noch mehr begrüßen, wenn der Minister gleich in seiner Rede etwas zu dem konkreten Zeitplan sagen kann.Gewundert habe ich mich aber über letzten Absatz Ihres Antrags. Ich habe heute Morgen extra noch mit dem Verbandspräsidenten telefoniert und mir wurde erneut bestätigt, dass der Verband bei großen Veranstaltungen gesammelte Gestattungen durch den Veranstalter explizit begrüßen, also das genaue Gegenteil von dem, was Sie schreiben. Ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin: „Unser Vorschlag ist es, dass der jeweilige Veranstalter, ob privat oder städtisch, eine Gestattung für seine Veranstaltung beantragt, die dann für alle Beschicker dieses Festes gilt.“Zum Schluss: Bitte verstehen Sie diesen Antrag nicht als Affront. Ich weiß, Sie wollen die Bürokratieentlastungen genauso wie ich und viele andere. Betrachten Sie ihn eher als einen 2 freundlichen Hinweis, dass die Schaustellerbranche sich sehr freuen würde, wenn wir das bald gelöst bekommen." 3