Dagmar Hildebrand: TOP 29: Es geht gleichermaßen um den Schutz des ungeborenen Lebens
Schwangerschaftsabbruch | 13.12.2024 | Nr. 366/24Dagmar Hildebrand: TOP 29: Es geht gleichermaßen um den Schutz des ungeborenen Lebens Es gilt das gesprochene Wort!Frau Präsidentin,meine sehr geehrten Damen und Herren,lassen Sie mich zunächst ein paar grundsätzliche Bemerkungen voranstellen: Beim §218 StGB geht es um1) das Leben der Frau und2) um das Leben des ungeborenen KindesDas Thema ist äußerst sensibel, es geht hier regelmäßig um schwierige Lebenssituationen.Selbstverständlich habe ich am vergangenen Wochenende auch die Demonstrationen in Berlin und Karlsruhe gesehen, wo mehrere tausend Menschen für eine Reform des Schwangerschaftsabbruchs auf die Straße gegangen sind.Unabhängig davon gilt: Den Antrag von SPD und SSW zu einer etwaigen „Neuregelung der Vorschriften zum Schwangerschaftsabbruch“ können wir hier im Landtag gerne diskutieren. Und das werden wir in der gebotenen Sorgfalt und mit viel Sensibilität auch tun. Aber wichtig ist, dabei auch zu erkennen: Kiel ist nicht Berlin und bei dem Paragrafen 218 StGB geht es um Bundesrecht, nicht um Landesrecht.Die Kolleginnen und Kollegen von SPD und SSW betonen in ihrem Antrag auch, dass sie möchten, dass unsere Landesregierung sich im Bundesrat für den Gesetzentwurf von Rot-Grün einsetzen soll. Auch darüber können wir hier im Hause diskutieren.Wir sind als CDU bereit, uns des Themas Schwangerschaftsabbruch anzunehmen. Wir werden uns dazu die unterschiedlichen Positionen anhören, abwägen und genau prüfen, wie wir uns positionieren.Aktuell sieht die Regelung des § 218 StGB ja so aus, dass Schwangerschaftsabbrüche zwar rechtswidrig sind, aber in den ersten 12 Wochen Seite 1/2 Pressesprecher Max Schmachtenberg | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de straffrei bleiben, wenn eine entsprechende Beratung stattfindet. Eingriffe aus medizinischen Gründen oder nach einer Vergewaltigung sind ebenfalls straffrei.Jetzt wollen SPD und Grüne im Bund, offenbar im Hau-Ruck-Verfahren, eine Neuregelung erreichen und den Schwangerschaftsabbruch vollständig aus dem StGB entfernen und stattdessen in einem Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) regeln.Auch soll die drei Tage umfassende Wartefrist zwischen Beratung und Schwangerschaftsabbruch entfallen, Strafbarkeit nur noch für die Ärztinnen und Ärzte bestehen, die ohne Beratungsbescheinigung einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen.Für mich ist jenseits der genannten Vorschläge überhaupt nicht nachvollziehbar, wie die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner des Antrags im Bundestag auf die Idee kommen können, eine solche Frage könne man zwischen Ampel-Aus und Neuwahlen über die Weihnachtstage entscheiden. Das ist der Sache wirklich nicht dienlich.Ich denke, es gibt dazu Einiges zu besprechen. Und ja, das wollen wir auch gerne hier im Landtag tun, auch wenn wir nicht der Bundesgesetzgeber sind.Neben der ethischen und gesellschaftspolitischen Debatte möchte ich aber auch auf die Urteile des Bundesverfassungsgerichts verweisen, die eine klare Sprache sprechen:„Der Schwangerschaftsabbruch […] (muss) für die ganze Dauer der Schwangerschaft grundsätzlich als Unrecht angesehen und demgemäß rechtlich verboten sein“.Diese Formulierung können Sie in den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts nachlesen: Band 88, Seite 203. Und das Verfassungsgericht hat auch früher schon entsprechend formuliert.Die Fragen, die wir uns stellen müssen, lauten: Wie steht es um die derzeitige Regelung, inwieweit trägt die bisherige Regelung und ist sie vielleicht sogar die beste und kann beibehalten werden?Denn es geht gleichermaßen um den Schutz des ungeborenen Lebens, der laut Bundesverfassungsgericht gewährleistet sein muss, UND um das Selbstbestimmungsrecht der Frau, beidem wollen wir uns als CDU nicht verschließen.Aus Respekt vor diesem schwierigen Thema und insbesondere vor uns Frauen, verbietet es sich, hier im übereilten Schnellverfahren Entscheidungen zu treffen. Wir möchten das jedenfalls nicht! Wir möchten mit diesem sensiblen Thema keinen Wahlkampf machen. Daher beantragen wird die Überweisung in den Ausschuss. Seite 2/2 Pressesprecher Max Schmachtenberg | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de