Dr. Kai Dolgner zu TOP 5: Schwarzgrün handelt unredlich und unfair gegenüber der kommunalen Familie
Heimo Zwischenberger Pressesprecher der SPD-Landtagsfraktion Adresse Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel Telefon 0431 988 1305 Telefax 0431 988 1308 E-Mail h.zwischenberger@spd.ltsh.de Webseite www.spd-fraktion-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathekLANDTAGSREDE – 12. Dezember 2024Dr. Kai Dolgner Schwarzgrün handelt unredlich und unfair gegenüber der kommunalen Familie TOP 5: Gesetz zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes und der Gemeinde-ordnung (Drs 20/2528, 20/2599(neu), 20/2727)" Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, heute ziehen Sie also die FAG-Änderung im Schweinsgalopp ohne Änderungen durch. Das könnte Ihnen noch einmal auf die Füße fallen.Das FAG in der derzeitigen Form ist laut Urteil des Landesverfassungsgerichts vom 17.02.2023 teilweise verfassungswidrig, weil die Finanzströme und deren Änderung im Gesetz bedarfsgerecht zu begründen sind. Bedarfsgerecht und mit sorgfältiger Begründung, das ist das Mantra unseres Verfassungsgerichtes, welches es Ihnen vermutlich auch in anderem Zusammenhang noch ins Stammbuch schreiben wird.Das Gutachten zur Bedarfsgerechtigkeit der Zuweisung für die zentralen Orte war folgerichtig. Herausgekommen ist interessanterweise die Quote der Küstenkoalition. Das ist dieselbe Quote, die von der damaligen CDU-Opposition noch als Bevorteilung der kreisfreien Städte verdammt wurde. Nun gut auch beim Ministerpräsidenten bestimmt offenbar das Sein das Bewusstsein. Soweit aber nachvollziehbar.Aber dann sind Sie auf die famose Idee gekommen, die ungeliebte Streichung der Landesförderung beim Städtebau gleich mit unterzubringen. Super. Ein Verfassungsproblem gelöst, um gleich das nächste zu schaffen. Darauf habe ich Sie bereits in der ersten Lesung aufmerksam gemacht. Die zweifelnden Reaktionen auf Regierungsbank und bei den regierungstragenden Fraktionen sind mir noch gut erinnerlich. Aber lassen wir doch die Kommunen sprechen:„Die hier in Rede stehende Verankerung der Städtebauförderung als Zweckzuweisung im Finanzausgleich ist systemwidrig, klageanfällig, hat negative Vorbildwirkung und beinhaltet einen Eingriff in den kommunalen Finanzausgleich durch das Land Schleswig-Holstein. Die vorgesehene Regelung widerspricht unstrittig den Maßstäben, die das Landesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 27.01.2017 (LVerfG 4/15) zum kommunalen Finanzausgleich gebildet hat.“ Nun gehen Juristen in der Regel sehr zurückhaltend mit dem Begriff „unstrittig“ um, hier waren es aber gleich drei. Das sollte Ihnen zu denken geben. Und es ist ja auch ein Taschenspielertrick: 1 Zunächst wollten Sie die Landesmittel zur Städtebauförderung ersatzlos streichen. Das hat bisher keine Landesregierung gemacht – auch nicht im Zeiten viel schlimmerer Defizite. Upsi, ohne Landesförderung gibt es aber keine Bundesförderung. Trickreich bilden Sie einen neuen Vorwegabzug von 20 Mio. Euro. Für die Bundesförderung ist es nun scheinbar Landesgeld, saldiert bezahlen aber die Kommunen die Zeche. Ich übersetze das mal: Das wäre ungefähr so, als ob ich meinen Kindern das Taschengeld um den Betrag kürze, für den ich ihnen dann ein Eis spendiere. Nicht nur meine Kinder, sondern auch die Kommunen haben das natürlich durchschaut und sind entsprechend sauer. Dabei verstoßen auch noch ganz offen gegen Ihre eigenen Vereinbarungen mit den Kommunen vom 16. September 2020. Und da Sie auch nicht ansatzweise nachgewiesen haben, dass der Bedarf der Kommunen 20 Mio. weniger geworden ist, legen Sie heute auch noch unnötigerweise die Grundlage für die nächste Klage gegen das FAG. Wir sind zwar nicht mehr jung, aber brauchen das Geld trotzdem, ist jedenfalls weder eine sorgfältige noch eine bedarfsgerechte Begründung.Das Beispiel mit der Taschengeldkürzung meiner Kinder würde ich übrigens schon deshalb nicht machen, weil ich damit ein denkbar schlechtes Vorbild für Redlichkeit und Fairness abgeben würde. Das scheint Ihnen im Verhältnis zu den Kommunen aber nicht so wichtig zu sein.Vielen Dank." 2