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12.12.24
11:41 Uhr
CDU

Ole-Christopher Plambeck: TOP 5: Notwendige Änderungen des FAG und der GO

Finanzausgleich | 12.12.2024 | Nr. 360/24
Ole-Christopher Plambeck: TOP 5: Notwendige Änderungen des FAG und der GO Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
meine sehr geehrten Damen und Herren,
In zweiter Lesung geht es heute um notwendige Änderungen des FAG und auch Änderungen in der Gemeindeordnung.
Nach einer kommunalen Verfassungsbeschwerde hat das Landesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 17. Februar 2023 lediglich festgestellt, dass die Bemessung der Teilschlüsselmasse für Gemeinden und zentrale Orte keine aufgabengerechte Bedarfsermittlung zugrunde liegt. Dies wurde nun mit einem finanzwissenschaftlichen Gutachten nachgeholt.
Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass es keiner Änderung der Verteilung der Teilschlüsselmassen bedarf. Es bleibt also bei den Werten im § 4 des FAG. Im Übrigen wurde das FAG in seiner Fassung von 2021 bestätigt und die Verfassungsbeschwerde zurückgewiesen.
Das Landesverfassungsgericht hatte zudem geurteilt, dass wir als Gesetzgeber das FAG spätestens zum 31.12.2024 entsprechend anpassen müssen. Das setzen wir nun heute um.
Zudem wird in § 4 geregelt, dass die Landeshaushaltsordnung nicht mehr für zweckgebundene Schlüsselzuweisungen und zweckgebundene Vorwegabzüge gilt, was schlichtweg Bürokratieabbau bedeutet und damit den Kommunen hilft.
Die weitere Änderung im FAG betrifft den § 5. Die Regelüberprüfung wird von 2024 auf 2028 verschoben, sodass die Ergebnisse aus dieser Überprüfung zum FAG-Jahr 2030 umgesetzt werden sollen.
Das ist absolut sinnvoll, weil die Rechnungsstatistik derzeit noch nach dem kameralen Regelwerk arbeitet. Die Kommunen aber bereits auf die Doppik umgestellt haben. Ab dem nächsten Jahr wird die Rechnungsstatistik bundesweit doppisch erfolgen. Wenn man dann die Daten der Jahre 2025, 2026 und 2027 nach der neuen Rechnungsstatistik auswertet, wird es eine wesentliche bessere Datengrundlage


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Pressesprecher Max Schmachtenberg | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de geben, die notwendig ist, um dann das FAG aufgaben- und bedarfsgerecht anpassen zu können.
In der neuen Regelung in § 3 werden die Umsatzsteuermittel des Bundes vollumfänglich für die vorgesehenen Zwecke des Startchancen-Programms und die kommunale Wärmeplanung zur Verfügung stehen. Warum machen wir das? Ohne diese Änderung würden die Mittel in Höhe des Verbundsatzes von 18,33 Prozent in die gesamte Finanzausgleichsmasse fließen und dann nicht in vollem Umfang ihren Zweck zufließen.
Als Land setzen wir unser Versprechen der Unterstützung der Kommunen bei der Aufnahme und Integration von Geflüchteten um und erhöhen den Vorwegabzug für die Aufnahme und Integration um 2 Millionen Euro auf insgesamt 13 Millionen Euro aus Landesmitteln.
Eines der großen Themen in den Kommunen ist die Wärmewende. Dabei geht es darum, den Kommunen die bestmöglichen Bedingungen für die Umsetzung an die Hand zu geben. In der Gemeindeordnung wird daher die Möglichkeit geschaffen, dass Kommunen oder ihre Unternehmen im Leitungs- und Trassenbau tätig werden dürfen, was bisher nicht erlaubt war.
Wir können hier klar festhalten. Wir tun viel für unsere Kommunen in diesen schweren Zeiten.
Aber natürlich gehe ich hier auch auf den neuen § 26c FAG ein.
Es ist bekannt, dass das Land in einem Konsolidierungspfad über eine Milliarde Euro einsparen muss. Jede Einsparentscheidung ist eine schwere Entscheidung. Dazu zählt auch der Landesanteil der Städtebauförderung von derzeit 20,3 Millionen Euro. Das ist keine leichte Entscheidung.
Denn natürlich ist uns die enorme Bedeutung der Städtebauförderung bewusst, die seit Anfang der 1970er Jahre mehr als eine Milliarden Euro den Kommunen gebracht hat. Deswegen stellen wir das Instrument „Städtebauförderung“ auch gar nicht in Frage. Aufgrund der notwendigen Konsolidierung wird der Landesanteil zukünftig über einen neuen Vorwegabzug über das FAG finanziert. Damit werden die Bundesmittel der Städtebauförderung für unsere Kommunen gesichert und die Kommunen können fest mit den Beträgen rechnen. Für die Empfängerkommunen ändert sich also gar nichts. Sie können verlässlich mit den Mitteln planen.
Ich halte das hier für eine sehr gute Lösung in diesen schweren Zeiten. Am Ende reden wir gerade einmal von einem Prozent der Gesamtschlüsselmasse. Dieses eine Prozent ist verhältnismäßig, wenn wir dadurch die Städtebauförderung als Ganzes erhalten.
Im Rahmen der Debatten in den Ausschüssen kam immer wieder der Vorschlag der Opposition, diesen Gesetzentwurf zu verschieben. Um das nochmal deutlich zusagen. Der sogenannte FAG-Reparaturauftrag hat Verfassungsrang und ist laut dem Urteil


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Pressesprecher Max Schmachtenberg | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de zwingend zum 31.12.2024 umzusetzen, was wir heute auch so beschließen werden.
Zudem sagte die Opposition, wir würden keine Anhörung zulassen. Das stimmt so nicht. Es gab eine schriftliche Anhörung und es ging der Opposition vor allem, um ihren Änderungsantrag. Nur dieser Änderungsantrag ist nicht neu. Genau das Thema haben wir im letzten Jahr umfangreich in einer schriftlichen und mündlichen Anhörung erörtert. Am 31. August 2023 erfolgte eine sehr umfangreiche mündliche Anhörung.
Das Thema Frauenhäuser und Frauenberatungsstellen, das Thema Tierheime und auch das Thema Schwimmsportstätten unterstützen, und das unterstelle ich jetzt einfach mal, alle Fraktionen in diesem Hause. Es geht aber um die Frage der Finanzierung und Mittelherkunft. Diese Frage kann erst im Januar mit dem Haushalt endgültig geklärt werden. Heute eine entsprechende Beschlussfassung zu machen, wäre eine finanzielle Vorfestlegung ohne Haushalt, das geht so nicht.
Nur das große Problem der FDP in der Sache ist. Es geht ihr nicht nur um Landesgeld, sondern auch um kommunales Geld aus der bestehenden Masse. Sie möchte kommunales Geld dafür verwenden. Und das, ohne mit den Kommunen darüber gesprochen zu haben. Ohne eine Einigung mit den Kommunen in der Sache geht das nicht.
Daher war es richtig, den Änderungsantrag im Ausschuss abzulehnen.



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Pressesprecher Max Schmachtenberg | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de