Lasse Petersdotter zum Umgang mit der Aktenordnung
PresseinformationEs gilt das gesprochene Wort! Landtagsfraktion Schleswig-Holstein TOP 19 – Missbilligungsantrag zum Umgang der Sozialministerin mit der Aktenordnung Pressesprecherin Claudia Jacob Dazu sagt der Fraktionsvorsitzende der Landeshaus Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Lasse Petersdotter: Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Mobil: 0172 / 541 83 53 presse@gruene.ltsh.de www.sh-gruene-fraktion.de Nr. 377.24 / 11.12.2024Wir halten diesen Antrag für unbegründet und werden ihn ablehnen Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren,ich bin bis heute vom Aufklärungsinteresse der Opposition nicht überzeugt. Ausgangs- punkt dieser Diskussion war eine kleine Anfrage der FDP. Die Staatssekretärin im So- zialministerium hatte früher als geplant aufgehört und der Kollege Vogt wollte die Hinter- gründe hierzu näher erläutert bekommen. In der Antwort wurde darauf verwiesen, dass die Staatssekretärin auf eigenen Wunsch ausgeschieden ist. Ich finde es richtig, eine solche Entscheidung nicht noch näher begründen zu müssen. Die FDP und die SPD wa- ren mit der Beantwortung dennoch unzufrieden. Dazu werden wir sicherlich nicht mehr einer Meinung werden.Der zweite Strang des hier vorliegenden Antrages dreht sich um die Aktenordnung. Hierzu muss einmal vorweg betont werden: Die Trennung von einer Staatssekretärin muss nicht begründet werden. Außerdem lohnt es sich, nochmal daran zu erinnern, was eigentlich der Zweck einer Akte ist. Eine Akte soll Entscheidungen nachvollziehbar ma- chen, etwa für eine wirksame Wissenskontinuität. Also nochmal: Eine Akte muss Ent- scheidungen nachvollziehbar machen. Und ich würde sagen, die Entscheidungen waren nachvollziehbar.Häufig geht es außerdem noch um die Frage, ob die Funktion automatisch löschender Nachrichten in Messengerdiensten aktiviert sein darf. Ja, diese Funktion darf genutzt wer- den. Trotzdem müssen aktenrelevante Inhalte veraktet werden. Dass Inhalte auch erst nach reichlich zeitlichem Verzug aktenrelevant werden können, ist kein neues Dilemma. Wir kennen es etwa von entsorgten Briefen. Aus Sicht der Cybersicherheit halte ich es für dringend sinnvoll, die Funktion der automatisch löschenden Nachrichten zu nutzen. Seite 1 von 2 So wie bei jedem Missbilligungsantrag in diesem Haus in den vergangenen vier Jahren wird auch dieser keine Mehrheit finden. Wir halten diesen Antrag für unbegründet und werden ihn ablehnen.Vielen Dank! *** Seite 2 von 2