Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

Pressefilter

Zurücksetzen
11.12.24
15:40 Uhr
CDU

Tobias Koch: TOP 15+18: Schleswig-Holstein leistet beim Ganztag deutlich mehr als andere Bundesländer

Ganztag | 11.12.2024 | Nr. 354/24
Tobias Koch: TOP 15+18: Schleswig-Holstein leistet beim Ganztag deutlich mehr als andere Bundesländer Es gilt das gesprochene Wort!
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren,
die erste gute Nachricht lautet: Bereits an 97% der öffentlichen Grundschulen in Schleswig-Holstein wird aktuell ein schulisches Ganztags- und Betreuungsangebot vorgehalten. Das spricht für gute Kommunalpolitik, die nicht erst aufgrund eines bundesgesetzlichen Rechtsanspruches handelt, sondern bereits seit vielen Jahren den Wünschen und Bedürfnissen ihrer Bürgerinnen und Bürger Rechnung trägt.
Mit der Einführung des Rechtsanspruchs ab 2026 fangen wir also nicht bei Null an, sondern ganz im Gegenteil: Die Ganztagsangebote an den Grundschulen sind bereits weit ausgebaut. Die zweite gute Nachricht lautet: Das Land Schleswig-Holstein unterstützt die Schulträger bei der Erfüllung des Rechtsanspruchs finanziell ganz erheblich und übernimmt 75 Prozent der Betriebskosten auf Basis einer Pro-Kopf- Pauschale.
Trotz der bekannten Haushaltslage ist das Land bereit, diese Unterstützung in dreistelliger Millionenhöhe zu leisten, obwohl der Rechtsanspruch nicht vom Land, sondern von den Kreisen zu erfüllen ist. Im Unterschied zu den anderen Bundesländern hat Schleswig-Holstein diese Beteiligung sogar sehr frühzeitig zugesagt und leistet finanziell mit dieser Zusage deutlich mehr als andere vergleichbare Bundesländer.
Die dritte gute Nachricht lautet: Für das im Antrag von SPD und SSW geforderte Rahmenkonzept hat Ministerin Prien auf der Landeskonferenz zum Schulischen Ganztag bereits im November die Eckpunkte vorgestellt.
Das endgültige Landesrahmenkonzept wird deshalb im Januar vorliegen. Dem Antrag von SPD und SSW können wir deshalb problemlos zustimmen, denn darin wird nichts anderes gefordert als das, was das Bildungsministerium ohnehin bereits macht.
Meine Damen und Herren, anders als SPD und SSW, die sich ausschließlich mit dem Landes-Rahmenkonzept beschäftigen, hat die FDP in ihrem mündlichen Berichtsantrag auch die Frage nach der Finanzierung und der Höhe der

Seite 1/3
Pressesprecher Max Schmachtenberg | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de Elternbeiträge aufgeworfen. Hierzu gibt es in der Tat noch Diskussionsbedarf, denn die abschließende Vereinbarung mit den Kommunen über die damit zusammenhängende Detailfragen ist bislang nicht zustande gekommen. Das vereinbarte Ziel war es, diese bis zum Ende des 1. Quartal 2025 abzuschließen.
Dabei müssen wir uns als Landtag die Frage stellen, ob wir es für richtig und angemessen halten, wenn das Land die von ihm gewährte 75%ige Betriebskostenfinanzierung an bestimmte Auflagen knüpft.
Was heißt das konkret?
Erste Frage: Halten wir es als Landtag für richtig, dass dem schulischen Ganztag ein pädagogisches Konzept zugrunde liegt?
Zweite Frage: Halten wir es als Landtag für richtig, dass für den schulischen Ganztag genauso wie im Kita-Bereich landesweit einheitliche Elternbeiträge gelten?
Dritte Frage: Halten wir es als Landtag für richtig, dass wie im Kita-Bereich auch für den schulischen Ganztag eine landesweite Sozialstaffel und Geschwisterermäßigung gelten?
Vierte Frage: Halten wir es als Landtag für richtig, dass es für Personal ohne pädagogische Qualifizierung ein Fortbildungskonzept geben muss?
Meine Damen und Herren, ich würde einmal davon ausgehen, dass zu diesen vier Fragen weitgehende Einigkeit hier im Hause herrscht, so wie das bei der Kita-Reform in diesen Grundzügen auch immer der Fall war.
Wenn wir diese Fragen aber mit Ja beantworten und wir es nicht für unangemessen halten, wenn das Land im Gegenzug zur Übernahme von 75 Prozent der Betriebskosten solche Auflagen macht, wenn wir uns darin also einig sind, dann würde ich mir wünschen, dass wir gemeinsam auf die Kommunen einwirken, damit diese den Abschluss der Finanzierungsvereinbarung nicht wegen der von uns allen gewünschten Vorgaben scheitern lassen.
Meine Damen und Herren, sicherlich ist die Regelung der Finanzierung zwischen Land und Kommunen ein spannender Aspekt in der politischen Debatte, er sollte uns aber nicht den Blick dafür verstellen, dass es beim schulischen Ganztag um etwas ganz anderes geht:
Nämlich um unsere Kinder, die nach der Schule gut aufgehoben sein sollen, deren Talente und Fähigkeiten mit zusätzlichen Angeboten gefördert werden sollen, für die wir uns Chancengerechtigkeit wünschen und deshalb mit dem schulischen Ganztag bestehende Benachteiligungen abbauen wollen und deren Entwicklung zu selbständigen Persönlichkeiten gefördert werden soll.
Darauf sollten wir die Kraft und die Zeit unserer politischen Arbeit verwenden und deshalb die notwendigen Finanzierungsfragen möglichst schnell und einvernehmlich


Seite 2/3
Pressesprecher Max Schmachtenberg | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de klären. Das wäre mein Wunsch in dieser vorweihnachtlichen Zeit und wir alle können unseren Teil dazu beitragen.



Seite 3/3
Pressesprecher Max Schmachtenberg | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de