Silke Backsen zum Landeswassergesetz
Presseinformation Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Mobil: 0172 / 541 83 53 presse@gruene.ltsh.de www.sh-gruene-fraktion.de Nr. 376.24 / 11.12.2024Die Erhöhung der Wasserabgabe ist vertretbar und not- wendig, um unsere Trinkwasserversorgung zu sichern Zu der heutigen (11.12.2024) Befassung mit dem Landeswassergesetz im Umwelt- und Agrarausschuss sagt die umweltpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Silke Backsen:Der vorliegende Entwurf des Landeswassergesetzes spiegelt die Herausforderungen wi- der, die zunehmende Dürreperioden und Starkregenereignisse uns stellen. Er enthält nicht weniger als einen Paradigmenwechsel in der Art und Weise, wie wir mit der kostba- ren Ressource Wasser umgehen. Er enthält zahlreiche konkrete Ansätze für Klimaschutz und Klimaanpassung und ist damit ein wichtiger Baustein für unseren Umgang mit Was- ser und Klima in den nächsten Jahrzehnten.Statt Regenwasser in großem Stil in den Kanalisationen zu sammeln, müssen wir wieder mehr versickern lassen und so unsere Grundwasservorräte auffüllen. Und auch im länd- lichen Raum müssen wir den Wasserrückhalt fördern, um Dürren besser vorzubeugen. Die Wiedervernässung von Mooren, das Anlegen von Flussauen und Retentionsflächen helfen enorm dabei, Wasser in der Landschaft zu halten und fördern ganz nebenbei noch die Artenvielfalt.Die Erhöhung der Wasserabgabe um wenige Cent pro Kubikmeter ist dabei begründet und verhältnismäßig. Seit 11 Jahren wurde die Abgabe nicht mehr erhöht, trotz zum Teil hoher Inflationsraten. Die jetzt vorgesehene Erhöhung bedeutet für eine vierköpfige Fa- milie Mehrkosten von rund fünf Euro im Jahr. Angesichts der allgemeinen Preis- und Kos- tensteigerungen ist eine Anpassung notwendig, damit die Trinkwasserversorgung auch weiterhin mit den zur Verfügung stehenden Mitteln finanziert werden kann.Die Landesregierung erhält hier auch keinen „Freifahrtschein“ für zukünftige Erhöhungen, Seite 1 von 2 sondern kann diese nur innerhalb sehr enger Grenzen vornehmen, nämlich im Rahmen der allgemeinen Inflation und auch nur dann, wenn diese seit der letzten Erhöhung mehr als 10 Prozent beträgt. Dass die Opposition sich bei einem sechzigseitigen Gesetzent- wurf an diesem Punkt aufhängt, zeigt, dass hier ein inhaltlich starkes Gesetz vorliegt. *** Seite 2 von 2