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09.12.24
16:24 Uhr
Landtag

Themen der Plenarsitzung Dezember

Nr. 133 / 9. Dezember 2024


Themen der Plenarsitzung: Regierungserklärung „Ideen – Chancen – Schleswig-Holstein“ und Berichtsantrag zur Halbzeitbilanz der Landesregierung sowie Ganztagsausbau, Schutz von Opfern häuslicher Gewalt, Landesblindengeld, Geldwäschebekämpfung und ein Missbilligungsantrag

Zu seiner 28. Tagung in der 20. Wahlperiode kommt der Landtag ab Mittwoch, 11. Dezember, für drei Tage im Plenarsaal in Kiel zusammen. Im Zentrum stehen ein Berichtsantrag zur Halbzeitbilanz der Landesregierung sowie eine Regierungserklärung zu „Ideen – Chancen – Schleswig-Holstein“, Anträge zum Ganztagsausbau im Land, ein Missbilligungsantrag zum Umgang der Sozialministerin mit der Aktenordnung, ein Gesetzentwurf zum besseren Schutz von Opfern häuslicher Gewalt, die Forderung nach einer Erhöhung des Landesblindengeldes sowie ein Bericht über das Konzept für eine Task Force zur Geldwäschebekämpfung.
Nähere Informationen zu allen Tagesordnungspunkten (TOP) mit Diskussion im Plenum enthält die folgende Vorschau in der Reihenfolge des geplanten Aufrufs der Themen. Den aktuellen Verlauf der Plenartagung begleitet plenum-online, die Internet-Zeitung des Landtages. Sie kann unter sh-landtag.de/ aufgerufen werden.


Mittwoch, 11. Dezember, 10 bis 18 Uhr

TOP 1+28: Regierungserklärung zum Thema "Ideen - Chancen – Schleswig-Holstein", Halb- zeit für die Günther-Regierung: Wo steht das Land nach zweieinhalb Jahren? Wohin führt 2



die Regierung das Land in den nächsten zweieinhalb Jahren?, Antrag der Fraktionen von SPD, FDP und SSW (Drs. 20/2742), geplanter Aufruf 10 Uhr, geplante Redezeit 120 Minuten

Das Plenum erwartet zur Halbzeit der fünfjährigen Legislaturperiode eine Regierungserklärung von Ministerpräsident Daniel Günther (CDU). Die angekündigte Erklärung, betitelt mit „Ideen – Chan- cen – Schleswig-Holstein“, hatte Günther wenige Tage nach einem formellen Berichtsantrag der Oppositionsfraktionen angekündigt. SPD, FDP und SSW wollen wissen: „Wo steht das Land nach zweieinhalb Jahren? Wohin führt die Regierung das Land in den nächsten zweieinhalb Jahren?“ In Schleswig-Holstein regiert seit Juni 2022 eine schwarz-grüne Koalition. Die CDU kam bei der ver- gangenen Landtagswahl auf 43,4 Prozent, ihr Koalitionspartner die Grünen auf 18,3. Insbesondere Sozialdemokraten und Liberale üben schon länger Kritik am Regierungsstil von CDU und Grünen, sprachen zuletzt von „Stillstand an zentralen Stellen“ (Serpil Midyatli, SPD) oder „we- nig Durchsetzungskraft“ (Christopher Vogt, FDP). Schwarz-Grün dagegen betont immer wieder ein enges Verhältnis – auch in parteipolitisch kniffligen Fragen wie etwa bei der Migrationspolitik. In seiner ersten Regierungserklärung nach seinem Amtsantritt hatte Günther den Klimaschutz, die Energiekosten und die soziale Gerechtigkeit als die größten Herausforderungen für die schleswig- holsteinische Politik in den kommenden Jahren bezeichnet. Das war im August 2022, wenige Mo- nate nach Beginn des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine. Stichwort Regierungserklärung: Der Ministerpräsident und die Mitglieder der Landesregierung haben die Möglichkeit, während ei- ner Plenarsitzung des Landtages eine Regierungserklärung, das heißt, eine Stellungnahme zu ei- nem aktuellen politischen Thema, abzugeben. Traditionell stellt ein frisch gewählter Regierungs- chef zum Beginn einer Wahlperiode sein Regierungsprogramm in einer ausführlichen Regierungs- erklärung vor. Die anschließende Aussprache des Landtages wird in der Regel durch den Opposi- tionsführer eröffnet. In der vergangenen 19. Wahlperiode (2017 bis 2022) hat die Landesregierung insgesamt 18 Regierungserklärungen auf die Tagesordnung gehoben, in der 18. Wahlperiode (2012 bis 2022) waren es 17.

TOP 11: Wahl einer Vizepräsidentin oder eines Vizepräsidenten sowie Wahl von stellvertre- tenden Mitgliedern des Landesverfassungsgerichts, Wahlvorschlag des Ausschusses zur Vorbereitung der Wahl der Mitglieder des Landesverfassungsgerichts (Drs. 20/2736), ge- planter Aufruf 12 Uhr, geplante Redezeit 20 Minuten

Nach der Aussprache zu der Regierungserklärung wird das Plenum einen neuen Vizepräsidenten am Landesverfassungsgericht wählen. Vorgeschlagen ist Carsten Löbbert. Außerdem werden zwei stellvertretende Mitglieder bestimmt. Die Vereidigung der Gewählten ist zu Beginn der Sitzung am Nachmittag um 15 Uhr durch Landtagspräsidentin Kristina Herbst vorgesehen. 3



TOP 10: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Änderung des Kinderta- gesförderungsgesetzes, Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grü- nen (Drs. 20/2747), geplanter Aufruf 12:20 Uhr, geplante Redezeit 0 Minuten

TOP 15+18: Guten Ganztag gestalten – Gemeinsam Qualität weiterentwickeln, Antrag der Fraktionen von SPD und SSW (Drs. 20/2714(neu)), Mündlicher Bericht zum Ganztagsausbau in Schleswig-Holstein, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 20/2718), geplanter Aufruf 15:10 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten

Ab dem Schuljahr 2026/27 besteht bundesweit ein Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung an der Grundschule: acht Stunden an jedem Werktag und maximal vier Wochen Ferien pro Jahr. Die Opposition hakt nach, wie das Bildungsministerium die Nachmittagsbetreuung konkret gestal- ten will. SPD und SSW fragen, wie Hausaufgabenbetreuung oder Sport- und Kulturangebote mit externen Partnern wie Vereinen, Musikschulen und Volkshochschulen gestaltet werden sollen. Die Landesregierung soll außerdem darlegen, wie der Personal- und Raumbedarf gedeckt werden soll. Diese Punkte stehen auch in einem separat per Antrag vorgelegten Fragenkatalog der FDP. Die Liberalen wollen zudem Auskunft über die Höhe der Elternbeiträge. Das Bildungsministerium führt seit mehreren Monaten Gespräche mit Schulträgern, Schulleitungen und externen Partnern über den Ganztag. Ende November wurden bei einer Fachtagung in Kiel erste Ergebnisse vorgestellt. Demnach soll es keine festen Vorgaben vom Land geben, sondern es sollen „die bestehenden Strukturen ausgebaut und qualitativ weiterentwickelt werden“, wie das Bil- dungsministerium mitteilt. Das pädagogische Rahmenkonzept soll im ersten Quartal 2025 vorlie- gen. Bei den Investitionskosten will das Land demnach 85 Prozent übernehmen, die Kommunen sollen 15 Prozent tragen – bezogen auf alle Bau- und Umbaumaßnahmen, die seit Oktober 2021 für den Ganztag in die Wege geleitet wurden. Die Betriebskosten teilen sich Land und Kommunen im Verhältnis 75 zu 25.

TOP 19: Missbilligungsantrag zum Umgang der Sozialministerin mit der Aktenordnung, An- trag der Fraktionen von SPD, FDP und SSW (Drs. 20/2719), geplanter Aufruf 15:40 Uhr, ge- plante Redezeit 30 Minuten

Die Entlassung der Staatssekretärin Marjam Samadzade durch Sozialministerin Aminata Touré (Grüne) war in den vergangenen Monaten mehrfach Thema im Innen- und Rechtsausschuss und erhielt große mediale Aufmerksamkeit. Mit einem Missbilligungsantrag wollen die Fraktionen von SPD, FDP und SSW nun die Ministerin für deren Aktenführung in dem Fall ermahnen. Touré habe mehrfach dienstliche Vorgänge zur Beendigung des Dienstverhältnisses ihrer Staatssekretärin we- der in Vermerkform noch anderweitig aktenkundig gemacht und dadurch mehrfach gegen die Ak- tenordnung der Landesverwaltung verstoßen, heißt es in dem Antrag der Opposition. 4



So seien mehrere Gespräche und Vereinbarungen zwischen der Ministerin und ihrer Staatssekre- tärin weder dokumentiert, noch in irgendeiner Form nachvollziehbar und transparent aufgezeichnet worden. Touré müsse dem sich aus dem Grundgesetz ergebenden Gebot der Aktenmäßigkeit, „präzisiert durch die Aktenordnung der Landesverwaltung, zukünftig korrekt nachkommen und dadurch sicherstellen, dass ihr Handeln vollständig, nachvollziehbar und transparent dokumentiert wird“. Zudem sei die Beantwortung einer Kleinen Anfrage des FDP-Abgeordneten Christopher Vogt durch die Landesregierung unvollständig erfolgt, heißt es weiter im Antrag. Die Landesregierung müsse zukünftig ihren Verpflichtungen aus der Landesverfassung nachkommen und Fragen Abge- ordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig beant- worten. Ein Missbilligungsantrag ist vor allem als ein öffentlichkeitswirksames Instrument der Opposition zu betrachten, verfassungsrechtliche Folgen zieht er nicht nach sich. Anders als beispielsweise das konstruktive Misstrauensvotum wird der Missbilligungsantrag nicht im Grundgesetz oder in der Ge- schäftsordnung des Schleswig-Holsteinischen Landtages oder des Bundestages erwähnt.

TOP 12: Einführung von Mindeststandards entlang der Bildungsbiografie konsequent fort- setzen – hohe Abschlussquoten sicherstellen, Antrag der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen (Drs. 20/2671(neu)), Alternativantrag der Fraktion des SSW (Drs. 20/2683), Änderungsantrag der Fraktion der SPD (Drs. 20/2688), Alternativantrag der Fraktion der FDP (Drs. 20/2697) geplanter Aufruf 16:10 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten

TOP 32: Gemeinsame Beratung, a) Kinder- und Jugendgewalt eindämmen und Hintergründe stärker beleuchten, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und SSW (Drs. 20/1193), Alternativantrag der Fraktion der SPD (Drs. 20/1241), b) Kinder- und Jugendgewalt entschieden entgegentreten, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und SSW (Drs. 20/2328), Alternativantrag der Fraktion der SPD (Drs. 20/2365), Bericht und Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses (Drs. 20/2540), geplanter Aufruf 16:40 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten

TOP 34: Tätigkeit des Petitionsausschusses in der Zeit vom 01.07.2024 bis 30.09.2024, Be- richt des Petitionsausschusses (Drs. 20/2725), geplanter Aufruf 17:10 Uhr, geplante Rede- zeit 5 Minuten 5


Donnerstag, 12.Dezember, 10 bis 18 Uhr

TOP 9: Entwurf eines Gesetzes zum besseren Schutz von Opfern häuslicher Gewalt und bei Nachstellungen durch den Einsatz der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und weitere Änderungen des Landesverwaltungsgesetzes, Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen (Drs. 20/2746), geplanter Aufruf 10 Uhr, geplante Redezeit 30 Minu- ten

Von Gewalt bedrohte Frauen sollen in Schleswig-Holstein besser geschützt werden. Die Regie- rungsfraktionen von CDU und Grünen wollen dazu ein „Gesetz zum besseren Schutz von Opfern häuslicher Gewalt und bei Nachstellungen durch den Einsatz der elektronischen Aufenthaltsüber- wachung“ ins Landesverwaltungsgesetz implementieren. Zwar gibt es Maßnahmen zum Schutz der Betroffenen wie etwa Betretungs- und Annäherungsverbote. „Aber man muss immer wieder feststellen, dass all das oftmals nicht ausreicht“, hatte Sozialministerin Aminata Touré bereits im September 2023 im Landtag gesagt. „Und deshalb finde ich die Fußfessel als schärfere Maß- nahme völlig richtig und begrüßenswert.“ Nach dem nun vorliegenden Gesetzentwurf könnte eine Person auf richterliche Anordnung „zum Tragen eines technischen Mittels verpflichtet werden“, wenn dessen elektronische Überwachung des Aufenthaltsortes zum Schutz einer gefährdeten Person erforderlich ist, weil ansonsten deren „Leben, Leib, Freiheit oder die sexuelle Selbstbestimmung“ gefährdet sind. Des Weiteren dürfte die Polizei Daten über den Aufenthaltsort verarbeiten und diese zu einem Bewegungsbild verbinden. Außerdem könnte die gefährdete Person ebenfalls ein technisches Gegenstück der Fußfessel zur Ortung tragen, womit der Schutzraum nicht mehr statisch auf Räumlichkeiten begrenzt wäre, son- dern beweglich würde. Bei einer Verletzung des Schutzraums könnte ein Alarm die Polizei schnell reagieren lassen. Das Bundesjustizministerium hatte Anfang vergangener Woche einen ähnlichen Entwurf für eine Gesetzesänderung vorgelegt, die Familiengerichten ermöglichen soll, in Fällen von häuslicher Gewalt eine Aufenthaltsüberwachung mit einer elektronischen Fußfessel anzuord- nen. Dies wird beispielsweise in Spanien bereits praktiziert. Hintergrund: Im Jahr 2023 ist laut Landespolizei in Schleswig-Holstein 4.516 Frauen von ihren Partnern Gewalt angetan worden. Vorsätzliche einfache Körperverletzung (2.591 Fälle) sowie Be- drohung, Stalking und Nötigung (1.240) kamen am häufigsten vor, in 21 Fällen von Partnerschafts- gewalt an Frauen standen am Ende ein Mord oder Totschlag. Bundesweite Zahlen zeigen einen Anstieg der Gewalt gegen Frauen. So stieg die Zahl der weibli- chen Opfer von Häuslicher Gewalt laut einer Auswertung des Bundeskriminalamts (BKA) um 5,6 Prozent auf 180.715. Auch bei Sexualstraftaten verzeichnet das BKA einen Anstieg. 2023 wurden demnach 52.330 Frauen und Mädchen Opfer von Sexualstraftaten – und damit 6,2 Prozent mehr als 2022. 6



Die Zahl der Straftaten, die ausschließlich auf frauenfeindlichem Gedankengut basieren, stieg im Jahr 2023 um mehr als 56 Prozent gegenüber 2022. Demnach wurden 322 Taten gegen Frauen erfasst, bei denen das Tatmotiv ausschließlich auf Vorurteile gegen Frauen oder das weibliche Ge- schlecht zurückgeht. Im Jahr 2022 waren es noch 206 Straftaten dieser Art.

TOP 27: Geschlechtsspezifischer Gewalt konsequent entgegentreten, Antrag der Fraktion des SSW (Drs. 20/2741), geplanter Aufruf 10:30 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten

Die SSW-Abgeordnete Jette Waldinger-Thiering hatte bereits im Februar-Plenum an die Landesre- gierung appelliert: „Stärken Sie unsere Fraueneinrichtungen und Frauenhäuser in unserem Land.“ Eine Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt „auf allen Ebenen“ fordert die SSW-Land- tagsfraktion nun in einem Antrag, bei dem es hauptsächlich um die Sicherstellung der Finanzie- rung von Beratungs- und Hilfsangeboten für Frauen geht. So dürfe „die psychosoziale Prozessbe- gleitung nicht dem Rotstift zum Opfer fallen“, heißt es, auch dürfe die Unterstützung für gewaltbe- troffene Kinder nicht gekürzt werden. Für die Durchführung bereits beschlossener Maßnahmen wie dem Hochrisikomanagement, bei dem in Schleswig-Holstein Polizei, Frauenhäuser, Frauenberatungsstellen sowie Jugendämter und weitere Institutionen kooperieren, um Schutzmaßnahmen für Gewaltbetroffene und deren Kinder zu erarbeiten, brauche es ebenfalls ausreichende finanzielle Mittel, so der SSW. Der Personalbe- darf in den Frauenhäusern steige durch diese Mehrarbeit, „aber die Finanzierung dafür steht noch aus. Wer eine Maßnahme beschließt, muss auch die Kosten tragen.“ Abgesehen davon betont der SSW, dass staatliche Maßnahmen sich stärker auf die Täter kon- zentrieren sollten. Neben der Prävention wird die Einführung der elektronischen Fußfessel für Tä- ter gefordert, wobei im Gegensatz zum aktuell im Plenum vorgestellten Gesetzentwurf der Regie- rungsfraktionen von CDU und Grünen der SSW allein die Einschränkung des Bewegungsradius der Täter verlangt, derweil „nicht die von psychischer und physischer Gewalt Betroffenen“ einge- schränkt werden sollen.

TOP 5: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes und der Ge- meindeordnung, Gesetzentwurf der Landesregierung (Drs. 20/2528), Änderungsantrag der Fraktionen von FDP und SSW (Drs. 20/2599(neu)), Ausschussüberweisung am 16. Oktober 2024, Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses (Drs. 20/2727), geplanter Aufruf 11 Uhr, geplante Redezeit 60 Minuten

TOP 13: Zustimmung des Landtags zum Entwurf einer „Landesverordnung zur Änderung der Landesverordnung über den Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein – Fortschrei- bung 2021“, Antrag der Landesregierung - Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport (Drs. 20/2706), geplanter Aufruf 12 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten 7


TOP 16: Agrar- und Umweltpolitik mit den Menschen, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 20/2716), geplanter Aufruf 15 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten

Die Liberalen ziehen mit drei, zum Teil bereits mehrfach im Plenum diskutierten Forderungen zur Umwelt- und Agrarpolitik zu Felde. Verlangt wird in dem vorliegenden Antrag eine Beteiligung der Land- sowie die Wasserwirtschaft bei der Wiedervernässung der Moore in Schleswig-Holstein, die Abschaffung des Vorkaufsrechts von Öko-Flächen seitens des Landes und die Ausweisung wolfs- freier Zonen an der Westküste. Unterschrieben ist der Antrag von dem umwelt- und agrarpoliti- schen Sprecher der FDP-Fraktion, Oliver Kumbartzky, der das Parlament verlassen wird. Er ist im Juni zum Bürgermeister von Büsum gewählt worden und will dort das Amt ab Februar kommenden Jahres bekleiden. Während bei der schrittweisen Rückumwandlung von entwässerten Mooren weitgehend Einigkeit in der Landespolitik herrscht ‒ Schleswig-Holstein ist ein moorreiches Bundesland, knapp zehn Prozent der Landesfläche werden von ihren kohlenstoffreichen Böden eingenommen –, scheiterte die FDP bereits mehrfach zum Thema Vorkaufsrecht. Zuletzt im Februar stellten sich alle anderen Fraktionen hinter das Recht des Landes auf sein Vorkaufsrecht, wenn Bauern ökologisch wertvolle Äcker, Wiesen und Felder veräußern wollen. Ein Vorstoß der Liberalen, das bestehende Kauf-Pri- vileg für Flächen in Naturschutz- und Natura-2000-Gebieten, in Nationalparks oder an Mooren zu streichen, wurde von CDU, Grünen, SPD und SSW zurückgewiesen. Ein großer Teil der angekauf- ten Flächen wird von der Stiftung Naturschutz erworben. Und beim Thema Wolf wird derzeit über den Schutzstatus gestritten. Zwar befürwortete das Ple- num im Oktober eine von der EU vorgeschlagene Herabstufung von „streng geschützt“ auf „ge- schützt“, lehnte aber weiterführende, von den Liberalen angeregte Einschränkungen ab. So war die FDP-Fraktion im Plenum für ein „wirksames Bestandsmanagement“ für den Wolf samt Beja- gung eingetreten – unabhängig von angerichteten Schäden. Zudem sollten nach dem Willen der FDP die Deiche als wolfsfreie Zonen definiert und Risse durch Hybridwölfe als Wolfsrisse aner- kannt werden

TOP 2: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bestattungsgesetzes, Gesetzentwurf der Landesregierung (Drs. 20/2090), Ausschussüberweisung am 24. Mai 2024, Bericht und Be- schlussempfehlung des Sozialausschusses (Drs. 20/2628), geplanter Aufruf 15:30 Uhr, ge- plante Redezeit 30 Minuten

Die Vorzeichen sind nach dem einstimmigen Zuspruch im Sozialausschuss gesetzt: Das schles- wig-holsteinische Bestattungsgesetz wird reformiert. Künftig soll es möglich sein, die Asche von Toten ohne Behältnis in festgelegten Bereich von Friedhöfen zu begraben oder zu verstreuen. Zu- dem werden sarglose Beisetzungen auf den Willen der verstorbenen Person hin zugelassen ‒ un- abhängig von religiösen oder weltanschaulichen Gründen. Und: Für Bestattungswälder werden 8



aufgrund der erhöhten Nachfrage die hoheitlichen Anforderungen an die Beschaffenheit und den Betrieb näher geregelt. Das Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen ist in weiten Teilen seit nunmehr über zehn Jahren unverändert in Kraft. „Die gesellschaftliche Entwicklung der Bestattungskultur zeigt sich auch in einem gesteigerten Interesse an verschiedenen Modernisierungen im Umgang mit Bestattung und Trauer“, heißt es in dem Vorwort des neuen, von der Landesregierung vorge- legten Gesetzentwurfs. Nicht erwähnt wird darin die „Reerdigung“ oder „Humankompostierung“, bei der Tote in einem abgeschlossenen Kokon auf ein pflanzliches Substrat aus Heu, Stroh und Schnittgut gebettet werden und nach 40 Tagen in Humus transformiert sein sollen. Hier bleibt es bei der zu Jahresbeginn beschlossenen Einstufung als Pilotprojekt. Auch wenn Begräbnisse künftig ohne Urne oder feste Behältnisse wie Sarg – hier reicht künftig ein Leichentuch – stattfinden können, der Friedhofzwang bleibt bestehen. Die Urne mit der Asche Verstorbener auf dem heimischen Kamin-Sims etwa bleibt untersagt.

TOP 21: Maßnahmenpaket zur Sicherstellung der pflegerischen Versorgung in Schleswig- Holstein, Antrag der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen (Drs. 20/2729), geplan- ter Aufruf 16 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten

TOP 24: Bericht zu den Auswirkungen des Krankenhausversorgungsverbesserungsgeset- zes (KHVVG) auf die akutstationäre Versorgung in Schleswig-Holstein, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 20/2735), geplanter Aufruf 16:30 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten

TOP 25: Kinder- und Jugendpolitische Themen systematisch auf die Agenda setzen, Mitwir- kung stärken und Strukturen bedarfsdeckend ausbauen, Antrag der Fraktion des SSW (Drs. 20/2737), geplanter Aufruf 17 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten



Freitag, 13. Dezember, 10 bis 14 Uhr

Zu Sitzungsbeginn wird die FDP-Politikerin Anne Riecke von Landtagspräsidentin Kristina Herbst vereidigt. Die 42-jährige Lehrerin kommt aus Hennstedt (Dithmarschen), wo sie rund zehn Jahre Bürgermeisterin war. Sie rückt für Oliver Kumbartzky nach, der einen Tag zuvor sein Mandat niederlegen will. Ihn zieht es an die Nordseeküste, wo er zum hauptamtlichen Bürgermeister von Büsum gewählt worden war und das Amt im Februar antreten wird. Kumbartzky gehört seit 2009 dem Landesparlament an. 9



TOP 23: Erhöhung des Landesblindengeldes, Antrag der Fraktionen von SSW, FDP und SPD (Drs. 20/2732(neu)), geplanter Aufruf 10 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten

Ein gemeinsamer Antrag von SSW, FDP und SPD rückt die Diskussion um das Landesblindengeld erneut in den Fokus. Die Oppositionsfraktionen fordern eine zeitnahe Erhöhung der monatlichen Unterstützung für blinde Menschen auf das bundesweite Durchschnittsniveau sowie die Einführung eines Nachteilsausgleichs für Gehörlose. Seit 13 Jahren liegt die Höhe des Blindengeldes hierzu- lande unverändert bei 300 Euro, womit Schleswig-Holstein seit langem das Schlusslicht im bun- desweiten Vergleich bildet. Zum Vergleich: In Bayern erhalten Betroffene aktuell 685 Euro, in Ber- lin 704,22 Euro und im benachbarten Mecklenburg-Vorpommern 430 Euro. „Während die Empfängerzahlen beim Landesblindengeld stetig sinken, wird der entsprechende Haushaltstitel regelmäßig überrollt“, heißt es in dem Papier der Oppositionsfraktionen. „Angesichts der Kostensteigerungen insbesondere der letzten Jahre“ sei dies ein unhaltbarer Zustand. Die Lan- desregierung müsse endlich nachbessern, zumal ungenutzte Haushaltsmittel eine sofortige und moderate Erhöhung ermöglichen würden. Das Blindengeld ist eine freiwillige Leistung der Bundesländer, die als Nachteilsausgleich für die behinderungsbedingten Mehrausgaben blinder Menschen dient. Diese Ausgaben umfassen unter anderem Haushaltshilfen oder spezielle Hilfsmittel. Die Höhe des Blindengeldes variiert dabei er- heblich zwischen den Bundesländern, was zu deutlichen regionalen Ungleichheiten im Lebens- standard blinder Menschen führt.

TOP 43: Bericht über ein gemeinsames Konzept für eine Task Force Geldwäschebekämp- fung des Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport, des Finanzministeriums und des Ministeriums für Justiz und Gesundheit, Bericht der Landesregierung –Finanzmi- nisterium (Drs. 20/2709), geplanter Aufruf 10:30 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten

Die Landesregierung will mit einer neuen Task-Force die Geldwäsche effektiver bekämpfen. Dabei sollen Polizei, Steuerfahndung und Staatsanwaltschaften enger und ressortübergreifend zusam- menarbeiten – auch mit Blick auf präventive Maßnahmen, wie es in einem aktuellen Regierungs- bericht zum Thema heißt. „Gerade in Zeiten, in denen Personal knapp ist, muss es darum gehen, die vorhandenen Beamtinnen und Beamten optimal einzusetzen“, erklärte Finanzministerin Silke Schneider (Grüne) Ende November bei Vorstellung des 20-seitigen Papiers. Angaben von Justizministerin Kerstin von der Decken zufolge gab es im vergangenen Jahr 2.400 Verdachtsfälle von Geldwäsche in Schleswig-Holstein. Die CDU-Politikerin zeigte sich wie die Fi- nanzministerin davon überzeugt, dass der engere Austausch zwischen den Beteiligten die Verfol- gung komplexer Geldwäschetaten verbessern kann. „Effektiver zu werden, bedeutet insbesondere, die Ressourcen unserer Strafverfolgungsbehörden zielgerichtet einzusetzen“, sagte sie. Dafür sol- len nun die notwendigen Strukturen geschaffen und bisherige, wie etwa die im Jahr 2023 bei der 10



Generalstaatsanwaltschaft eingerichtete Koordinierungs- und Ermittlungseinheit zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität, genutzt werden. Oberstaatsanwalt Marcus Marlie erklärte, dass in der Vergangenheit pro Jahr etwa 10 bis 20 Fälle im nördlichsten Bundesland vor Gericht gebracht wurden. „Da sehe ich Luft nach oben“, erklärte er. Zusätzliche Kapazitäten, wie etwa weitere Stellen bei Justiz und Polizei, brauche es dabei nicht, um weitere Fälle zu lösen. Stattdessen dürfe nicht die gesamte Kraft auf die etwa 2.400 Fälle verteilt werden, sondern die wenigen, lohnenden Fälle zum Abschluss gebracht werden.

TOP 26: Entlastungen für Schausteller*innen in Schleswig-Holstein – Überprüfung der mehrfachen Erlaubnispflicht bei reisegewerblichen Gaststätten, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 20/2738), geplanter Aufruf 11 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten

TOP 29: Unterstützung des überfraktionellen Gesetzentwurfs im Bundestag zur Neurege- lung der Vorschriften zum Schwangerschaftsabbruch, Antrag der Fraktionen von SPD und SSW (Drs. 20/2743), geplanter Aufruf 13 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten

TOP 30+38: Neuer Schwung für die Wirtschaft – Zeit für einen neuen wirtschaftspolitischen Kurs, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 20/2744), Arbeitszeitgesetz zeitgemäß weiterentwi- ckeln - Bedürfnissen von Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmern und Betrieben im Rah- men von Tarifverträgen gerecht werden, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 20/707), Alterna- tivantrag der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen (Drs. 20/749), Bericht und Be- schlussempfehlung des Sozialausschusses (Drs. 20/2748), geplanter Aufruf 13:30 Uhr, ge- plante Redezeit 42 Minuten



Hinweis:
Aktuelle Informationen zu den Themen der Landtagssitzung finden Sie im Internet unter sh- landtag.de unter plenum-online. An den Sitzungstagen bietet plenum-online rund eine Stunde nach jeder Debatte eine Zusammenfassung der wichtigsten Informationen und Ergebnisse. Auch über Veränderungen der Tagesordnung sowie zeitliche Verschiebungen werden Sie über den aktualisierten Zeitplan auf dem Laufenden gehalten. Die Debatten des Schleswig-Holsteinischen Landtages können live im Internet mitverfolgt werden unter ltsh.de/ParlaTV. Der Sender Kiel TV (Offener Kanal Kiel) überträgt die Plenartagung live im Fernsehen und im Internet unter okkiel.de/. 11


Reihenfolge der Beratung der 28. Tagung
Hinweis: Soweit einzelne Tagesordnungspunkte durch Fettung hervorgehoben sind, ist der Beginn der Beratung zeitlich festgelegt.

angemeldete Voraussichtl. Redezeit Beginn der TOP Beratung Mittwoch, 11. Dezember 2024 1+28 Regierungserklärung zum Thema "Ideen - Chancen - Schleswig-Hol- 120 10:00 stein" sowie Bericht Halbzeit für die Günther-Regierung: Wo steht das Land nach zweieinhalb Jahren? Wohin führt die Regierung das Land in den nächsten zweieinhalb Jahren? 11 Wahl einer Vizepräsidentin oder eines Vizepräsidenten sowie Wahl von 20 12:00 stellvertretenden Mitgliedern des Landesverfassungsgerichts 10 Erste Lesung eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Änderung 0 12:20 des Kindertagesförderungsgesetzes
Vereidigung einer Vizepräsidentin oder eines Vizepräsidenten sowie 10 15:00 stellvertretenden Mitgliedern des Landesverfassungsgerichts 15+18 Guten Ganztag gestalten – Gemeinsam Qualität weiterentwickeln so- 30 15:10 wie Mündlicher Bericht zum Ganztagsausbau in Schleswig-Holstein 19 Missbilligungsantrag zum Umgang der Sozialministerin mit der Ak- 30 15:40 tenordnung 12 Einführung von Mindeststandards entlang der Bildungsbiografie konse- 30 16:10 quent fortsetzen – hohe Abschlussquoten sicherstellen 32 Gemeinsame Beratung 30 16:40 a) Kinder- und Jugendgewalt eindämmen und Hintergründe stärker be- leuchten b) Kinder- und Jugendgewalt entschieden entgegentreten 34 Tätigkeit des Petitionsausschusses in der Zeit vom 01.07.2024 bis 5 17:10 30.09.2024 Donnerstag, 12. Dezember 2024 9 Gesetz zum besseren Schutz von Opfern häuslicher Gewalt und bei 30 10:00 Nachstellungen durch den Einsatz der elektronischen Aufenthalts- überwachung und weitere Änderungen des Landesverwaltungsgeset- zes 27 Geschlechtsspezifischer Gewalt konsequent entgegentreten 30 10:30 5 Gesetz zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes und der Gemeinde- 60 11:00 ordnung 13 Zustimmung des Landtags zum Entwurf einer „Landesverordnung zur Än- 30 12:00 derung der Landesverordnung über den Landesentwicklungsplan Schles- wig-Holstein – Fortschreibung 2021“
16 Agrar- und Umweltpolitik mit den Menschen 30 15:00 2 Gesetz zur Änderung des Bestattungsgesetzes 30 15:30 21 Maßnahmenpaket zur Sicherstellung der pflegerischen Versorgung in 30 16:00 Schleswig-Holstein 24 Bericht zu den Auswirkungen des Krankenhausversorgungsverbesse- 30 16:30 rungsgesetzes auf die akutstationäre Versorgung in Schleswig-Holstein 25 Kinder- und Jugendpolitische Themen systematisch auf die Agenda set- 30 17:00 zen, Mitwirkung stärken und Strukturen bedarfsdeckend ausbauen Freitag, 13. Dezember 2024 23 Erhöhung des Landesblindengeldes 30 10:00 43 Bericht über ein gemeinsames Konzept für eine Task Force Geldwä- 30 10:30 schebekämpfung des Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport, des Finanzministeriums und des Ministeriums für Justiz und Gesundheit 26 Entlastungen für Schausteller*innen in Schleswig-Holstein – Überprüfung 30 11:00 12


der mehrfachen Erlaubnispflicht bei reisegewerblichen Gaststätten
29 Unterstützung des überfraktionellen Gesetzentwurfs im Bundestag zur 30 13:00 Neuregelung der Vorschriften zum Schwangerschaftsabbruch 30+38 Neuer Schwung für die Wirtschaft – Zeit für einen neuen wirtschaftspoliti- 42 13:30 schen Kurs sowie Arbeitszeitgesetz zeitgemäß weiterentwickeln - Bedürf- nissen von Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmern und Betrieben im Rah- men von Tarifverträgen gerecht werden
Zu folgenden Tagesordnungspunkten ist eine Aussprache nicht vorgesehen:

TOP Redezeit 3 Gesetz zur Änderung des Landeswassergesetzes und anderer wasserrechtlicher Vor- 0 schriften 10 Zweite Lesung eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Änderung des Kinderta- 0 gesförderungsgesetzes
Zu den Tagesordnungspunkten ohne Aussprache ist eine Gesamtabstimmung vor- gesehen (Sammeldrucksache 20/):

TOP 4 Gesetz zur Änderung des Spielbankgesetzes des Landes Schleswig-Holstein und des Gesetzes des Lan- des Schleswig-Holstein zur Ausführung des Staatsvertrages zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland 6 Gesetz zur Änderung des Landesverwaltungsgesetzes 7 Gesetz zu dem Staatsvertrag zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicher- heitstechnik zur Aktualisierung und Übertragung neuer Aufgaben 8 Gesetz zur Annahme des neuen Staatsvertrages zur Errichtung und Förderung der Akademie für Öffentli- ches Gesundheitswesen in Düsseldorf 14 Situation und Perspektiven von Schüler*innen mit Neurodivergenzen in Schleswig-Holstein 20 Schriftlicher Bericht über das „Erhaltungsprogramm Landesstraßen 2023 - 2027“ 33 Ausweisung sicherer Herkunftsstaaten 35 Bericht zur Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen 36 Kompetenzen des Welcome Centers stärken und eine Außenstelle in Heide einrichten 37 Ein baulastträgerübergreifendes Radwegeprogramm auf Basis des landesweiten Radverkehrsnetzes ent- wickeln 40 Bericht über die Tätigkeit des Stiftungsrates und über die Jahresrechnung der Stiftung Leibniz-Institut für die Pädagogik der Naturwissenschaften und Mathematik (IPN) im Jahr 2023 41 Bericht über die Tätigkeit des Stiftungsrates der Stiftung Kiel Institut für Weltwirtschaft für das Jahr 2023 42 Bericht über die Tätigkeit des Stiftungsrats der Stiftung Deutsche Zentralbibliothek für Wirtschaftswissen- schaften - Leibniz-Informationszentrum Wirtschaft (ZBW) 45 Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK)
Es ist beabsichtigt, die folgenden Punkte von der Tagesordnung abzusetzen: 17 Derzeit keine Beitragserhöhungen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk 22 Der Lübecker Hafen muss erreichbar bleiben 31 Daten effizienter vernetzen 39 Schulbegleitung 2024 44 Nachhaltiges Flächenmanagement in Schleswig-Holstein 2024