Dirk Kock-Rohwer zum Dialog mit dem Tierschutz
Presseinformation Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Es gilt das gesprochene Wort! Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus TOP 20 – Mit dem Tierschutz im Dialog – Düsternbrooker Weg 70 Eine landesweite Tierschutzkonferenz 24105 Kiel Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Dazu sagt der tierschutzpolitische Sprecher der Mobil: 0172 / 541 83 53 Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, presse@gruene.ltsh.de www.sh-gruene-fraktion.de Dirk Kock-Rohwer: Nr. 359.24 / 22.11.2024Wir werden weiterhin das Gespräch mit Tierheimen und Tierschutzorganisationen suchenSehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleg*innen,als erstes möchte ich hier den ehrenamtlichen, freiwilligen Helfer*innen sowie den Ange- stellten, die sich mit der täglichen Versorgung der Tiere befassen und sie umsorgen, mei- nen großen Dank aussprechen. Sie sorgen für weniger Tierleid in Schleswig-Holstein. Davor ziehe ich meinen Hut.Wir haben uns in dieser Legislaturperiode bereits mehrfach mit dem Thema Ausstattung und Finanzierung von Tierheimen befasst und ich weiß, dass dies auch in der vergange- nen Legislaturperiode häufig Thema hier im Landtag gewesen ist. Und das, obwohl es die Aufgabe der Kommunen ist, für eine gesicherte, kostendeckende Unterbringung der Tiere zu sorgen.Deshalb wurde auch in der vergangenen Legislaturperiode die Fundtierrichtlinie geän- dert, um der chronischen Unterfinanzierung der Tierheime ein Ende zu setzen. Doch das hat nicht den gewünschten Erfolg gebracht. Und mir ist auch aus Gesprächen mit Tier- schutzvereinen bewusst, dass die Kollegin Sandra Redmann nicht übertreibt, wenn sie sagt, die Tierheime befinden sich in einer kritischen Lage. Zumindest auf einige trifft dies zu.Im Landeshaushalt 2024 haben wir erhebliche Mittel für die Tierheimförderung bereitge- stellt, die jedoch zum überwiegenden Teil nicht abgerufen wurden. Aus dem Notkredit wurden 650.000 Euro bereitgestellt, davon werden voraussichtlich 31.400 Euro abfließen. Es handelt sich um Zuschüsse für Energiekosten für den Zeitraum Oktober 2022 bis April Seite 1 von 2 2023. Diese Förderung muss aus bekannten Gründen eingestellt werden.Im Titel „Zuwendungen für den Betrieb von Tierheimen“ waren für dieses Jahr 200.000 Euro. Davon sind Stand Ende Oktober 21.600 Euro abgeflossen und weitere 5.000 Euro festgelegt.Im Jahr 2024 haben zwei Tierheime bisher eine Zuwendung erhalten. Bei den Maßnah- men handelte es sich um die Anschaffung von Quarantäneboxen und die Errichtung einer Photovoltaik-Anlage. Die noch offenen Anträge beinhalten Maßnahmen wie Anschaffun- gen von Lagercontainern, Solarenergiespeichern, Fahrzeugen und Industriewaschma- schinen.Im Titel „Zuwendungen für den Betrieb von Betreuungsstationen“, das sind Auffangstati- onen für Wildtiere, sind von 200.000 Euro bisher 7.000 Euro abgeflossen. Im Jahr 2024 wurden bisher 7.500 Euro verausgabt. Es liegen noch offene Anträge über eine Förder- summe von insgesamt rund 34.400 Euro vor, die bei Förderfähigkeit verausgabt werden könnten. Die maximale Fördersumme beträgt demnach für das Jahr 2024 rund 41.900 Euro.Im Jahr 2024 hat bisher ein Betrieb Zuwendungen erhalten. Diese sind bestimmt für In- nenvolieren und Kleingehege. Im Titel „Zuschüsse für investive Maßnahmen in Tierhei- men“ waren 350.000 Euro, davon sind 132.300 Euro abgeflossen und 45.100 Euro fest- gelegt. Das Jahr ist noch nicht ganz um, es ist also nicht ausgeschlossen, dass noch weiteres Geld abfließt. Allerdings zeigen diese Zahlen auch, dass der Bedarf doch nicht so hoch ist, wie es von einigen dargestellt wird, oder dass es noch woanders haken muss.Daher kann ich dem Vorschlag der SPD für eine landesweite Tierschutzkonferenz auch eine Menge abgewinnen. Im Moment sehe ich aber keinen zusätzlichen Nutzen, der aus einer gemeinsamen Sitzung entstehen würde. Ich denke, wir würden hier Erwartungen wecken, die wir bei der derzeitigen Haushaltslage dann nicht erfüllen können und das sollten wir nicht machen.Trotz alledem werden wir weiterhin das Gespräch mit den Vertreter*innen der Tierheime und der Tierschutzorganisationen suchen. Aber es darf dabei nicht außer Acht gelassen werden, dass es eine freiwillige und keine gesetzliche Aufgabe ist, die das Land vor eini- gen Jahren mit der Förderung der Tierheime übernommen hat. Es kann daher nicht aus- bleiben, dass in Zeiten notwendiger Konsolidierung diese Förderung in Frage gestellt wird. Ich kann deshalb keine Versprechungen abgeben in Bezug auf Landesmittel, so leid mir das tut.Und auch bezüglich einer landesweiten Katzenschutzverordnung bin ich nach wie vor der Ansicht, dass auch hier das Heft des Handelns auf Seiten der Kommunen liegt. Das Land hat den Kommunen die Möglichkeit eröffnet und einige haben davon auch bereits Ge- brauch gemacht. Und darum werden wir auch den vorliegenden Antrag nicht unterstüt- zen, um keine falschen Erwartungen zu wecken.Vielen Dank! *** 2