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21.11.24
13:10 Uhr
FDP

Oliver Kumbartzky zu TOP 12 "Änderung des Landeswassergesetzes"

21.11.2024 | Umwelt
Oliver Kumbartzky zu TOP 12 "Änderung des Landeswassergesetzes" In seiner Rede zu TOP 12 (Gesetz zur Änderung des Landeswassergesetzes und anderer wasserrechtlichen Vorschriften) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und umweltpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:
„Bei der Änderung des Landeswassergesetzes und anderer wasserrechtlicher Vorschriften handelt es sich um alles andere als ein trockenes Thema. Die Novelle hat große Auswirkungen auf die Bürger, Unternehmen, Verbände und Kommunen. Und man staunt wirklich sehr darüber, wie dieses umfassende Gesetzespaket nun im Eiltempo von Schwarz-Grün durch den Landtag gebracht werden soll. Schon die Anhörungsrunde nach der ersten Kabinettsbefassung war bemerkenswert knapp bemessen und lag in den Sommerferien.
Aber wir wissen ja: Umweltminister Tobias Goldschmidt ist mit allen Wassern gewaschen. Das ist mittlerweile sogar beim Koalitionspartner CDU bekannt. Und da will ich mal ausdrücklich positiv hervorheben, dass der erste Gesetzentwurf aus dem Hause Goldschmidt vor der Einbringung in den Landtag noch einmal deutlich angepasst wurde. Beispielsweise nenne ich hier die Streichung der vom MEKUN vorgeschlagenen Ausweitung des Anwendungsbereichs auf private Gräben. Das wäre sonst mal wieder ein tiefer Eingriff in das Eigentum aller Landwirte gewesen. Oder der Vorschlag, die Wasserrückhaltung – also das Gegenteil des Wasserabflusses – zum begrifflichen Gegenstand der Gewässerunterhaltung zu machen.
Ein drittes Beispiel aus der ersten Anhörungsrunde: Es hieß dort noch in der Begründung ‚eine weitere Änderung der Randstreifenregelung erfolgt zunächst nicht‘. Damit sollte wohl eine politische Drohkulisse mit Ordnungsrecht aufrechterhalten werden. In der nun dem Landtag vorliegenden Fassung findet sich dieser Hinweis dankenswerterweise nicht mehr.
Zum nun vorliegenden Gesetzentwurf: Auch uns ist der Schutz unserer natürlichen Wasserressourcen wichtig, ebenso wie der Küstenschutz und die Anpassung an den Klimawandel. Es ist richtig, das Gesetz an aktuelle Entwicklungen und insbesondere an die Bedrohungen durch beispielsweise Starkregenereignisse anzupassen. 
Ein weiterer Kernpunkt der Novelle stellt die Einführung kommunaler Wasserversorgungskonzepte dar. Natürlich ist die Versorgungssicherheit essenziell und das Bewusstsein für Wasserverbrauch muss steigen – aber wie sollen unsere Gemeinden ohne ausreichende Unterstützung neue Konzepte erarbeiten? Der Zeit- und Kostenaufwand für diese Aufgabe ist enorm. Ohne ausreichende finanzielle und personelle Unterstützung wird diese Verpflichtung für kleinere Gemeinden zur bürokratischen Überforderung. Das Gesetz schafft Probleme statt Lösungen und widerspricht dem Ziel, die kommunale Selbstverwaltung zu stärken.
Kommen wir zur geplanten Erhöhung der Wasserentnahmeabgabe. Die angehobenen Sätze bedeuten zusätzliche Kosten für Unternehmen und Privathaushalte. Die Erhöhung der Abgabensätze um 24 Prozent als moderat zu begründen kann doch nur ein schlechter Witz sein. Höchst problematisch halten wir zudem die Einführung einer Verordnungsermächtigung für die Anpassung der Abgabensätze. Damit will die Landesregierung allen Ernstes die Abgabensätze der parlamentarischen Kontrolle entziehen. Das geht gar nicht!
Abschließend lässt sich sagen: Wir werden diese Gesetzesänderung konstruktiv-kritisch begleiten. Wir stehen für einen echten Interessensausgleich zwischen Umwelt, Wirtschaft und Bedürfnissen unserer Bürger. Ein unausgereiftes Gesetz, das Bürger, Wirtschaft und Kommunen überfordert, darf der Landtag nicht einfach so durchwinken. Wir nehmen unsere Aufgabe ernst und erwarten das auch von der Koalition. Daher blicken wir mit Spannung der anstehenden mündlichen Anhörung im Ausschuss entgegen. Das Landeswassergesetz ist noch lange nicht in trockenen Tüchern.“
Sperrfrist Redebeginn!
Es gilt das gesprochene Wort.



Oliver Kumbartzky Sprecher für Umwelt, Landwirtschaft, Jagd, Fischerei, Energie, Klimaschutz, Verbraucherschutz und Religion


Kontakt: Eva Grimminger, v.i.S.d.P. Pressesprecherin
Tel.: 0431 988 1488 fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de FDP-Fraktion Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: www.fdp-fraktion-sh.de