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21.11.24
12:57 Uhr
SPD

Thomas Hölck zu TOP 12: Das Land muss sich auf die neuen Herausforderungen beim Hochwasserschutz einstellen

Heimo Zwischenberger Pressesprecher der SPD-Landtagsfraktion
Adresse Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel Telefon 0431 988 1305 Telefax 0431 988 1308 E-Mail h.zwischenberger@spd.ltsh.de Webseite www.spd-fraktion-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!

Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek

LANDTAGSREDE – 21. November 2024
Thomas Hölck Das Land muss sich auf die neuen Herausforderungen beim Hochwasserschutz einstellen TOP 12: Gesetz zur Änderung des Landeswassergesetzes und anderer wasser-rechtlicher Vorschriften (Drs. 20/2644)
" Die Oktober-Sturmflut an der Ostsee im vergangenen Jahr hat gezeigt, keine Küste Schleswig- Holsteins wird vor Extremwettereignissen verschont.
Die Änderungen des Landeswassergesetzes und anderer wasserrechtlicher Vorschriften sind wichtig, sie sind angesichts verschiedener Ereignisse geboten, ja, sogar überfällig.
Mit dem Anstieg des Meeresspiegels wird es höhere Sturmfluten geben - vermutlich häufiger als in der Vergangenheit. Darauf muss Staat und Gesellschaft reagieren.
Grundsätzlich ist es richtig, dass das die geplante Änderung des Landeswassergesetzes sich auf die neuen Herausforderungen des Hochwasserschutzes einstellt. Diese Novelle des Landeswassergesetzes ist eine der umfangreichsten seit vielen Jahren.
Damit hätte sie auch eine vernünftige und gründliche parlamentarische Beratung verdient. Doch stattdessen äußerte Schwarz-Grün im letzten Umweltausschuss die Bitte, nach einem beschleunigten parlamentarischen Verfahren.
Augenscheinlich kam der Gesetzesentwurf reichlich spät aus dem zuständigen Ministerium Denn die Zielmarke bleibt: Am 1. Januar soll das neue Landeswassergesetz in Kraft treten.
Ich bin aber der Auffassung, dass wir beim Hochwasserschutz möglichst zusammenarbeiten sollten. Küsten.- bzw. Hochwasserschutz ist für Schleswig-Holstein von überragender Bedeutung.
Deshalb wird meine Fraktion sich konstruktiv an dem Gesetzesverfahren zum Schutz der Menschen beteiligen. Letztendlich wollen wir uns auch nicht auf das Niveau der Berliner CDU- Opposition begeben.
Denn die notwendigen Maßnahmen zur Verbesserung des Küstenschutzes, insbesondere an der Ostsee, müssen dringend in Angriff genommen werden.

1 Die Ostseesturmflut hat gezeigt, dass die Regionaldeiche in Teilen nicht wehrhaft genug gewesen sind. Deshalb bin ich auch sehr erstaunt, dass hier eine Veränderung im § 68 „Widmung, Umwidmung, Entwidmung von Deichen“ vorgenommen werden soll. Oder auch nicht, so genau ist das nicht zu erkennen.
Herr Minister Goldschmidt, ich will Ihnen das mal erklären. Im aktuellen LWG steht im Absatz 2 § 68 folgende Formulierung. „Haben sich Aufgabe oder Bedeutung eines Deiches geändert, ist er entsprechen umzuwidmen“.
Das Ministerium hat uns ja die Synopse zur Verfügung gestellt, mit der wir die Änderungstexte der LWG-Novelle nachverfolgen können. Soll ja alles schnell gehen. Und siehe da, in der Spalte „LWG jetzige Fassung“ der Synopse aus dem Ministerium steht ein völlig falscher Gesetzestext im § 68 (2).
Da heißt es nun: „Haben sich Aufgabe oder Bedeutung eines Deiches geändert, soll er entsprechend umgewidmet werden.“
Glücklicherweise ist dieser Text nicht in die Novelle eingeflossen, warum auch immer.
Das macht auch Sinn, denn diese neue Formulierung wäre nur schwer mit den Äußerungen des Ministerpräsidenten in seiner Regierungserklärung vom 03. November 2023 zu vereinbaren. Ich zitiere den Herrn Ministerpräsidenten mit Erlaubnis der Präsidentin:
„Wir werden also dahin kommen müssen, alle relevanten Deiche auf das Schutzniveau der Landesdeiche zu bringen. Und weiter: „Für uns ist klar: Regionaldeiche, die Menschen und Sachwerte schützen, sollten zukünftig die hohen Standards eines Landesschutzdeichs erfüllen müssen.“
Die Soll Formulierung in der falschen Spalte der Synopse zeigt zumindest, dass über die Aufweichung des § 68 (2) nachgedacht wurde. Hier erwarte ich eine eindeutige Erklärung von der Landesregierung.
Um es klar zu sagen, wir werden keiner aufgeweichten Formulierung zum Deichschutz nicht zustimmen.
Es gibt gute Ansätze in der Novelle, manches erscheint mir zu schwammig oder ist einfach nicht ausreichend.
Reicht es, durch die neue vorgeschlagene Herangehensweise bei den Niederschlagwasserbeseitigung, dass der Niederschlag besser versickert? Ist es richtig alle Bauten des Küstenschützes ins überragende öffentliche Interesse zu stellen? Was ist mit den wichtigen Hinweisen des NABU zum natürlichen Hochwasserschutz?



2 Sie merken es gibt noch eine Menge zu klären! Ich bleibe dabei. Das Eiltempo mit dem wir dieses Gesetz am Ende auf den Weg bringen sollen, passt irgendwie nicht zu dem Umfang und der Wichtigkeit des Gesetzes.
Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit"



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