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21.11.24
11:45 Uhr
FDP

Bernd Buchholz zu TOP 27 + 28A "Fachgerichtsstrukturreform zurücknehmen"

21.11.2024 | Justiz
Bernd Buchholz zu TOP 27 + 28A "Fachgerichtsstrukturreform zurücknehmen" In seiner Rede zu  TOP 27 + 28A (Fachgerichtsstrukturreform zurücknehmen) erklärt der justizpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:
„Hinsichtlich ihrer ursprünglichen Pläne hat die Ministerin politisch extrem ungeschickt, fachlich dilettantisch, in der Sache falsch und an den Bedürfnissen der Rechtssuchenden vorbei gehandelt.
Die Zentralisierung der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit in Schleswig-Holstein ist vom Tisch. Der Rückzug der Fachgerichtsbarkeit aus der Fläche ist gestoppt. Mein Dank gilt den Präsidentinnen und Präsidenten der Obergerichte, der Land- und Amtsgerichte, dem gesamten Personal in der Justiz, den Richterverbänden, den Gewerkschaften, Arbeitgeber- und Sozialverbänden und vielen mehr, die sich alle selbstbewusst gegen die Pläne der Ministerin gestemmt und sie durch ihren Protest verhindert haben.
Denn diese Pläne waren in der Sache falsch, weil sie an den Bedürfnissen der Rechtssuchenden im Land komplett vorbeigingen. Der Zugang der Bürgerinnen und Bürger zu den Gerichten hat Verfassungsrang und deshalb müssen die Gerichte für die Bürgerinnen und Bürger sichtbar, präsent und erreichbar sein, wie es die Direktorinnen und Direktoren der Amts- und Landgerichte ausgedrückt haben. Und das gilt in ganz besonderem Masse für die Sozialgerichte.
Und auch wenn das jetzt versucht wird, aber ein unmittelbares ‚Zurück zur Tagesordnung‘ kann es da nicht geben, denn es ist viel Verunsicherung geschaffen und Vertrauen in der Justiz zerstört worden und einige Beschäftigte haben sogar gekündigt.
Das Vorgehen der Ministerin war nicht nur politisch extrem ungeschickt. Und man traut ja seinen Ohren nicht, wenn die Ministerin jetzt erklärt, dass sie sich die ganze Zeit gewünscht habe, dass sich die Justiz in den Prozess einbringt. Bitte? Sie, Frau Ministerin haben sich hier vor zwei Monaten hingestellt und ohne jede Vorbereitung, ohne die Einbeziehung von irgendwem in der Justiz ihre Pläne präsentiert und dann sogleich als Alternativlos bezeichnet. So schnell geht das mit den Alternativen zur Alternativlosigkeit.
Und die Begründung für die Nicht-Beteiligung waren diffuse Haushaltsbeschlüsse. Nur spielten ihre Reformpläne im Haushalt 2025 und auch in der mittelfristigen Finanzplanung bis 2027 gar keine Rolle, weil sie erst später Wirkung erzeugt hätten. Sie hatten also nicht nur keinen Grund für ihren Alleingang, dafür gibt es auch keine Rechtfertigung.
Die Notbremse haben sie nicht freiwillig gezogen, sondern weil Ihnen alle – vor allem die Präsidenten der Obergerichte – Ihre Planungsgrundlagen in der Luft zerfetzt haben. Was die Damen und Herren Präsidenten damit zum Ausdruck bringen, ist, dass ihre Planungsgrundlagen unzureichend und falsch waren. Dilettantismus nennt man das. Als Ihnen dann nach der peinlichen Anhörung im Petitions- und Innen- und Rechtsausschuss sogar noch vorgerechnet werden konnte, dass Sie bei vernünftiger Berücksichtigung und Bewertung aller auflaufenden Positionen wahrscheinlich nicht nur keinen Einsparungseffekt erzielen, sondern wahrscheinlich erhebliche Mehrkosten erzeugen, da war es erstaunlich, dass man Ihnen trotzdem eine ausgestreckte Hand entgegenhielt, um mit Ihnen ergebnisoffen über Reformen sprechen zu können.
Kommen wir zu den neuen Plänen: Jetzt soll nur noch ein Arbeits- und ein Sozialgerichtsstandort wegfallen und darüber kann man sicher reden.  Die bisherigen Standorte werden zum Teil in Zweigstellen umbenannt und sollen Räumlichkeiten in anderen Gerichtsgebäuden nutzen. Sieben von 17 Gebäuden sollen dadurch nicht mehr gebraucht werden. Das wird zu hinterfragen sein, denn von erheblichen Leerständen in den bisher genutzten Gerichtsgebäuden war bisher nichts zu hören. Man kann nur hoffen, dass die Planungsgrundlagen für diese Pläne eine andere Qualität haben als die bisherigen Planungsgrundlagen. Aber das werden wir uns ansehen.
Zum Schluss: Frau Ministerin, angesichts der erheblichen Verunsicherung, die Sie mit Ihren ursprünglichen Planungen geschaffen haben, da diese auf der Basis unzureichender und unzutreffender Planungsgrundlagen erfolgte, und der Art, wie Sie an den Bedürfnissen der Rechtssuchenden und der Justiz vorbeigingen, erwarte ich jetzt von Ihnen eigentlich nicht nur einen Bericht zu den neuen Planungen, sondern auch eine Entschuldigung für die Verunsicherung und den Vertrauensverlust in der Justiz, den Sie zu verantworten haben.“
Sperrfrist Redebeginn!
Es gilt das gesprochene Wort.



Bernd Buchholz Sprecher für Wirtschaft, Verkehr, Tourismus, Innen und Recht sowie Medien Kontakt: Eva Grimminger, v.i.S.d.P. Pressesprecherin
Tel.: 0431 988 1488 fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de



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