Beate Raudies zu TOP 25: Der Sachsenwald gehört eingemeindet!
Heimo Zwischenberger Pressesprecher der SPD-Landtagsfraktion Adresse Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel Telefon 0431 988 1305 Telefax 0431 988 1308 E-Mail h.zwischenberger@spd.ltsh.de Webseite www.spd-fraktion-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathekLANDTAGSREDE – 20. November 2024Beate Raudies Der Sachsenwald gehört eingemeindet! TOP 25: Keine Steueroasen in gemeindefreien Gebieten (20/2662, AltA20/2690)" Jan Böhmermann und Frag den Staat haben es aufgedeckt: Im idyllischen Sachsenwald sagen sich nicht nur Fuchs und Hase gute Nacht. Etwa zwei Dutzend Unternehmen sollen dort ihren Sitz haben. In einer Hütte im Wald mit erstaunlich vielen Briefkästen. Sie erwirtschaften Gewinne und zahlen Gewerbesteuern an den Gutsverwalter, der diese Steuern auch noch selbst festsetzt. Denn das Waldgebiet gehört keiner Gemeinde an, sondern ist selbstverwalteter gemeindefreier Bezirk. So zuletzt im preußischen Landrecht 1927 bestätigt.Bis heute hat sich daran nichts geändert.Einst schenkte Kaiser Wilhelm I. den Wald seinem „Eisernen Kanzler“ für seine nicht gerade zimperlichen Dienste bei der deutschen Einigung. Bis heute ist er Privatbesitz der Familie von Bismarck.Die Gewerbesteuer im Sachsenwald wird durch den Gutsvorsteher der – man höre und staune – „Fürstlich von Bismarck'schen Verwaltung“ erhoben.Im 21. Jahrhundert ein mindestens befremdlicher Titel. Der seit 1958 unveränderte Hebesatz der Gewerbesteuer ist mit 275% außerdem alles andere als unattraktiv.Da kommt schnell der Verdacht auf, dass zwischen Reinbek und Schwarzenbek eine Steueroase liegen könnte… Der Verdacht wird erhärtet durch die Tatsache, dass der Großteil der Unternehmen sich dort erst in den letzten Jahren angesiedelt hat. Auch die Familie Bismarck nutzt die Hütte für den Geschäftsbetrieb ihrer Unternehmen.Vielleicht hat das nicht nur damit zu tun, dass es dort im Wald so idyllisch ist, sondern dass der – von der Gutsverwaltung selbst festgesetzte Gewerbesteuerhebesatz (275%) – gut ein Fünftel niedriger ist als in der angrenzenden Gemeinde Aumühle (350%).Von Seiten des Finanzministeriums gibt man sich wortkarg und verweist auf das Steuergeheimnis. 1 CDU und Grüne finden immerhin, dass die Landesregierung was tun muss. Was genau, wissen die schwarz-grünen Koalitionäre aber auch noch nicht. In ihrem Antrag bitten sie die Landesregierung lediglich, „umgehend Vorschläge“ zu erarbeiten und vorzulegen, wie mit gemeindefreien Gebieten zukünftig sowohl steuerrechtlich als auch kommunalverfassungsrechtlich umgegangen werden soll.Fest steht: Der Sachsenwald ist ein Relikt der Vergangenheit. Dass der Gutsbesitzer von Bismarck die Gewerbesteuer nicht nur selbst festlegen kann, sondern außerdem noch an sich selbst zahlt, berührt bei vielen Menschen wohl mehr als nur das Gerechtigkeitsempfinden.Es ist in Deutschland nicht verboten, seine steuerlichen Verhältnisse so zu gestalten, dass die Steuerlast möglichst gering ausfällt. Es ist aber bedenklich, wenn Einzelpersonen oder Unternehmen versuchen, ihre Steuerlast zu reduzieren, indem sie Gesetzeslücken oder andere Ausweichmechanismen ausnutzen. Was legal ist, ist nicht immer legitim. Und wer für sich in Anspruch nimmt, zur gesellschaftlichen Elite des Landes zu zählen, hat auch eine moralische Verpflichtung.Statt Fragezeichen und Prüfaufträgen erwarten wir von der Landesregierung konkrete Ergebnisse und Lösungen! Mit unserem Alternativantrag zeigen wir, wie es geht: Das Konstrukt des „Gutsbezirkes Sachsenwald“ ist aus der Zeit gefallen und gehört damit auf den Müllhaufen der Geschichte. Das geht nur durch eine Eingemeindung, und die ist per Gesetz möglich.Vor allem aber müssen die Vorgänge im Sachsenwald lückenlos aufgeklärt werden. Es darf kein Zweifel daran bleiben, dass das Steuerrecht für jeden und überall gleichermaßen gilt. Unternehmen und wohlhabende Einzelpersonen dürfen nicht von antiquierten steuerlichen Schlupflöchern profitieren.Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt, sondern ein Verbrechen." 2