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20.11.24
12:46 Uhr
SPD

Beate Raudies zu TOP 16: Schwarz-grüne Scheinlösung zulasten von KommunalpolitikerInnen

Heimo Zwischenberger Pressesprecher der SPD-Landtagsfraktion
Adresse Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel Telefon 0431 988 1305 Telefax 0431 988 1308 E-Mail h.zwischenberger@spd.ltsh.de Webseite www.spd-fraktion-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!

Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek

LANDTAGSREDE – 20. November 2024
Beate Raudies Schwarz-grüne Scheinlösung zulasten von KommunalpolitikerInnen TOP 16: Gesetz über die Festsetzung der Steuermesszahlen bei der Grundsteuer in Schleswig-Holstein (20/2667)
"Am vergangenen Wochenende hatte meine SPD-Fraktion in Elmshorn Haushaltsklausur. Ein ganzes Wochenende lang haben sich die ehrenamtlichen PolitikerInnen über die Haushaltspläne, die Zahlen für die Stadt Elmshorn gebeugt.
So wie viele ehrenamtliche KommunalpolitikerInnen, die sich in diesen Wochen große Mühe geben, das Leben in unseren Städten und Gemeinden gut zu gestalten.
Dass Sozialleistungen da sind und Kindergartenplätze, dass die Schulen gut ausgestattet sind, dass die Straßen nicht verfallen und die Gebäude energetisch saniert werden. Dafür brauchen sie Geld. Das fehlt an allen Ecken und Enden, auch Dank dieser Landesregierung.
Das, was die KommunalpolitikerInnen im Augenblick aber am meisten umtreibt, was ihnen am meisten Sorge bereitet, das ist die Grundsteuer.
Ab dem nächsten Jahr gilt die reformierte Grundsteuer. In allen Kommunen müssen die Hebesätze sorgfältig überprüft werden. Bei der Reform hatten alle damit gerechnet, dass die Grundstückswerte höher werden, dass wir vor der Frage stehen: Wie weit müssen wir die Hebesätze senken?
Alle KommunalpolitikerInnen fühlen sich durch das Versprechen der Aufkommensneutralität gebunden. Und jetzt liegen die Zahlen auf dem Tisch.
Auch mit Hilfe des Transparenzregisters. Aber wenn ich da reinschaue für Elmshorn, dann lese ich, dass der Messbetrag für die Grundsteuer B von 425 auf 506 Punkte steigen müsste. Das heißt: Ein normales Wohngrundstück wird höher belastet. Auch wenn die Stadt dadurch nicht einen Cent mehr Einnahmen hat. Und in diesen Zeiten, wo alle den Euro zweimal umdrehen müssen, da ist das eine ganz schön schwierige Entscheidung. Gleichzeitig werden Gewerbegrundstücke durch die Neubewertung sogar entlastet.



1 Das hat nichts damit zu tun, dass die Neubewertung der Grundstücke nicht notwendig war. Das Bundesverfassungsgericht war da unmissverständlich.
Aber diese Verschiebung, die wir im Land jetzt haben, wissen Sie, wozu das führt, landauf, landab, Frau Finanzministerin? Das führt dazu, dass viele Kommunen überlegen, die Gewerbesteuer zu erhöhen und Betriebe höher zu belasten. Damit sie vielleicht ein bisschen weniger Grundsteuer erheben müssen. Damit die Wohnkosten nicht noch weiter steigen in diesen Zeiten.
Ich habe mir aber nach der letzten Debatte noch mal angeguckt, wie wir eigentlich zu diesem Messbeträgen gekommen sind. Dazu habe ich eine Kleine Anfrage gestellt und ich zitiere hier gerne noch mal aus Ihrer Antwort: „Mit der fortschreitenden Bearbeitung der Grundsteuerwerterklärungen zeichneten sich im Oktober 2023 Hinweise konkreter ab, dass die neuen Grundsteuermessbeträge für Geschäftsgrundstücke im Verhältnis zu den bisherigen Grundsteuermessbeträgen niedriger ausfallen würden zulasten der Wohngrundstücke.“
Seit mehr als einem Jahr wusste das Finanzministerium, was auf die GrundeigentümerInnen, auf die MieterInnen zukommt. Und das wurde einfach laufen gelassen… Das Parlament wurde nicht informiert. Wir haben nicht darüber beraten, wie wir dieses Problem lösen können.
Offensichtlich haben sich andere Länder, die das Bundesmodell anwenden, deutlich mehr Gedanken gemacht, wie sie mit der Situation umgehen können. In Bremen, in Sachsen, in Berlin, im Saarland hat man die Messzahlen angepasst. Also die Zahl, mit der die Grundstückswerte multipliziert werden. Die Messzahl ist dort deutlich niedriger für Wohngrundstücke als für Gewerbegrundstücke.
Nichts anderes schlagen wir heute vor.
Unser Gesetzentwurf sieht vor, dass die Messzahlen für Wohngrundstücke nur halb so hoch sind wie die für die Gewerbegrundstücke. Wir werden uns das im Anhörungsverfahren nochmal sehr genau angucken, ob das die passenden Werte sind.
Aber, liebe KollegInnen, wir dürfen nicht tatenlos zusehen, wie die Kosten fürs Wohnen in diesem Land immer weiter steigen.
Das, war Sie hier vor zwei Monaten gemacht haben - unterschiedliche Hebesätze für Wohn- und für Gewerbegrundstücke ermöglichen - hilft den BürgerInnen nicht.
Im Gegenteil, das frustriert noch die ehrenamtlichen KommunalpolitikerInnen, die wir so dringend brauchen."

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