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18.10.24
11:55 Uhr
B 90/Grüne

Nelly Waldeck zum Energiewende- und Klimaschutzgesetz

Presseinformation

Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Es gilt das gesprochene Wort! Pressesprecherin TOP 10 + 14 – Änderung des Energiewende- und Claudia Jacob Klimaschutzgesetzes Schleswig-Holstein und Anpassung Landeshaus weiterer Rechtsvorschriften Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Dazu sagt die klimapolitische Sprecherin der Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Mobil: 0172 / 541 83 53
presse@gruene.ltsh.de Nelly Waldeck: www.sh-gruene-fraktion.de
Nr. 328.24 / 18.10.2024


Es ist an der Zeit, unser EWKG weiterzuentwickeln
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleg*innen,
wir diskutieren heute nicht die erste Reform unseres Klimaschutzgesetzes, 2021 war die letzte Reform. Ich erinnere mich daran gut. Damals saß ich nicht hier im Parlament und durfte mitverhandeln.
Ich stand draußen. Gemeinsam mit vielen anderen haben wir dafür demonstriert, dass das Gesetz ambitionierter wird, mit deutlich mehr Windkraft, drei Prozent der Landesflä- che, 45 Terawattstunden Windausbau. Aber vor allem haben wir dafür demonstriert, dass das Klimaziel insgesamt vorgezogen wird.
Heute, drei Jahre später liegt ein Gesetzentwurf vor und nicht nur die Ziele für den Aus- bau erneuerbarer Energien werden deutlich angezogen. Das Klimaziel wird vorgezogen auf 2040. Heute ist ein guter Tag für die Schleswig-Holsteiner*innen, die besser vor dem Klimawandel geschützt werden, und für die Klimabewegung, die für diese Änderungen lange gekämpft hat.
Mithilfe eines künftigen Projektionsberichtes kontrollieren wir regelmäßig, wie es um die Erreichung dieser Ziele steht. Aber nicht nur für uns wird das Klimaziel festgeschrieben, mit der Reform schaffen wir ein Gebot für Kommunen, Klimaschutz bei Entscheidungen zu berücksichtigen. Die Kommunen werden allerdings nicht nur verpflichtet, wir unterstüt- zen sie auch von Landesseite bei ihren wichtigen Transformationsaufgaben, beispiels- weise bei der Wärmeplanung.
Die Wärmeplanungen werden gesetzlich ausgeweitet und ihre Dekarbonisierung auf 2040 vorgezogen. Eine gemeindegebietsübergreifende Wärmeplanung wird erlaubt:
Seite 1 von 3 Kommunen können sich einzeln zusammenschließen, oder auf Amts- oder Kreisebene planen lassen. Für kleinere Kommunen sind einfachere Verfahren vorgesehen, die es im Wärmeplanungsgesetz des Bundes noch nicht gab. Zudem begleiten wir die Umsetzung der Wärmeplanung außerhalb des EWKG mit einer breiten Palette von Fördermöglich- keiten und bauen die Beratung der Kommunen aus. Zur besseren Übersicht wird es auch ein digitales Wärmeportal geben.
Das Wärmeportal gibt Übersicht über alle Hauptlinien von Fernwärmenetzen und stellt die Wärmebedarfe dar. Hinzu kommen die Abwärmepotentiale von Unternehmen, die von der Bundesstelle für Energieeffizienz abgebildet werden. Der uns heute ebenfalls vorlie- gende Antrag der SPD legt einen Fokus auf die geologischen Daten. Diese liegen aller- dings bereits vor. Wir stellen im Digitalen Atlas Nord umfangreiche Daten zur Verfügung, nicht nur für die oberflächennahe, sondern auch für die tiefe Geothermie. Damit sind wir bereits jetzt deutschlandweit Vorreiter. Natürlich braucht es im Einzelfall noch konkreti- sierende Daten, die müssen allerdings projektbezogen erhoben werden und nicht pau- schal landesweit.
Wir wollen, dass die Kommunen jetzt richtig loslegen und nicht immer wieder Debatten über neue Instrumente führen, auf die Kommunen noch warten sollten, bevor sie mit der Wärmeplanung starten. Deswegen lehnen wir Ihren Vorschlag heute ab.
Neben der Wärme gibt es auch für die anderen Sektoren wirksame neue Maßnahmen im Klimaschutzgesetz. Wir sind zwar im Norden, aber auch bei uns heißt Energiewende nicht nur Windenergie. Wir wollen Solarenergie deutlich ausweiten, und zwar besonders dort, wo bereits Flächen versiegelt sind: auf großen Parkflächen und Dächern.
Klar ist: Nicht jeder hat bei einem Haus-Neubau noch das Geld für eine Solaranlage über. Die KfW vergibt für den Bau der eigenen Solaranlagen Kredite. Alternativ können die eigenen Dachflächen auch für die Solarnutzung an Dritte verpachtet werden. Und wenn ein Solarprojekt technisch oder finanziell wirklich nicht zu stemmen ist, gibt es Härtefall- regelungen.
Auch im Verkehr sollen die Emissionen gesenkt werden. Wir schreiben mit diesem Ge- setz fest, dass alle öffentlichen Verkehrsträger bis 2040 klimaneutral sein müssen. Und Taxen, Mietwagen sowie personengebündelter Bedarfsverkehr wird ab 2035 nur noch klimaneutral neu zugelassen.
Neben den vorbereitenden Maßnahmen wollen wir mit diesem Gesetz aber auch die Re- alität anerkennen und uns an die Folgen der Klimakrise anpassen. Dazu sollen Anpas- sungskonzepte in den Kommunen auf den Weg gebracht werden. Auch diese werden vom Land unterstützt. Und auch die Landesanpassungsstrategie, die uns bald vorliegt, wird regelmäßig weiterentwickelt und umgesetzt.
Die SPD schlägt noch vor, eine verpflichtende Beteiligung von Kommunen und Bürger*in- nen bei Solar- und Windkraftausbau gesetzlich festzuschreiben. Das ist im Grundsatz zu unterstützen, um die Akzeptanz zu stärken, auch wenn die freiwillige Beteiligung bereits sehr erfolgreich hier in Schleswig-Holstein läuft.
Allerdings stelle ich mir schon die Frage, warum diese Beteiligung ausgerechnet bei er- neuerbaren Energien verpflichtend werden soll und bei keinen anderen, gewinnorientier- ten Ansiedlungen. Ich schlage vor, wir überweisen den Vorschlag in den Ausschuss und prüfen ihn dort.

2 Seit dem ersten Klimaschutzgesetz 2017 hat sich viel getan. Es wurden viele Ziele und Maßnahmen auf EU-Ebene, ein eigenes Klimaschutzgesetz im Bund und weitere Fach- gesetze für die verschiedenen Sektoren auf den Weg gebracht. Deswegen ist es auch Zeit, unser EWKG weiterzuentwickeln und der aktuellen Zeit anzupassen. Ich finde, dafür liegt hier ein richtig guter Aufschlag vor und ich freue mich auf die parlamentarischen Beratungen!
Vielen Dank!
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